Beiträge von Marko

    Was spricht gegen gewerbliche Nutzung? Wenn man sein Bürotelefon auf die o2-Flat umstellt, ist das dann nicht mehr vom Tarif gedeckt? Gut, das ist sicher nicht erwünscht, aber das reicht noch nicht. Problematisch wird die Sache erst, wenn man Dritten TK-Dienstleistungen anbietet und diese über die Flat abwickelt (Call-by-Call).


    Sollen sie halt wieder ihre Quasi-Flats einführen mit Begrenzung auf 1.000 Minuten (oder wie in Österreich 2.000). Dann gibt es auch keine Probleme.

    Die Frage ist, ob man unterschreiben sollte oder besser nicht. Man versichert denen damit immerhin, dass man die aufgelisteten Verbindungen nicht mehr aufbaut. Hält man sich nicht daran - und das kann vermutlich passieren, was heißt denn "dauerhaft gehalten", eine Stunde oder zwei? -, gibt man denen einen wasserdichten außerordentlichen Kündigungsgrund, der an dem bisherigen Nutzungsverhalten orientiert ist. Es käme also nicht mehr darauf an, ob das dann objektiv mißbräuchlich war oder nicht.


    Unterschreibt man nicht, ist die Karte gekündigt, sofern man nicht gerichtlich dagegen vorgeht. So oder so keine leichte Entscheidung; wenn das mal kein "Weihnachtszauber" ist.


    Entscheidend könnte hierfür sein, ob eine derartige außerordentliche Kündigung in den Wirtschaftsauskunftsdateien vermerkt wird.

    Die Unterscheidung ist nicht nach Kläger und Beklagter, sondern was von wem zu wessen Gunsten vorgebracht wird. Ansonsten könnte man jeden erstmal rechtswidrig kündigen und ihn so in die Beweislast bringen.


    Man klagt also eher auf Vertragserfüllung des gesperrten Vertrages, und damit müsste der Betreiber belegen, weshalb er die Karte gesperrt hat und den Vertrag momentan nicht erfüllt. Die Kündigung des Geschäftspartners ist keine Anspruchsgrundlage und damit kein tauglicher Gegenstand vor Gericht (einseitige, rechtsgestaltende WE!), wohl aber der zugrunde liegende Vertrag, der womöglich mangels ordentlicher Kündigung noch gar nicht gekündigt worden ist. ;)


    Mich hat es gewundert, dass es doch recht lange gedauert hat, bis derartige Berichte auch in TT auftauchen. Im Teltarif-Forum wurde das schon berichtet, aber da schreibt man viel, wenn der Tag lang ist. Ich bin gespannt, wie viele es hier drinnen betrifft.


    Der Brief bezieht sich auf eine konkrete AGB-Klausel, die ich mir gerne ansehen würde. Bin ich zu doof oder haben die ihre AGB auf der Webseite so gut versteckt?

    Den Nachweis für eine Tatsache muss im Regenfall derjenige erbringen, dem selbige einen Vorteil bringt. Hat o2 also den Vorteil, wenn der Kunde mißbräuchlich gehandelt hat (z.B. ein evtl. Kündigungsrecht), müsste o2 das beweisen.


    In einem Mehrpersonenhaushalt halte ich mehrere Stunden pro Tag nicht außerhalb eines üblichen Rahmens.

    Das Originalgerät startet bei 350-380 EUR, gerade bei Ebay kann auch weniger als der Ladenpreis herauskommen. Vielleicht wirds am Ende auch ein schöner Verlust.


    Die Harley Davidson-Teile wurden am Ende auch verramscht.

    Stark, dann schafft o2 den wechselwilligen Kunden ja offenbar eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Wo soll denn der Pauschal-Schadensersatz i.H.v. 100 EUR im Vertrag genau stehen? Ansonsten wäre es bloßes Gelaber...


    o2 ist und bleibt meiner Meinung nach ein Witzbetreiber: erst lassen sie sich von EasyMoney überrumpeln, dann gehen sie mit der Teilzeitflat in die Grätsche und nun wundern sie sich, dass ihre Parzellenflat ebenfalls auf Sand gebaut ist. "Versprich nichts, was Du am Ende nicht halten kannst", fällt mir dazu nur ein.


    Es ist ne Flat, die man nutzen kann wie sie tariflich aufgebaut ist. Also zu allen Gesprächen ins o2- und Festnetz. Auf welcher Grundlage wollen die bei diesem präzise formulierten Tarif also gegen den Kunden vorgehen? Vielleicht sollten sie einfach mal ein bißchen Grips einsetzen und Tarife auflegen, die nicht auf Glück basieren. Zwingt sie ja keiner, alberne Lockvogelangebote zu bewerben, die mitunter nach hinten losgehen können. Deswegen war ich von Anfang an der Meinung, dass E+ den vernünftigeren Tarif hat - besser den Hauptumsatz bei 25 EUR pro Kunde deckeln als bei 15 EUR, Parzelle hin oder her. ;)


    Ich bin gespannt wie das weitergeht; ich sehe schon die nächste Megapleite spätestens vorm EuGH, aber daran hat sich o2 vermutlich schon gewöhnt. :D


    BTW: Ich hatte im ersten Monat ohne Ende Minuten, wieso bekomme ich keinen Brief? Wollte den Vertrag eh loswerden. Ich hoffe, dass viele Kunden die Flat ausgiebig nutzen und sich ansonsten in Mäßigung üben. Erst, wenn es denen mal eine Bilanz ordentlich verhagelt, kehren sie zurück zu ihren Wurzeln: vernünftigen Preisen, die im Marktvergleich am unteren Ende rangieren. Ohne von ... bis und unzählige Tariftricks, bei denen mal der Kunde, ab und zu aber Gott sei Dank auch der NB selbst mal hereinfällt.

    Ich würde auch bei geringeren Beträgen die Beitreibung einleiten. Immerhin gibt es ein gewisses Klientel, das genau darauf spekuliert, dass man bei kleineren Beträgen sowieso nix anleiern wird. Damit ist aber letztlich niemandem gedient, da das am Ende eher noch die Leute animieren wird, generell kleinere Summen nicht zu bezahlen.


    In diesem Sinne, ordentliche Mahnung, Mahnbescheid usw. Wenn die Leute erst merken, dass auch kleinere Summen am Ende ordentlich ins Geld gehen werden (aus 15 EUR werden bis zum Prozess schnell 250 EUR), kehrt vielleicht wieder Vernunft ein.

    Na ja, das Dispay wie eh und je etwa ein Jahr hinter der Konkurrenz. Das einzige, was mich daran reizen würde, sind die Tasten. Die sind bei meinem S65 viel zu nah beieinander, so dass man insbesondere statt der Taste "2" häufig die besch****** Browsertaste erwischt.


    Ich glaub, ich warte auf die UMTS-Slim-Samsungs oder das V3i. Oder das SXG75.