Beiträge von Marko

    Wenn die damit hauptsächlich Kunden angezogen haben, die den Vertrag überwiegend oder gar ausschließlich als Zweitkarte für externe Gespräche verwendet haben, ist der Schritt verständlich. Für Querbeet-Telefonierer sollte sich der Tarif für Debitel dennoch rechnen. Ösiland ist uns drei Jahre voraus, auch die haben ICs auf unserem Niveau und sind schon bei um die 3 CT.


    Die 19 CT pro SMS könnten denen aber den Spaß verdorben haben, so wird deren Nutzung nur unnötig gebremst. Den Anbietern fehlt ein bißchen das Verständnis, das auch unserer Regierung fehlt. Besser wenig verlangen und bekommen als viel verlangen und Null einnehmen. So wäre es auch besser 10 Mio. von Reichen einzunehmen als 40 Mio. abwandern zu lassen, soziale Gerechtigkeit hin oder her. Was nützt dem sozialen Gemeinwesen eine theoretische Einnahmequelle. Ebenso würde man an 5 CT die SMS geschätzte 4 CT verdienen und bei dem Preis dank größerer Nutzung auch bekommen, während man an den 19 CT mangels Nutzung eben nix verdient. 5 EUR GG, 5 CT die Minute und SMS wäre der optimale Hauptvertrag für den Großteil der Kunden. Und davon würden beide Seiten profitieren.


    In weiser Voraussicht hatte ich meinen ersten Crash 5 D1 zum Mindestablauftermin im Januar gekündigt und mir Ende Dezember zu den alten Konditionen einen neuen geholt. 4 Monate bleiben mir die 5 CT noch erhalten (ich nutze es aber vorwiegend im Festnetz und D1, extern weniger als 1/4), danach wird es sicher weitere interessante Angebote bis 9 CT (bei Postpaid) geben, vielleicht sogar den angesprochenen idealen Tarif.

    Immerhin schreiben sie auf ihrer Webseite schon von Cebot 08 und, dass hier neue Tarife kommen werden, die ab 3.3.08 auf der Seite zu sehen sein werden. Das läßt ja einen Keim Hoffnung aufkommen. Zeit wirds; kann ja kein Dauerzustand sein, dass Prepaidkunden massiv bevorzugt werden (Laufzeit, Nonstop, 5 CT Tarife etc.).

    So sieht es aus. Und da auch Mobilcom nicht weiß, ob das unterinstanzliche Gericht das anerkennt, werden sie sich ebenfalls hüten.


    Das Prozessrisiko kann man auch umdrehen. Lastschrift widerrufen, dann klagt die Gegenseite.


    Das würde ich aber vermeiden, weil das einen Rattenschwanz an Folgeproblemen nach sich zieht, um die man sich dann ebenfalls kümmern muss. Aber einfach abwimmeln lassen in der Art "Wir haben nix im System also bleiben sie uns noch knapp 2 Jahre erhalten" ist wohl auch nicht der Weg.


    Mit Nachdruck auf die Kündigungen verweisen und erstmal abwarten. Es kann schließlich auch nicht angehen, dass man es den Unternehmen zu leicht macht, Kündigungen (die nunmal mit Zugang wirksam sind) zu unterlaufen und trotz dann fehlender vertraglicher Grundlage munter abzubuchen. Die Karte dann allerdings ab dem korrekten Abschalttermin nicht mehr benutzen, ansonsten sieht das uU wieder anders aus.

    Dafür ist es nun aber zu spät! Was nützen alberne Tipps in der Art, hättest Du das besser anderes gemacht??? Und Einschreiben mit Rückschen sind NICHT der beste Weg! Die schlummern mitunter auf der Post und werden nicht abgeholt! Und dann? Womöglich Frist vorbei, jedenfalls wird Zugang auf der Post keiner annehmen.


    Merke: Bester Weg ist die rechtzeitige Kündigung und die Bitte um Bestätigung. Dies ggf. wiederholen bis selbige da ist. DAS ist allgemein bei Kündigungen der beste Weg! Und dabei ist es egal, ob Brief, Fax, mit oder ohne Einschreiben.


    Auf das BAG-Urteil würde ich mich nicht stützen! Das besagt gerade, dass ein Faxbericht NICHT ausreicht.


    Eher BGH und Verweis auf die zwei Sendungen...

    Von wann, als das Fax erfunden wurde? Ich finde hierzu nur ein entsprechendes Urteil vom BAG in einer arbeitsrechlichen Angelegenheit.


    Dagegen zB OLG München (in Zivilsache), Beschluß vom 08.10.98:


    "Es ist wegen der sehr hohen Übertragungssicherheit als typischer Geschehensablauf anzusehen, daß Daten eines Telefax, dessen Absendung feststeht und dessen Übertragung im Sendeprotokoll mit dem "OK"-Vermerk bestätigt ist, beim Empfänger auch angekommen sind (entgegen BGH, Urteil vom 07.12.1994 – VIII ZR 153/93 - , NJW 1995, 665)."


    Und beim BGH (BGH NJW - RR 2002, 999) soll es immerhin ein "wichtiges Indiz" für den Zugang des gefaxten Schriftstücks sein.


    Spätestens ab dem zweiten Fax ist die Sache durch.


    Mich ärgert, dass hier immer vorschnell die Schuld des Kunden gesucht wird. Im Zweifel ist aber eher das Unternehmen dran. Denn zum einen wären Klauseln, die die Erfordernisse der Kündigung unbillig erschweren (zB Kündigung nur an diese Nummer etc.) unwirksam, und zum anderen gehen Mängel in der innerorganisatorischen Struktur nicht zu Lasten des Kunden, sondern zu deren Lasten!


    Es gibt keine Pflicht, dem Unternehmen alles vor den Hintern zu tragen, wie es das gerne hätte!

    Woraus ergibt sich, dass ein Sendebericht nicht reicht vor Gericht? Gibts ein entsprechendes BGH-Urteil? Ein Sendebericht sagt exakt dasselbe aus wie ein Einschreibebrief. Während das Fax aber immer in deren Machtbereich gelangt (sofern eine fehlerfreie Übertragung ausgewiesen wurde), könnte ein Einschreibebrief zB auf der Post schlummern und zurückgehen. Wieso immer alle so geil auf Einschreibebriefe sind, erschließt sich mir nicht ganz. Wenn es hart auf hart kommt, könnte man auch bei dieser Zustellart behaupten, im Umschlag sei keine Kündigung gewesen. Den ultimativen Beweis, dass ein bestimmtes Dokument (die Kündigung) zugegangen ist, gibt es nicht, weder beim Fax noch beim Brief, mit oder ohne Einschreiben.


    Mängel am Empfängerfaxgerät zB gehen dem Unternehmen zu.

    Wenn man es an die Zentrale faxt (was sich aus der Rufnummer ergibt), reicht das. Es kommt nicht darauf an, ob es ein falscher Ansprechpartner im Unternehmen vereiert. Er hat das weiterzureichen, sofern es dem Unternehmen (und nicht der Sub-Putzfirma) zugegangen ist.


    Gerade große Firmen haben ihre Organisation entsprechend darauf auszurichten, Mängel gehen zu deren Lasten.


    Die Kündigung hat dem Vertragspartner (also Mobilcom) zuzugehen. Nicht mehr und nicht weniger. Ob der Zentrale, der Geschäftsleitung oder einer speziellen Abteilung spielt jedenfalls keine Rolle.

    Woraus ergibt sich, das ein Fax-Sendebericht (die Bezeichnung ist nicht juristischer Natur...) nicht ausreicht? Er belegt, dass der Wisch ohne Fehler an den Empfänger (inkl. Rufnummernangabe, Zeit) übermittelt wurde. Woran soll es fehlen?


    Wenn die das dann intern verschludern, geht das zu deren Lasten.

    Dann solltest Du wirklich erstmal in den Unterlagen kramen (lassen, was vom Ausland aus vielleicht leichter möglich ist), wann der Vertrag geschlossen und wann die Kündigung bei Mobilcom eingetrudelt ist. Es wäre wichtig, den Ablauftermin erstmal zu bestimmen.


    Außerdem könntest Du auf tk-anbieter.de schauen, ob dort die der 0180er-Nummer zugewiesene Festnetznummer aufgelistet ist.