Beiträge von Marko

    Oh Mann, da kann man bei einigen echt nur am Verstand zweifeln! Wir hatten nen netten Prof, der sagte mal, ein guter Anwalt sucht den Dialog, ein schlechter rennt sofort vor Gericht!


    Und es ist NICHT (!!!) so, dass man bei Geschenken diegleiche Leistung erwarten kann, wie bei regulären Geschäften! Weder moralisch (was jedem vernünftigen Menschen sowieso klar sein sollte) NOCH juristisch! Und JURISTISCH sind zwei Wochen Warterei durchaus noch im Rahmen, dass andere in zwei Tagen liefern, heißt nicht, dass das verkehrsüblich wäre. Kannst ja gerne mal auf Erfüllung klagen, der Richter wird sich nur an den Kopf fassen. :D


    In diesem Sinne: Weg mit den Kerzenständern, mehr Freiheit für die Armleuchter! :p


    Ich bleibe dabei, die "Ich-poche-auf-mein-Recht"-Mentalität mag in vielen Bereichen angebracht sein, hier aber - bei geschenkten Prepaids - verschließt sich mir jegliche Zustimmung. Selbst wenn er ne Lieferung zusagt, und diese nicht kommt, na und?! Es ist ein Geschenk, da scheint bei einigen alles auszusetzen. Und nein, man braucht kein Schloss, mit Angriffen kann ich leben (teile ja bewußt hier auch aus).


    Die Thematik kommt mir schlicht ziemlich deutsch vor. Pocht nur weiter auf den Erhalt Eurer geschenkten Karten und zeigt der Welt, dass sich vernünftge Menschen wie verbohrte Narren aufführen können und es nicht fertig bringen, etwas über den Horizont zu sehen - heraus aus dem eigenen Willen und vermeintlichem Rechtsempfinden.


    Wer sich angegriffen fühlt, könnte doch einfach nur an einem wunden Punkt getroffen sein. Und vielleicht steckt ja ein Körnchen Wahrheit in meiner Argumentation. Es geht gegen keinen persönlich, soll aber manch einen aufrütteln. ;)


    Hat er was versprochen, und hält es nicht, ist es nicht schön und sicher falsch gewesen - aber: Shit happens! Heulen, jammern oder schreien hilft hier sicher nix. Ich bin bei der letzten Aktion leer ausgegangen; da ich aber sowieso nicht mit Erhalt gerechnet habe, war es kein bißchen tragisch. So sollte es meiner Meinung nach bei solchen Aktionen auch sein.

    Oh Mann, Leute, könnt ihr ohne die Karten nicht leben?


    Ich habe bestellt, und ab da die Schnauze gehalten. Denn, abwarten heißt die Devise. Wenn die Karten kommen, kann man sich freuen, wenn nicht, hat man eben Pech gehabt! Wo liegt das Problem? Es ist ja praktisch ein Geschenk, und man sollte diese Tatsache im Hinterkopf behalten, bevor man Forderungen wie ein "regulärer" Kunde an den Tag legt. Und ich sage das als juristisch angehauchter, der dennoch der Meinung ist, dass manchmal der gesunde Menschenverstand über der Durchsetzung seiner vermeintlichen Rechte steht...


    Mittlerweile kam eine Karte an. Das freut mich und ich jammere nicht rum, dass nur eine gekommen ist, dass sie jetzt erst gekommen ist, und heule auch nicht solange bis die andere kommt etc. In diesem Sinne abwarten und freuen oder akzeptieren, dass man eben nicht an jedem Kracher teilhaben wird. :rolleyes:


    Ein Dankeschön an MPtelecom für diese Aktion! Aber wenn hier einige Armleuchter so penetrant vorgehen, wird es wohl nicht mehr viele solcher Aktionen (eher Geschenke!!!) geben. Und manch einer kann nicht den ganzen Tag am PC hocken und auf Nachricht warten, sondern muss erstmal vorwiegend Geld verdienen - mit "echten" Kunden. Ich finde, man sollte sich daher etwas mäßigen können, und sich und seine Bestellung in so einem Fall nicht zu wichtig nehmen. Sorry, aber das lag mir auf der Seele. Man kriegt so nen Hals, wenn man liest, wie hier vorgegangen wird.


    Übrigens ist es bei Online-Bestellungen nicht unüblich, dass man mal ne Woche oder zwei warten darf. Es gibt keinen Zwang, Bestellungen innerhalb von Stunden oder wenigen Tagen auszuführen. :o

    Seit wann hat die rechtliche Sicht keine Relevanz? Ein NB steht kaum über den Dingen, und wenn die Dinge quer laufen, entscheiden diese Sichten über Erfolg oder Mißerfolg der Parteien. ;)


    Bin auch schon aus nem laufenden E+-Vertrag rausgekommen - mit meiner Sicht und einer entsprechender Hartnäckigkeit. :D


    Im Zweifelsfällen gehen gerade Unternehmen mit Rechtsabteilungen einer juristischen Auseinandersetzung aus dem Weg. Denn der letztliche Ausgang ist in Grenzfällen für keine Seite vorhersehbar. Und da sie einen Kunden kaum zu Beginn mit juristischen Spitzfindigkeiten vergraulen wollen (das macht o2 z.B. lieber hinterher mit seinem Service... :D ), wird man mit Nachdruck und Freundlichkeit schon zu seinem gewünschten Tarif kommen können.

    Ich denke, dass das eher automatisch geht. Sobald der Kartenvertrag durch ist, wird er aktiviert. Der NB weiss ja nicht, wann und ob der Händler die ausgewiesene Karte aktiviert.


    Bei o2 musste ich die Karten selbst aktivieren, da dürften die Kosten erst ab diesem Zeitpunkt anfallen.

    Vielleicht wurde in den geschickten Unterlagen der andere Tarif angegeben, dann wäre dies ein neues Angebot und damit noch kein Vertragsschluss. War das Paket wie von Dir bestellt (wovon man fast ausgehen darf), darf man das Abschicken als Annahme sehen. Nur wird es schwer, das ohne erhaltene Ware nachzuweisen! Was steht den in der Bestätigung über das Abschicken der Sendung?


    Schicke doch einen Brief/Fax an die Geschäftsstelle in München und verweise auf den abgeschlossenen Vertrag und bitte um Übersendung Deiner dazugehörigen Unterlagen/Waren, da die letzte Sendung nicht zugestellt wurde. Ich denke, dass man im Guten hier weiterkommt, zumal es in Grenzfällen keiner auf irgendetwas ankommen lassen wollen wird.


    Man sollte also am "bestehenden" Vertrag (wenn er denn besteht) ansetzen, denn ein neuer Vertragsschluss kann natürlich zu neuen Konditionen ausgehandelt werden. Und wenn es dann den Tarif nicht mehr gibt, kannst Du leider nicht viel machen.


    Das Problem bei online Handyverträgen ist die Unterschrift auf dem Vertrag. Die findet erst beim Empfang statt. Andererseits stehen alle relevanten Bestandteile schon bei Abschluss fest, und zum Vertragsschluss ist - von Ausnahmen abgesehen - eine Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben. Man kann es im Fall des Handyvertrags so oder so sehen. Entweder, dass nie alles vorher angezeigt war, ud daher der durch den Boten vorgelegte Vertrag Änderungen aufweist und daher als neues Angebot zu werten ist, oder, dass alles vorher feststand und demnach der Vertrag vorher zustandekommt (nach Prüfung durch den NB). Wenn Jura immer eindeutig wäre, gäb es nur Anwälte, aber keine Prozesse. Meistens ist es halt doch nicht ganz eindeutig.


    Schickt Quelle die bestellten Sachen los, ist es halt eindeutig. Geht es um einen verschickten Vertrag, hängt es davon ab, ob der vorgelegte Vertrag dasselbe widerspiegelt wie das vom Besteller abgegebene Angebot. Und schon wird eine ähnliche Geschichte recht kompliziert.

    Bei Onlineverträgen stellt i.d.R. das Absenden der Bestellung das Angebot dar, die Annahme kann selbstredend auch hier ausdrücklich oder konkludent erfolgen - also z.B. auch durch das Absenden der Ware. Bsp. Quelle, hier kommt mitunter kein Bestätigung, sondern die Ware wird nach Bestellung irgendwann kommentarlos losgeschickt. In diesem Fall kommt der Vertrag natürlich schon damit zustande! Das Thema Zustandekommen des Vertrags wird sogar ziemlich ergiebig durchgekaut in der Zeit bis zur BGB-Zwischenprüfung.


    Anders, wenn irgendetwas am ursprünglichen Angebot des Bestellers geändert wird. Dann stellt die Änderung ein neues Angebot dar, das dann seinerseits angenommen werden müsste. Die Annahme des Paketes kann dies allerdings noch nicht bewirken, da man den Inhalt und die Änderung ja erst erkennt, wenn man das Paket angenommen und geöffnet hat. ;)


    Das Widerrufsrecht bedeutet NICHT, dass der Vertrag innerhalb der 14 Tage noch nicht zustande kommt! Es besagt nur, dass man seine Willenserklärung innerhalb der Frist widerrufen kann und DAMIT dann den - bestehenden - Vertrag zu Fall bringen kann.


    Pauschal zu sagen, bei Onlineverträgen komme ein Vertrag durch Annahme des Paketes zustande, ist falsch. Es kommt auf den Einzelfall an. Wer von beiden das eigentliche Angebot abgibt läßt sich beileibe nicht nach Abschlussarten online oder persönlich o.ä. pauschalisieren. Und wenn überhaupt ein Vertrag durch ein Paket zustandekommt, dann durch Absenden der Ware als konkludente Annahme des Angebots. Eine konkludente Annahme durch Empfang des Paketes ist Quatsch, da man im Gegensatz zum Absender den Inhalt nunmal noch nicht kennt. Und ohne Kenntnis des Inhalts kann man selbigen logischerweise auch nicht konkludent annehmen. :cool:

    Na ja, und was willst Du uns damit anderes sagen?


    Die SIM-Karte ist keine Ware im eigentlichen Sinne, die Ware ist das Handy (und das ist ein anderer Vertrag mit nem anderen Händler)! Der NB bietet hier nur die Dienstleistung an, die man mit der SIM nutzen kann oder eben nicht. Mit der ersten Nutzung erlischt das Widerrufsrecht sowieso und vorher ist es egal, ob die Karte zur Hand ist oder nicht. Der Vertrag mit dem NB beginnt also ab Widerrufsbelehrung, frühestens ab dem Tag des Vertragsschlusses über die Dienstleistung. Ob er nun also auf dem Antrag belehrt wurde oder nicht, wird nur er wissen. Vermutlich war es so, wenn nicht hat er halt ein paar Tage länger Zeit. Man darf aber davon ausgehen, dass E+ Standardformulare verwendet (auch für Verträge über Händler) und sie (insbes. deren Rechtsabteilung) wissen, was drin steht und wann demnach die Frist zu laufen beginnt. :D


    Es sind und bleiben aber zwei Verträge, ob verbunden oder nicht - erst Recht, wenn es wie hier über zwei Parteien, Händler und NB, läuft. Und die Wirksamkeit des einen muss dabei die andere nicht beeinflussen. Fängt beim einen die Frist eher an und verstreicht, wäre es sehr riskant, das in einem Prozess ändern zu wollen. Es könnte nämlich auch nach hinten losgehen, wer hier vorschnell das Falsche rät, bringt sich u.U. selbst in Probleme... ;)

    Vor allem, wieviele Kunden ist denn jeder hier? Ich habe mittlerweile so viele Prepaid-Karten für fast nichts aufgetrieben, dass ich bestimmt auch schon 6 Kunden bin - allein bei E+.


    Die Zahlen sind dehnbar und damit letztlich nicht sehr aussagekräftig. Man denke an die 26 Mio. der Grossen, das ist auch ne Luftnummer. Genauso dass alle NBs massig Kunden hinzugewinnen wollen, bei 65 Mio. Kunden und wievielen Einwohnern? Wie geht das?! Leiern die sich ihre Kundenzahlen aus dem Allerwertesten?! Aber wer vermeldet schon gern auf der Pressekonferenz, dass er Kunden verliert. Da schippert man halt mal nen LKW Prepaids unters Volk.

    War die Störung nicht eh nur bei den Providern, die SELBST den DSL-Anschluss vertreiben? Dann hätte auch nicht die Telekom irgendwelche Tage gutzuschreiben, sondern die, die die Rechnung für die DSL-Bereitstellung schreiben.

    Die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen kommt nicht erst bei Erhalt der Ware, sondern hat bei Vertragsschluss stattzufinden! Meist steht sie zusätzlich auf dem Liefeschein oder der Rechnung, aber das ist eher doppelt gemoppelt. Auch sollte man nicht den Kaufvertrag mit dem Händler mit dem Nutzungsvertrag mit dem NB zusammenwürfeln...


    Geschieht die Belehrung nicht bei Vertragsschluss/Bestellung, weil der Händler das vergeigt, beginnt die Frist ab Erhalt der Belehrung, im Falle des Erhalts zusammen mit den Waren halt dann; nur verlängert sich die Frist dann auf einen Monat (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB). Man darf davon ausgehen, dass E+ dies nicht vergeigt und die Belehrung auf die Vertragsformulare setzt. ;)


    Und dann beginnt sie bei Dienstleistungen nach Belehrung und frühestens ab Vertragsschluss (der ja die Belehrung enthält!), nachzulesen wie gesagt in § 312 d Abs. 2 am Ende BGB. Ergo am 31.12.04 bezogen auf den E-Plus-Vertrag und ab Erhalt der Ware bezogen auf den Kaufvertrag über das Handy.