Der BWLer liegt falsch. Kann ja mal passieren. Das Widerrufsrecht bezieht sich AUSSCHLIESSLICH auf die im BGB genannten Fälle, wenn der Vertrag nichts anderes besagt!
Diese sind abschließend geregelt, ein generelles Widerrufsrecht bei Geschäften unter ANWESENDEN (wie im Laden) läßt sich daraus NICHT ableiten. Es dient dazu, dem Kunden, der sich auf Distanz nunmal kein Bild von der Ware machen kann oder der an seiner Haustür überrumpelt wurde, ein Rücktrittsrecht zu geben - und zwar NUR dem.
Allerdings kann man eine Widerrufsmöglichkeit auch privat vereinbaren, wie das z.B. grosse Warenhäuser machen. Wenn diese mit Dir einen Kaufvertrag schließen, in dem sie sich zur Rücknahme verpflichten, dann sind sie daran selbstverständlich gebunden. Aber nur dann.
Zum Thema, viele Firmen würden das nicht erwähnen. Sie wären blöd, wenn sie das täten. Denn dann (nur dann!), wenn dem Kunden ein gesetzliches (nicht freiwilliges) Widerrufsrecht zusteht, dann gilt das 14 Tage ab Hinweis der Widerrufsmöglichkeit und Erhalt der Ware, max. 6 Monate (wenn der Kunde bspw. gar nicht darauf hingewiesen wurde), § 355 III 1 BGB. Spätestens, wenn der erste Kunde nach nem knappen halben Jahr den Krempel zurückbringen würde, würde sie es für die Zukunft gewiss erwähnen. Nicht umsonst steht beim Online-Shopping das Widerrufsrecht irgendwo gross und fett geschrieben, wenn es denn im betreffenden Fall greift...
Ich bin selbst schon aus einem im Laden geschlossenen Vertrag herausbekommen. Da ging es um die Umstellung meines D1-Vertrages auf die Telekom. Damals gab es eine Kombination Festnetz/D1 auf einer Rechnung, die laut T-Punktler keinerlei Nachteile mit sich bringen sollte außer 5 EUG Gutschrift pro Monat. Nach Umstellung war ich aber nicht mehr bei D1, sondern wie bei einem Provider, nämlich der Telekom. CostCheck, Cityoption etc. gingen nicht mehr. Das war mir bei Abschluss nicht klar, nach einigen Briefwechseln (die pochten natürlich auf den Vertrag) haben sie mich dennoch wieder zurückgestellt - trotz unterschriebenen Vertrages. Nur so viel zum Thema, sowas geht nicht, da Unterschrift.
Generelles geht nicht, gibts nicht.