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Ja, richtig verstanden.
In den meisten Fällen hast Du bei einem Vertrag die Option ein Handy dazuzunehmen (manchmal für 0€, manchmal für mehr Geld, im Endeffekt steht dem Händler eine bestimmte Summe zur Verfügung, mit der er Dir das Handy subventioniert, so wird aus Handy XY für "Einzelpreis" 300€ dann "mit Vertrag" für 150€) oder eben KEIN Handy dazuzunehmen und Dir (einen Teil der Subvention) auszahlen zu lassen, dann gibts eben in dem Fall rund 150€ als Auszahlung zum Vertrag dazu. Das drückt natürlich einerseits die rechnerische Grundgebühr und ist eine sinnvolle Sache, wenn man sowieso noch ein aktuelles Handy besitzt, das man weiter nutzen will oder irgendwo günstig eines gebraucht kaufen möchte/kann.
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Zitat
Original geschrieben von SlRlUS
Danke für eure Antworten. Ich habt natürlich recht, der erste Weg sollte der Laden selber sein. Sorry ob meiner geistigen Umnachtung. 
Aufgrund der Umstände natürlich mehr als verständlich.
Viel Glück. :top:
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Ja, ein Impressum samt den erforderlichen Angaben fürs Handeln sind notwendig (in der Signatur).
Alles weitere in den Forenregeln:
http://www.telefon-treff.de/mi…?s=&action=regeln#before6
Deswegen verzichte bitte auf Deine Angebote hier, wenn sie in diesem Sinne laufen wie die letzten Threads.
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Find ich relativ unnötig. Klingt nach Altkomponentenweiterverwertung.
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Ich hab den Titel mal modifiziert.
Wie CH schon schreibt: Die Twitter-Schiene ist sicherlich schwierig.
Ich würde dann eher den Kontakt zu einer lokalen Zeitung suchen. Hat in einem mir bekannten Fall sehr geholfen und man konnte sich nochmal persönlich bedanken.
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Viel Spaß beim Mitmachen! 
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Es ist klasse. Definitiv. "Energischer Wert" ist schon cool, aber "Fette Leute" ist spitze.
:top:
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:confused:
Zitat
"Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig"
Der Artikel funktioniert, ist also definitiv nicht defekt. So ist es beschrieben und ausgewählt. Sonst hätte man doch als Verkäufer diese Angabe genommen:
Zitat
"Als Ersatzteil / defekt
Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist. Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers."
Der Verkäufer hat den Käufer also getäuscht/das Gerät falsch beschrieben.