Beiträge von Marko

    Wenn E+ bundesweit 3 CT hinbekommt, und Vodafone 2 CT in einer deutlich größeren "Homezone", sind die 3-7 CT nicht mehr akzeptabel. Hier darf man wohl davon ausgehen, dass sich etwas ändern muss. Auch weil die Trennung nach Zeiten und Zielen unnötig ist.


    Wenn sie aber nicht mehr ewig tariflich nur nachlaufen wollen (wann war der letzte Tarif-Invent von o2? Lang, lang ist´s her...), sollten sie eigene Akzente setzen. Ansonsten kommt man bald auch sehr gut ohne o2 aus... ;)


    Vielleicht sollten sie einfach zum Billigheimer werden, bevor diejenigen starten und letztlich deren Klientel wegschnappen. Als Quasi-Virtueller-Anbieter mit Hotspots in Ballungsräumen sollte da preislich deutlich mehr gehen als das derzeit gebotene.

    Wäre auch problemlos möglich - sofern die Kunden nicht alle Nase lang das neueste Mobiltelefon fur Umme haben müssen. In AT ist die Laufzeit 12 Monate, dafür sind gerade bei den Billigheimern nur wenige Geräte zur Auswahl, und die meist aus der vorigen Modellgeneration. Am besten wären günstige Tarife, Laufzeit 6 Monate und NULL Subvention. Man kaufe sich sein Wunsch-Handy am besten im Elektronik-Discounter oder stottere es über seinen Dispo bei der Bank ab. ;)

    Noch. Und die Verbreitung PTT-fähiger "Anruf"empfänger geht gegen 0. Für die Masse ist das derzeit demnach witzlos. Und das wird es wohl auch bei stärkerer Verbreitung bleiben, da man mit seinem Handy wohl eher telefonieren möchte als mit nem Walkie-Talkie spielen... ;)

    Das lässt sich preislich aber nicht wirklich vergleichen, 9 CT zu im besten Fall 1 CT und bundesweite Nutzung zu allein im jeweiligen Ortsbereich... ;)


    Interessant wird die Option aber imho erst, wenn damit auch interne Gespräche möglich sind (von mir aus statt einer der Ortsvorwahlen). Ist mit eh ein Rätsel, wieso die das nicht machen, da der NB bei interne Minuten besser weg kommt, weil er ohne ICs an die T-Com auskommt. Aber man will die Preise für interne Gespräche oder allgemein Gespräche auf ein Handy hierzulande wohl möglichst lange uferlos hoch halten. Dabei ist doch genau Mobil zu Mobil DER Riesenvorteil, mit dem sich Mobilfunk klar vom Festnetz abhebt und damit einen "Mehrwert" an Nutzung bewirkt, den der Kunde unabhängig von seiner Festnetznutzung in Mehrumsatz ausdrücken dürfte. Statt dessen bezieht man sich ewig nur auf den status quo, wonach Festnetznummern die am häufigsten angewählten Rufnummern seien und damit nur dafür Offerten geschmiedet werde. Das mag zwar im Moment so sein - das ist aber auch klar, wenn einem eben diese Rufnummerngasse praktisch nachgeschmissen wird (verglichen mit den Kosten intern oder gar in die anderen Mobilfunknetze). Wären interne Minuten im Vergleich zum Festnetz extrem billig, was wäre dann wohl der meistnenutze Bereich... ;)

    Ja schon, aber wenn die anderen nunmal das Netz der Telekom nutzen, ist doch klar, wer dafür zu zahlen hat. Dass im umgekehrten Fall die Telekom dann mehr bei Benutzung deren Leitungen zahlen sollen, ist für mich nicht so eindeutig nachzuvollziehen. Wenn ich eine Autobahn baue, zahle ich dort auch keine Maut. Müsste ich also, weil ich selber die meiste Zeit auf meiner Autobahn fahre, deswegen auf fremden Mautstrecken mehr bezahlen?


    Alle sollten meiner Meinung nach den gleichen Preis für die gleiche Vorleistung zahlen und bekommen (übrigens inkl. Mobilfunker!). Wer was wie oft nutzt, ist unerheblich. Aber mit den ICs gehts bei uns eh durcheinander wie Kraut und Rüben. Es lebe der Tarifdschungel! Und die Fußnoten werden länger und länger... :D

    Wäre möglich, dass dann nach nem rechtskräftigem Mahnbescheid automatisch der Vollstreckungsbescheid kommt? Aber ne Klage einreichen läuft doch etwas anders als die Beantragung eines Mahnbescheides auf nem Formblatt (ZPO-Klausur kommt aber erst noch...). Festnageln würde ich mich da jetzt also noch nicht. Ob der Anbieter aber nach der Mitteilung des Widerspruchs sofort selbst Klage erhebt oder das ganze gleich parallel gestartet hat, dürfte für den Betroffenen aber eh auf dasselbe hinauslaufen.


    Ich würde nur widersprechen, wenn es wirlklich was am Bescheid auszusetzen gibt, und ggf. Rücksprache mit nem Anwalt führen. Ansonsten sollte Zahlung der beste Weg sein.