Beiträge von Marko

    Wenn sie aber nichtmal fahrlässig gehandelt hat? Angenommen, Du fährst erlaubte 100, ein Reifen platzt und Du fliegst ab? Dann hat der Unfall auch stattgefunden, aber fahrlässig? Oder Du fährst angemessen um eine etwas unübersichtliche Kurve, ein Fahrrad schneidet die Kurve und Du fährst ihn um? Fahrlässig?


    Was ich damit sagen will ist, dass ich der Meinung bin, dass alleine ein Unfall noch nicht ausreicht, von Fahrlässigkeit zu sprechen. Oder habe ich da einen :gpaul: ?


    Bin im Strafrecht leider erst im Allgemeinen Teil, aber auch dort scheiden die meisten Dinge an banalen Kleinigkeiten schon aus...


    @GeneralCluster: Ja, war so gemeint, dass ein schneidendes Auto/Wild sehr oft nur eine Ausrede ist. :D Und wenn man die wahren Gründe angibt, dann erklärt man sich in der Tat oft für ungeeignet, daher sollte man nach nem Unfall auch erstmal nur Angaben zu seinen Peronalien machen, mehr muss man der Polizei nicht mitteilen. Aber wenn man so in andere Fahrzeuge schaut, dann ist es erschreckend, was man da zu sehen bekommt. Da wird bei 100 km/h auf der AB Zeitung gelesen, genutscht etc. Aber man muss auch zugeben, dass JEDER mal kurz weg von der Straße schaut, wenn im Auto irgendetwas Ungewöhnliches passiert. Wenn es genau dann kracht, würde ich noch nicht gleich von mangelnder Eignung sprechen. Wir sind eben alle nur Menschen, und da passieren Fehler nunmal. Aber in dem Fall wäre man dann natürlich strafrechtlich fällig (wenn es bewiesen werden kann, was oft kaum möglich ist).

    Wenn sie nicht schuld war, wird das Verfahren sicher gegen eine kleine Buße eingestellt. Dies sollte auch dann gelten, wenn sie nicht beweisen kann, dass sie einer geschnitten hat.


    Immerhin gilt besonders in einem Strafverfahren der Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten. Es müßte also eher die Staatsanwaltschaft Beweise liefern, was ihrer Meinung nach gelaufen ist, und nicht Vermutungen aufstellen, die der Angeklagte entkräftigen müßte.


    Klar kann jeder behaupten, er wurde geschnitten. Oft sind es dann aber Zeugen, die bestätigen können, dass weit und breit keiner in der Nähe war und diese Aussage dann eben widerlegen. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage, und im Zweifel eben für den Angeklagten.


    Hier gleich ne Grundsatzdiskussion loszutreten, ob sie oder wer auch immer geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, halte ich für witzlos. Fast jeder ist ab und zu nicht wirklich geeignet, ein Auto zu fahren (Stress mit Chef oder Kollegen, Ehefrau, danach in Gedanken versunkene Fahrt nach Hause etc.). Und ein Unfall kann auch bei bester Eignung passieren.


    Bei Fahrzeugen, die ohne Grund von der Fahrbahn kommen, liegt es oft an banalen Dingen wie Radiobedienung, Kippe fallen gelassen oder zu sehr mit dem Beifahrer beschäftigt. Wer dann etwas an den Rand der Fahrbahn kommt und vor Schreck das Lenkrad verreißt, macht nunmal nen Abflug. Hat das was mit Eignung zu tun? Seid lieber froh, dass die beiden Mädels nochmal davon gekommen sind, bevor man auf sie einkloppt. In Zukunft wird sie sicher aufmerksamer fahren und anders reagieren.

    Mit dem verkaufen sehe ich das genauso. Es spricht wohl nichts dagegen, einen legal erworbenen Artikel privat weiterzuverkaufen.


    Gibt es denn überhaupt Regelungen für irgendeinen Bereich, in dem das anders ist? Fällt mir keiner ein.

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Glaubst du ehrlich?
    Ich nicht! Wieso zahlen, was es auch umsonst gibt? Die Bezahl-Alternativen werden nie an Kazaa und Co rankommen.


    Das es keine Alternativen gab, heißt nicht, dass es legal war. Die Industrie verklagt wahllos und auch nicht gerechtfertigt.


    Ja, das glaube ich. Ich habe ja auch nicht behauptet, es sei legal, weil es keine Alternativen gegeben hat. Aber es hat nunmal einen miesen Beigeschmack, wenn Klagen vorher angeleiert werden, bevor man sich um andere Lösungen bemüht hat. Im Prozess bemüht man sich nunmal um den Interessenausgleich beider Parteien.


    Warum zahlen, wenn man es umsonst haben kann?! Frag das mal den Typen, der nun 8.000 EUR bezahlen darf...
    Das Problem bei Durchsuchungen ist, dass alle illegalen Inhalte, die gefunden werden, an die Rechteinhaber gemeldet werden. Will heißen, sie beschlagnahmen den Computer z.B. auf Initiative der Musikindustrie, finden jede Menge kopierter Microsoft-Produkte und melden das denen weiter. Diese klagen dann ihrerseits usw.


    Und es ist nunmal abzusehen, dass es sich die Leute dann vorher überlegen werden, ob es sich lohnt, ein paar Euro zu "sparen" und dafür am Ende womöglich verdonnert zu werden. Solange es kaum einen getroffen hat, bleibt es erstmal wie gehabt. Sobald aber beinahe jeder irgendeinen kennt, der einen kennt, den es schon erwischt hat, wird es sicher abflauen. ;)


    Immerhin hat nun jeder die Möglichkeit, die Titel ähnlich komfortabel wie mit Kazaa&Co. zu beziehen, und das legal und zu einem für beide Seiten fairen Preis. Das wird in späteren Prozessen mit Sicherheit berücksichtigt werden. Dann zieht auch die Ausrede nicht, es sei für Kiddies zu teuer gewesen. Immerhin schicken sie SMS zu 19 CT und laden Klingeltöne für mehrere Euros...

    Man darf einen Kopierschutz aber nicht umgehen, egal, ob technisch möglich oder nicht.


    Man kann die Songs aber mehr als 7 mal brennen, die einzige Einschränkung laut Website ist, dass sie nur auf 5 Rechnern laufen, aber brennen kann man ohne Einschränkung. Das ist mehr als fair. Allerdings habe ich meinen Song noch nicht brennen können, bekomme immer ne Fehlermeldung.


    Der Preis ist auch ok, wenn das Angebot stimmt (verfügbare Titel und Preis), dann sind imho auch die Klagen gegen Filesharer gerechtfertigt. Das Manko bisher war imho, dass die Industrie klagt, bevor es taugliche legale Alternative gibt (die bisherigen waren erbärmlich). Diese Möglichkeit gibt es nun aber. Es werden also sicher einige Filesharer verklagt werden, dann trocknen die Tauschbörsen von alleine nach und nach aus. Bei 99 CT sollte es jedem zuzumuten sein, nen Song zu kaufen.

    Hallo TT-ler!


    Ich habe mir gestern gleich mal nen Song geladen, aber das Brennen klappt nicht. Ich bekomme immer die Meldung:


    "The songs in this playlist will not fit on one Audio CD.
    Do you want to create multiple Audio CDs with this
    playlist split across them?
    This will require more than one blank CD to complete.
    [Buttons:]Audio CDs Cancel!"


    Nach einem Klick auf "Audio CDs" erscheint ein neues Fenster: "None of the items in this playlist can be burned to disc. Cancel".


    Komisch, denn ein Song sollte doch wohl allemal auf eine CD passen (und mehr sind noch nicht in der "Purchased Music"-Playlist...


    Das Programm und der Dienst ist auf jeden Fall Spitze!


    Viele Grüße
    Marko

    Warum sollten sie es nicht hinkriegen? Es klappt seit Jahren bei Prepaid, technische Schwierigkeiten sind also kaum zu erwarten. Hier liegt es zur Abwechslung mal nicht an Unfähigkeit, sondern eher an mangelndem Willen.

    Den RV gibt es bei Vodafone schon, hatte D1 zu 11 CT (intern/Festnetz) oder Vodafone zu 10 CT zur Auswahl (inkl. USt.). Habe dann aber D1 genommen, wegen der 1,8 CT pro SMS ab der ersten und nicht erst ab der 101. wie bei Vodafone.

    Der BWLer liegt falsch. Kann ja mal passieren. Das Widerrufsrecht bezieht sich AUSSCHLIESSLICH auf die im BGB genannten Fälle, wenn der Vertrag nichts anderes besagt!


    Diese sind abschließend geregelt, ein generelles Widerrufsrecht bei Geschäften unter ANWESENDEN (wie im Laden) läßt sich daraus NICHT ableiten. Es dient dazu, dem Kunden, der sich auf Distanz nunmal kein Bild von der Ware machen kann oder der an seiner Haustür überrumpelt wurde, ein Rücktrittsrecht zu geben - und zwar NUR dem.


    Allerdings kann man eine Widerrufsmöglichkeit auch privat vereinbaren, wie das z.B. grosse Warenhäuser machen. Wenn diese mit Dir einen Kaufvertrag schließen, in dem sie sich zur Rücknahme verpflichten, dann sind sie daran selbstverständlich gebunden. Aber nur dann.


    Zum Thema, viele Firmen würden das nicht erwähnen. Sie wären blöd, wenn sie das täten. Denn dann (nur dann!), wenn dem Kunden ein gesetzliches (nicht freiwilliges) Widerrufsrecht zusteht, dann gilt das 14 Tage ab Hinweis der Widerrufsmöglichkeit und Erhalt der Ware, max. 6 Monate (wenn der Kunde bspw. gar nicht darauf hingewiesen wurde), § 355 III 1 BGB. Spätestens, wenn der erste Kunde nach nem knappen halben Jahr den Krempel zurückbringen würde, würde sie es für die Zukunft gewiss erwähnen. Nicht umsonst steht beim Online-Shopping das Widerrufsrecht irgendwo gross und fett geschrieben, wenn es denn im betreffenden Fall greift...


    Ich bin selbst schon aus einem im Laden geschlossenen Vertrag herausbekommen. Da ging es um die Umstellung meines D1-Vertrages auf die Telekom. Damals gab es eine Kombination Festnetz/D1 auf einer Rechnung, die laut T-Punktler keinerlei Nachteile mit sich bringen sollte außer 5 EUG Gutschrift pro Monat. Nach Umstellung war ich aber nicht mehr bei D1, sondern wie bei einem Provider, nämlich der Telekom. CostCheck, Cityoption etc. gingen nicht mehr. Das war mir bei Abschluss nicht klar, nach einigen Briefwechseln (die pochten natürlich auf den Vertrag) haben sie mich dennoch wieder zurückgestellt - trotz unterschriebenen Vertrages. Nur so viel zum Thema, sowas geht nicht, da Unterschrift.


    Generelles geht nicht, gibts nicht.