Beiträge von Marko

    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Man will wohl nicht mehr als "Billiganbieter" auftreten, sondern "hochwertige" Dienstleistungen anbieten.


    Hahahaha, klar. Dann sollten sie aber erstmal an der Qualität arbeiten (allen voran am "Service"), Netzquali (Hack-tack-ratter), Stabilität, eigenes Netz ohne Rockzipfel von D1. Dann, und zwar erst dann, können sie auch nur daran denken, D-Netz vergleichbare Preise zu verlangen.


    Ach, ich vergaß, eigentlich verlangen sie ja schon seit geraumer Zeit D-Netz-Preise, zumindest außerhalb der Homezone. Starke Taktik! :D


    Zu den SMS, was nützen Kunden, die praktisch nur die 125 SMS verballern? Sollten sie genau diese Erfahrung gemacht haben, wäre es nur logisch, solche Angebote zu kappen - egal, ob E+ nachgezogen ist oder nicht. Sollte das so sein, würde die ne ähnliche Erfahrung machen. Ich denke aber eher, dass es sowas bald auch bei den Ds geben wird. Aber eben nur für bestimmte Tarife ab einem gewissen Umsatz.

    Das Display erinnert mich eher an mein S55, und das ist alles andere als gut. Und die ersten Berichte, dass es auch in der 65er-Reihe wieder nicht der Brüller sein soll (verglichen mit Samsung) stimmte mich zögerlich. Ansonsten könnte ich ein Outdoorhandy gebrauchen, wenn man es als solches wirklich gebrauchen kann! Also auch mal bei Mistwetter beim Gassi laufen in der Tasche haben, ohne dass es nen Wasserschaden bekommt. Aber mein Vertrauen in die Technik von Siemens hat stark nachgelassen nach all den Reparaturen meiner ME45, S45(i) und S55...

    Mein Vertrauen in o2 ist dahin. Da war einfach immer was, man musste sich fast schon fragen, ob es irgendwas gibt, das reibunslos funktionierte.


    Ok, jetzt gibts wieder Schelte von den Luftlasen-Jüngern, aber so waren nunmal meine Erfahrungen mit Viag Interkom und o2. Bei Preisen wie in Österreich würde ich es vielleicht nochmal riskieren, aber für ne Homezone mit alles andere als Festnetzpreisen und der mauen Mobile Option sicher nicht. :D

    Ab dem Zeitpunkt, in dem - zum Beispiel bei Insolvenz - die vereinbarte Leistung nicht mehr bekommt, weil die Karten abgeklemmt wurden o.ä., erlöscht der Vertragsanspruch sowieso. Ohne Leistung auch kein Anspruch auf Gegenleistung.


    Ich hatte bei E+ vor einigen Jahren als "wichtigen" Grund mein Funkloch angegeben, in dem ich nach meinem Umzug saß. Natürlich haben sie zunächst herumgezickt, aber nach einigen Schriftwechseln, denen ich weiter munter widersprochen habe, haben sie es dann aufgegeben. Die überlegen halt wohl auch aus ökonomischer Sicht, ob sich der Aufwand der Rechtsabteilung wegen einem einzelnen lohnt. Zumindest dann, wenn es eine Möglichkeit geben könnte, der Kunde bekäme vor Gericht Recht, werden sie es nicht darauf ankommen lassen. In klaren Fällen können und werden sie natürlich stur bleiben.

    Zitat

    Original geschrieben von muli
      Marko
    Soweit verstanden. Aber wie würdest Du im vorliegen Fall von Runskys Schwester vorgehen? Wie könnte sie Deiner Meinung nach den Irrtum begründen, damit der Vertrag nach den Vorschriften des BGB als wirksam angefochten gilt? :confused:
    Gruß
    muli


    Das habe ich ja eigentlich schon geschrieben, was man in dem Fall eines Irrtums machen sollte. Selbigen dem Geschäftspartner melden und die Anfechtung erklären. Der Grund sollte dann einer sein (pardon ist natürlich einer), den das BGB als solchen anerkennt (Inhalts-, Erklärungs- oder Eigenschaftsirrtum) und natürlich unverzüglich nach Kenntniserlangung des Irrtums angefochten werden. Liegt ein Irrtum vor, kann man seine Willenserklärung rückwirkend vernichten und damit den Vertrag kippen. Was genau unter welchen fällt, kann man in einer Bücherei in einem Buch zum Allgemeinen Teil des BGB ausführlich nachlesen.


    Da man damit dem Geschäftspartner ein Risiko aufbürdet, ist es natürlich nur begrenzt machbar, also nur in den im BGB genannten Gründen und den jeweiligen Fristen (hier am besten sofort).


    Das hat nichts mit Kulanz o.ä. zu tun, das ist einfach das gute Recht eines jeden, sich von einer Erklärung, die irrtümlich abgegeben wurde, wieder lösen zu können. Wäre schlimm, wenn einem einer z.B. einen Wisch unterschiebt, und man damit sein Auto verschenkt hat, weil man ne nette kleine Klausel übersehen hat. ;)


    Bei Handyverträgen bin ich mir nicht sicher, welcher der drei Gründe eigentlich greift. Je nach Begründung passen nämlich irgendwie alle drei; daher sehe ich es als Grenzfall, in dem man viele Lösungen präsentieren kann, aber eine sicher nicht: dass es generell nicht gehe.

    Nicht immer Recht mit Kulanz gleichsetzen. Recht steht jedem zu, Kulanz eben nicht, wird aber u.U. gnädigerweise gewährt. Das ist ein ziemlicher Unterschied!


    Wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt, dann ist es das Recht des Betroffenen, den Vertrag zu kündigen. Dies ist aber nunmal recht schwammig formuliert und daher ne Einzelfallentscheidung. Eine Ablehnung des NBs auf eine Kündigung aus wichtigem Grund, weil dieser den Grund nicht akzeptiert, bedeutet aber deswegen nicht, dass kein solcher Grund vorliegen muss.