Der SIM-Lock hebt sich nicht "automatisch" nach 2 Jahren auf, den kannst Du bei D1 erfragen, eingeben und damit die Sperre aufheben.
Beiträge von Marko
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Wer beruflich wirklich aufs Handy angewiesen ist, wird sich wohl kaum o2 ans Bein binden. Da kommt es auf die wenigen Euro Ersparnis (wer hält sich beruflich schon vornehmlich in der Homezon-Parzelle auf) wohl kaum an...

Dass da immer "mit Hochdruck" gearbeitet wird, aber im Verhältnis dazu leider wenig geschieht, sollte mittlerweile jedem aufgefallen sein, der sein Handy nicht nur für die 125 Frei-SMS benutzt.
Das erinnert mich an die Homezone-Einführung - da lief auch allerhand schief, was dann doch alles andere als schnell behoben wurde (selbst mehrere Wochen herumgeärgert und dann aufgegeben). Wenn die ne Innovation einführen, muss man quasi mit Problemen rechnen.
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Leider eben genau nicht (anders, wenn man das Schreiben z.B. in den Briefkasten des Empfängers einwirft, zum Beweis unter Anwesenheit eines Zeugen) - wenn derjenige aber die Tür nicht öffnet, nimmt die Post den Brief knapp vor seinem Machtbereich wieder mit.
Da der rote Abholschein, der dann in seinem Machtbereich liegen wird, keinerlei Angaben zu Deinem Brief enthält, kann man es auch nicht auf "kennen müssen" o.ä. hinbiegen. Der Brief ist schlicht noch bei der Post, was Der Sphäre des Absenders zugerechnet wird. Auch der Zettel, den man bei der Post bei Aufgabe erhält, beweist nur, dass man ihn aufgegeben hat - all das reicht nicht, da nunmal "Zugang" nötig ist. Daher bin ich etwas vorsichtig bei der pauschalen "Empfehlung", Kündigungen am besten per Einschreiben abzusenden. Bei den grossen Firmen dürfte es zwar problemlos ablaufen, aber bei manch Kleinem, der am Ende nochmal ordentlich Kasse machen möchte, könnte das Probleme bereiten.

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Der Autofahrer ist arm dran. Jemanden tot zu fahren, ist so einschneidend, das bleibt ein Leben lang im Kopf. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser Demel das praktisch provoziert hat. Hoffe nur, die anderen beiden Nasen bekommen ordentlich was aufgebrummt! Wer die richtigen Freunde hat, braucht eben keine Feinde mehr.
Ansonsten: Darwin par excellence.

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Was stand denn bei der Bestellung dabei? Zum Thema Lieferung?
Bei unbestimmten Leistungszeiten ist die Leistung sofort zu erbringen (§ 271 I BGB). AGB-Klauseln, die die Lieferzeit zugunsten des Verwenders extrem weit ausdehnen, sind nichtig.
Ergo: Setz dem Händler (o2 hat damit nichts zu tun) eine "angemessene" Frist zur Erfüllung des Vertrags (Lieferung Karte und Handy). Wenn er die verstreichen läßt, trittst Du vom Vertrag zurück.
Dann darf der Händler sehen, wie er die Sache wieder ausbügelt. Weise ihn darauf hin, dass Du Schadensersatzansprüche (§ 280 ff.) geltend machen wirst für alle Kosten, die Dir aus dem vergeigten Geschäft entstehen (z.B. o2-Gebühren bis zur Aufhebung des Vertrags), Telefon- und Portokosten etc.).
Betrug sehe ich (noch) keinen, bisher schlichten Lieferverzug. Außerdem bringt ihm Anzeige wegen Betrugs nix, er will ja die Waren oder raus aus der Nummer.
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Wenn es nicht eilt, wie hier, dann reicht es auf jeden Fall per Fax (zur Not nach ner Woche nochmal faxen). Wenn Du die Bestätigung dann hast, dann reicht die Bestätigung (die unbedingt aufbewahren) aus, falls die das Abschalten vergeigen.
Einschreiben mit Rückschein ist so ne Sache, VOR ALLEM wenn es eilt! Wenn der Empfänger die Annahme verweigert (oder Brief z.B. nicht abholt) und dann der Kündigungstermin verstreicht, hat der Kunde die A****karte. Zur Wahrung einer Frist genügt es im Zweifel nicht, dass der Brief auf der Post liegt. Dort ist sie nämlich noch NICHT zugegangen...
Daher am sichersten die frühzeitige Kündigung per Fax mit Vermerk, dass sie einem eine schriftliche Bestätigung zusenden sollen.
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Die Forderung ist aber bei einem Mahnbescheid eben noch nicht unbestritten. Dem Gericht ist es zunächst egal, ob der Anspruch besteht oder nicht. Es schickt den Bescheid auf Antrag erstmal heraus.
Erst wenn dessen Frist (4 Wochen) abgelaufen ist, hat man die Forderung praktisch anerkannt. --> Dann erst ist die Forderung unbestritten.
Jeder vorherige Eintrag ist falsch und kommt, wenn man hinterher ist (was man bei der Schufa sein muss), wieder aus der Akte. Wenn die Firma penetranterweise weiter Eintrage zum selben Thema weitergibt, würde ich gg. die Firma gerichtlich vorgehen und von denen Schadensersatz verlangen für alles, was durch den falschen Eintrag an Folgeschäden auftritt. Und wenn es nur die Fahrtkosten sind, um später nochmal den dadurch geplatzen Vertrag abzuschließen, Porto, Kosten der Selbstauskunft etc. Anders lernen bestimmte Unternehmen leider niemals, dass auch dem Kunden gewisse Rechte zustehen und Schufa keinen Selbstzweck darstellt.
Allerdings nur, wenn die Rechnung dann auch bezahlt ist, ansonsten ist der Eintrag rechtens und sinnvoll.
Am besten ist es, wie immer, Rechnungen gleich zu bezahlen (oder zumindest nach einer Mahnung). Bis ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft, vergehen Wochen - und DAS ist dann wirklich reichlich spät... Aber auch hier kann man das Ruder noch herumreißen.
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Als ob ein Schufa-Eintrag einzig und allein bedeuten würde, dass der Betroffene nicht mit Geld umgehen kann... :confused:
Häufigster Fall, Kredit wegen Krankheit (Unfall, Reha, das zieht sich schnell mal hin) und/oder Arbeitslosigkeit nicht bezahlbar --> Was sagt das über die Qualifikation desjenigen aus?! Nichts.
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Wenn man sich die Biographien anderer (heutiger) Stars ansieht, ist das vor allem in USA nicht ungewöhlich. Manche werden zu Grundschulzeiten schon ins Business gedrückt.
Wer ein Star werden will, muss eben seeehr früh anfangen, bekannt zu werden. Ob gut oder schlecht für das jeweilige Kind entscheidet sich im Einzelfall erst nach Jahren.
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Nach deren Kriterien kommen die eben zu diesem Ergebnis, na und? Andere kommen mit anderen Kriterien zu anderen Rankings?!
BTW: NEU muss im Ergebnis und in Sachen Alltagstauglichkeit nicht automatisch BESSER bedeuten. Wie so oft, evtl. ein Schritt vor und zwei zurück.

Warum einige durch das Ranking der Connect oftmals quasi persönlich gekränkt sind und deren Liste bockig wie die Kinder am erstbesten Grund, den Werbe-Einnahmen, festmachen (wollen), ist mir schleierhaft.