Beiträge von Marko

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    Original geschrieben von MPtelecom
    nur mal so am Rande:


    Wir vertreiben seit Beginn an Prepaidkarten aller Netzbetreiber. Diese Karten müssen beim Verkauf registriert werden. Werden die Karten weitergegeben, gegen Gebühr oder auch kostenlos, muß eine Umschreibung auf den neuen Karteninhaber erfolgen. Passiert dies nicht, haftet der Karteninhaber für jeden Mißbrauch.


    Es soll ja aber vorkommen, dass Karten auf jemanden registriert wurden, der davon nichts weiß. Man nehme nur die unzähligen "bereits registrierten" Karten bei Ebay, das sind wohl kaum Karten von denjenigen selber. Es gibt abertausende falsch registrierter Karten, die aktiv sind. Was dann?

    Wer würde das tun? Aber im Prinzip spricht nichts dagegen. Verträge sind einzuhalten. Das gilt nicht nur für den Kunden, sondern auch für den Betreiber. Er arbeitet mit womöglich geschickten Klauseln und Tarifen, und den Salat muss er sich im Zweifel auch mal zu seinen Ungunsten auslegen lassen. Im übrigen gehen Auslegungszweifel in AGB (und das ist jeder Mobilfunkvertrag insgesamt, also auch in den Bereichen, die nicht die AGB des Extrablattes sind...) stets zu Lasten des Verwenders - "mißbräuchlich" und ähnliche schwammige Klauseln in AGB oder unklare Tarifbestimmungen gehen also niemals im Zweifel gegen, sondern im Zweifel für den Kunden. :)

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    Original geschrieben von schmusehandy
    Was für´n Schrott wird den da Verzapft :confused:


    Fakt ist aber: In den AGB von Base steht drinn das Schadensersatz verlangt werden kann in der Höhe wie der Ersteller genannt hat.


    Zum Thema Schrott: In AGB steht viel, wenn der Tag lang ist. Deshalb gibt es auch etliche Paragraphen, die ungültige Klauseln schneller ins Wanken bringen als der jeweilige Verwender neue AGB auflegen kann.

    Außerdem stellt der Betreiber das Netz zur Verfügung. Nicht der Kunde hat sich zu sorgen, ob deren Auslastung reicht, um ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Das ganze über die Netz-Auslastung laufen zu lassen, widerspricht letztlich dem eigentlichen Vertragszweck! Solche Klauseln wären daher sowieso ungültig.


    Sollen sie halt einfach eine Schmerzgrenze einführen wie früher! Wenn Klarheit herrscht, wäre allen gleichermaßen gedient.

    Na, und o2 darf mitschneiden und kündigen, wenn die Freundin telefoniert? Das wäre eine Auslegung ad absurdum. Nein, de facto gilt das für alle Verbindungen vom Handy, die per Hand aufgebaut sind und zu den genannten Zielen gehen. Und wenn es 24/7 laufen sollte. Blöd gelaufen halt.

    Es geht nicht darum, wer sich wie verhalten soll. Der eine telefoniert viel, der andere nicht. Nur der erstere wird überhaupt ne Flat in Erwägung ziehen. Wie andere über dessen Verhalten denken, kann ihm am A**** vorbeigehen. ;)


    Fakt ist: "Telefonieren Sie jetzt für 0 Cent/Min. aus der Homezone ins deutsche Festnetz und ins Netz von O2 Germany. So oft und so lange Sie wollen - zum Festpreis von 9,99 Euro zusätzlich im Monat." (Zitat Angebot o2-Webseite)


    Das ist eindeutig. Kein wenn, kein aber, keine Moraldebatte.

    Klar sollte sowas (z.B. CbC-Verwendung, Router etc.) verfolgt werden, aber eben nur, wenn Mißbrauch auch wirklich Mißbrauch ist, und nicht bloß Verlustgeschäft. Denn letzeres fällt ausschließlich in deren Zuständigkeitsbereich.

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    Original geschrieben von wgot
    richtig, telefonieren, Hörer hinlegen damit EM rattert ist nicht telefonieren.


    Es ist aber nunmal nicht zu beweisen, ob der Hörer z.B. vorm Radio liegt oder ein Gespräch geführt wird. Es sei denn sie schneiden mit, was nicht ganz unbedenklich wäre. ;)


    Solange man einen Dritten anruft, kann es dem Anrufer egal sein, ob der andere EM hat oder nicht. Sie können es dem Angerufenen sperren, den Anrufer (sofern es nicht seine Loop ist) aber nicht an die Karre fahren. Oder soll man nun jedesmal ein schlechtes Gewissen haben, wenn man o2-Kunden anruft? Es könnte ja ne Loop sein, bei der EM aktiv ist, und man sich deshalb in deren Augen mißbräuchlich verhalten. Ich bezweifle auch, dass ausgiebige Gespräche bereits hinreichend aussagekräftig sein sollen, dass man den Tarif des Gegenübers kennt. Klar, alles ist möglich, aber Möglichkeiten alleine reichen nicht, um sich seiner vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen. Nix Konkretes weiß man nicht. Im Zweifel ist auch eine exzessive Nutzung innerhalb einer Familie erstmal nicht mißbräuchlich.


    Wobei ich auch sagen muss, dass 7-10.000 Minuten schon recht gewaltig sind. Das entspräche einer T-Com-Rechnung von 150-200 EUR, wenn man das günstigste Call-by-Call nutzen würde. Aber, wie gesagt, Flat beinhaltet alle Gespräche - ohne wenn und aber. Da muss o2 durch, wenn sie da keine Sperre in den Tarif eingebaut haben. Es gibt nunmal Leute mit so hohen Rechnungen, und dass gerade diese auf so ein Angebot abfahren würden, ist nicht unvorhersehbar.


    Es spräche auch nix dagegen, das wie in Österreich auf 2.000 Minuten zu begrenzen. Dann bewirbt man es halt nicht als Flat, sondern als 0 CT-Gespräche mit Sternchen. Zieht genauso, kann aber nicht ganz so nach hinten losgehen. Aber ne Flat bewerben und dann den Schwanz einziehen, da ist nicht so das Wahre.