Ein generelles SoKü wegen Arbeitslosengeld II wird niemals kommen. Das wäre eine ungerechte Ungleichbehandlung und kaum verfassungsgemäß.
Der Staat kann nicht derart in die Privatautomie eingreifen, dass man durch den Bezug von bestimmten Transferleistungen automatisch aus abgeschlossenen Verträgen herauskommt. Dies hätte man bereits bei Sozialhilfebezug fordern können, aber es ist Unsinn. Was wäre die nächste Forderung? Dass der Staat laufende Kredite zur generellen Stundung verdonnert oder gar die Raten übernimmt?
Nein, im Grundsatz ist jeder für sich selbst verantwortlich, auch was den Abschluss von Verträgen angeht. Der Staat hat nur in Ausnahmefällen zu handeln. Außerdem gibt es durchaus die Möglichkeit, sich gegen drastische Einahme-Einbußen abzusichern (Stichwort Restschuldversicherung, private Versicherung zur Schließung der Einnahmelücke). Wenn man vom Staat verlangt, dass er einem alles abnimmt, ist das imho zu viel des Guten. Jeder ist zunächst für sich selbst verantwortlich, auch das ist Teil eines freiheitlich orientierten Lebens.
Der Staat hat nur dafür zu sorgen, dass essentielle Dinge abgesichert sind, die ein Mindestmaß an Lebensqualität erreichen. Und das gibt es heute schon, kein Mensch wird auf der Strasse hocken, wenn er es nicht will. Das Sozialamt zahlt fällige Mietkosten weiter usw. Aber für Mobilfunkverträge oder Probleme durch Zwangsvollstreckung ist er sicher nicht zuständig - abgesehen von der Sicherung des Existenzminimums (Pfändungsfreigrenze).
Papa Staat kann nunmal nicht für alles sorgen. Eigenverantwortung und ein gewisses allgemeines Lebensrisiko (auch in Bezug auf Wohlstand) bleibt einem jeden erhalten.