Hab mal in meinen Unterlagen nachgesehen, die erscheint offenbar nur auf der Rechnung.
Also wirst Du um einen Anruf bei der Hotline nicht herumkommen, wenn Du nicht bis Erhalt der ersten Rechnung (Mitte, eher Ende des nächsten Monats) warten willst.
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Hab mal in meinen Unterlagen nachgesehen, die erscheint offenbar nur auf der Rechnung.
Also wirst Du um einen Anruf bei der Hotline nicht herumkommen, wenn Du nicht bis Erhalt der ersten Rechnung (Mitte, eher Ende des nächsten Monats) warten willst.
Manche lassen Verlängerung vorzeitig zu, z.B. E+ schon nach 12 Monaten. Dann verlängert man aber nicht nach einem Jahr um zwei weitere, sondern zum Ende des ersten Ablauftermins - man hängt also 3 Jahre drin.
Wenn Du, wie ich vermute, den Vertrag im Oktober abgeschlossen hast, dann verlängert er sich eben ab dem Zeitpunkt um 24 Monate, auch wenn sie Dich vorher (08) verlängern haben lassen.
Ansonsten gilt wie schon beschrieben, dass man normalerweise nicht vorzeitig aus Verträgen herauskommt.
Dann könnten die den Laden aber schnell dicht machen, wenn das so wäre. Solange die Mobilfunk-Anbieter gegenseitig etwa 15CT die Minute verlangen (die Telekom aber nur 0,6 CT verlangen darf, faire Wettbewerbsbedingungen also...), wird sich an den Preisen nichs tun.
Ohne Zwang hat auch keiner von denen Lust, an der zu melkenden Kuh genannt "Fremdnetz-Anrufer" etwas zu drehen.
ZitatOriginal geschrieben von jansen
Wozu gibts denn AGBs auf die sich der Anbieter berufen kann ?
Angenommen jemand wurde richtig aufgeklärt und hat nach 2 Monaten einfach keinen Bock mehr auf die PK, dann würde er also ziemlich einfach aus der Sache rauskommen oder was ?
Den Teil hatte ich übersehen, pardon.
Wie ich oben geschrieben hatte, kommt man nur in sehr begrenztem Rahmen aus geschlossenen Verträgen heraus. Der Gesetzgeber will natürlich den Geschäftsverkehr einigermaßen und so gut es geht schützen.
Daher funktioniert es nicht, nach 2 Monaten schlicht keinen Bock mehr zu haben und deswegen herauszukommen! Sobald man den Mindestumsatz mitbekommen hat UND dies vorher nicht wusste, ab dem Zeitpunkt kann man noch aussteigen - und ab dem Moment läuft die Frist. Es soll nur der geschützt werden, der bei der Abgabe seiner Erklärung einem im Gesetz angegebenen Irrtum unterlegen ist. Und das auch nur für kurze Zeit, denn der Gegner soll nicht unnötig lange in Ungewißheit leben müssen.
Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an, es ist also egal, ob der Kunde es hätte wissen müssen oder nicht. Und genau hier wird der Punkt KURZ ausgehebelt, dass man es - dank Unterschrift auf dem Vertrag quasi bewiesen - eben hätte wissen müssen.
Aber nochmal, das klappt zu Recht nur in einem kurzen Zeitfenster. Wer es weiss, also spätestens ab der ersten Rechnung, und die Karte weiterbenutzt oder auch bei Nichtbenutzung schlicht keine Anfechtungserklärung abgibt, der hat in den Mindestumsatz konkludent eingewilligt und damit sein Anfechtungsrecht verwirkt.
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Wie NAIV muss man sein![]()
?
Die Betonung lag auf wie, im Sinne von in welcher Form und nicht ob. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Erst denken, dann posten... ![]()
Auch schön, wenn unter meinen Quote mit Namensangabe ein Fremdes ohne Namensangabe gepostet wird. So kann man in Fragmenten alles in ein anderes Licht rücken.
Ich würde erst per Fax kündigen (Angabe der Rufnummer reicht), hat bei mir bisher IMMER geklappt: 0331 / 700 31 30.
Wenn nächste Woche keine Bestätigung eingetroffen ist, per Brief und erneutem Fax (mit Ausdruck des Sendeberichts).
Einschreiben ist so ne Sache, wenn der bei der Post nicht abgeholt wird, ist die Kündigung im Zweifel nicht fristgerecht zugegangen.
Der falsche Weg ist es, Kunden zu einer Unterschrift zu bewegen - unter Vorspielung falscher Tatsachen. Und sich dann auf AGBs zu berufen, an denen sich selbiger festnageln lassen soll.
AGBs dienen dem Verwender, der muss also für Probleme, die daraus resultieren, einstehen und nicht der Kunde, der die ganzen Klauseln meist eh nicht komplett lesen kann.
Ich werde nicht die AGB-Vorlesungen wiederholen, so wie geschrieben kommt man aus der Nummer raus und das zählt. Dies ist DAFÜR der richtige (und einzige) Weg, wenn man nicht auf Kulanz hoffen oder 24 Monate an der PK hängen will.
Für eine moralische Diskussion ist hier kein Platz. Dies betrifft eher die Seite, ob es für ein Unternehmen morialisch ok ist, Kunden zu übertölpeln oder meinetwegen den Kunden, der den Mindestumsatz kannte und anfechten will.
Wer über den Tisch gezogen wurde, soll sich doch bitte von einem Vertrag lösen können. Das steht ihm doch zu! Das BGB erlaubt Anfechtungen eh nur in ganz wenigen Fällen, und in denen dann aber zu Recht.
ZitatOriginal geschrieben von jansen
Letztlich zählt die Unterschrift, ein falsches Verkaufsgespräch lässt sich im nachhinein nicht mehr beweisfähig darlegen.
Ein klares "Jein". Man muss auch nur darlegen, dass man es selbst so verstanden hat und den Vertrag unter Kenntnis der Tatsachen nicht abgeschlossen hätte. Eben dieses Dokument reicht dazu meist aus, wenn dieses "Detail" versteckt in einer Fussnote vorkommt und von einem durchschnittlichen Kunden zu übersehen ist. ![]()
Ich predige ja nicht, dass jeder Vertrag praktisch nach Lust und Laune aufgehoben werden kann oder soll. Grundsätzlich ist bindend, was man unterschreibt, und das ist auch gut so.
Aber mit entsprechender Aufmachung kann man mit Verträgen nunmal allerhand Leute über den Tisch ziehen. Und das kann auch nicht im Interesse der Vertragsdogmatik sein. AGBs sind nicht gleichwertig zu "ausgehandelten" Vertragsklauseln und daher auch nicht ganz so streng zu werten.
Was spricht dagegen, die PKs auf Formularen zu vertreiben, in denen der Mindestumsatz klar hervorgeht? Dann gäbe es selbstredend auch keinerlei rechtliche Möglichkeiten, nachträglich auszusteigen.
Jack Bauer hatte ich im Flugzeug von Beginn an NICHT abgeschrieben - wie hätte er denn die weiteren Folgen und die dritte Staffel spielen sollen, als "Ghost" zusammen mit Whoopie Goldberg als Sprachrohr?! ![]()
Mir war nur nicht klar, wie sich das Bild noch wenden könnte, als er im Flugzeug sass.
ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Man sollte Kim einfach vor jeder Werbung durchs bild hüpfen lassen, während sie sagt: Ich bin Kim Bauer und in 30 Sekunden geht´s weiter.
Das würde mir eigentlich reichen...
Vielleicht kann man Untershriften sammeln, dass es in der fünften Staffel so sein wird! Würde mir auch reichen, wenn sie ab und an durchs Bild hüpft und gut aussieht - das kann sie am besten.
Man kommt aus der PK-Nummer meiner Erfahrung nach problemlos wieder heraus. Man benötigt nur etwas "Standhaftigkeit", wie bei allen Unternehmen, die mit Drückermethoden arbeiten.
Die AGBs sind oftmals vernachlässigbar. Selbst wenn dort steht "mündliche Vereinbarungen gelten nicht etc.", könnte man diesen Passus z.B. mündlich im Verkaufsgespräch geändert haben. AGBs alleine sind alles andere als starr; ganz im Gegensatz zu einem "echten" Vertragsbestandteil, der ist i.d.R. bindend. Bei AGBs geht man im Zweifel eher auf die Seite des Verbrauchers als des AGB-Verwenders. Nicht alles, was schwarz auf weiss geschieben steht, ist so starr, wie es aussieht.
Grundsätzlich kann man jeden (!) Kaufvertrag anfechten, wenn ein entsprechender gesetzlich festgelegter Grund vorliegt. Und eine Anfechtung ist das eigene gute Recht und nicht mit Kulanz des Unternehmens zu verwechseln!
Mit dem Hinweis, dass einem versichert wurde, dass die PK nichts kostet, kann man ergo anfechten, wenn man hinterher feststellt, dass ein Mindestumsatz anfällt (§ 119 BGB).
Um den Druck zu erhöhen, kann man zusätzlich anprangern, dass man getäuscht wurde (ergibt weiteren Anfechtungsgrund gemäß "arglistiger Täuschung" § 123 BGB), als der Verkäufer einen wissentlich über den Tisch gezogen haben muss. Er hätte die Pflicht gehabt, dieses vertragswesentliche "Detail" offenzulegen und nicht der Kunde es in versteckten Klauseln zu finden gehabt!
Das Ganze garniert mit der Androhung einer Strafanzeige, wenn der ursprüngliche Zustand ohne PK nicht umgehend rückwirkend wiederhergestellt wird, führt normalerweise zum baldigen Erfolg.
Allerdings sollte man nicht zuviel Zeit verstreichen lassen, ab dem Zeitpunkt des Erkennens des Irrtums (ergo spätestens erste Rechnung), am besten die Karte von Beginn an nicht benutzen; auf jeden Fall aber ab Kenntnis des Irrtums die PK nicht mehr benutzen! Dies wäre eine konkludente Einwilligung.
Meine Erfahrung bestätigt, dass ein derart geprellter Kunde "seinem" Anbieter spätestens bei der nächsten Vertragsverlängerung den Rücken kehrt. Als mündiger Verbraucher sollte man dies selbstredend auch tun.
Na ja, an sich waren die Folgen stark. Aber der Part von Kim wirkt mittlerweile nur noch an den Haaren herbeigezogen.
Dass bei der CTU so einiges passiert, ist klar. Aber dass eine normale Tochter an einem Tag soviel erlebt , wirkt schon beinahe so überzogen wie in einem Comic. In der ersten Staffel war es im Zuge der Entführung ja noch glaubhaft, aber hier? Die wollte schlicht aus der Stadt zu ihrer Tante und erlebt an diesem Tag:
- Beknackten Hausherr, der Frau und Kind vermöblelt (ok, möglich)
- Selbiger, der seine Frau erschlägt (hart an der Grenze, aber bei der Vorgeschichte noch glaubhaft)
- Kim wird von ihm verfolgt, klaut seinen Wagen und, natürlich, Leiche der Alten im Kofferaum (hier wird es schon seeeehr schwer, an solch einen Plot zu glauben)
- Bullen entdecken natürlich die Frau und nehmen sie fest
- Bei einer Überführung landet genau ihre Bullenkarre im Graben (weil ein Polizist wegen einem brennenden Taschentuch auch gewiß mit Vollgas weiterfährt und dabei nach hinten sieht, anstatt auf die Bremse zu latschen...)
- Sie haut ab und verfängt sich in einer Falle, ein Puma nähert sich (war auch klar, wäre realistisch gewesen, wenn er seine Beute gefressen hätte
)
- ein Typ "rettet" sie in der Nacht und ist selbst psychisch angeknakst, schließt sich mit ihr in einem Bunker ein, den er zufällig unter seinem Haus gebaut hat (war klar, oder?)
- Sie haut ab und landet prompt in einer Schießerei mit zwei anderen Beknackten in einem Supermarkt
Und das alles bei praktisch 60% der Folgen. Ohne den Part von Kim wäre es glaubhafter, so muss ich zwischendurch immer nur grinsen und mit Verwunderung feststellen, was sich der Autor bezüglich Kim alles aus den Fingern gezogen hat.
Zwischen Bauer und Warner könnte sich was anbahnen, aber vermutlich wird sie von dem Spezial-Einheitsmann, zu dem Bauer sie bringt, erschossen. Die war mir am Anfang extrem unsympathisch, aber mittlerweile eher im Gegenteil. Ich denke, sie wird sterben.