Ich krieg die Seite net auf. ![]()
Beiträge von Marko
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Wieso läuft die Seite bei den einen und bei anderen nicht? Im Firefox geht gar nix, der will immer das aktuelle Plugin - und das hab ich schon dreimal installiert.
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Wie bist an die Nummer rangekommen? Bei mir geht nix.
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Wenn man drauf klickt, sind sie aber auf wundersame Weise alle bereits vergeben. Ich halte das für Beschiss.
Wenn die gespeichert haben, welcher Tarif zu welcher Nummer ist, werden sich die mit den selbstgebastelten 5ern freuen, wenn sie dann den 9er mit längerer Laufzeit an der Backe haben. Mit Benutzung erlischt das Widerrufsrecht bei TK-Produkten in der Regel.
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congstar.de leitet auf congster.de um, wird wohl eher das werden. Warum lang, wenns auch kurz geht.
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Da es ein Zielgruppentarif ist, wirds wohl bei Werbung in den Blättern des Verlags bleiben. Interessanter Tarifansatz, und trotz diverser Möglichkeiten einfach rüberzubringen.
Problem: die Laufzeit. Der Tarif steht Discountern näher, und da scheiterten ja nicht umsonst die Offerten mit langer Laufzeit.
Außerdem sind SMS zu teuer, nicht jeder will das teuerste Paket. Aber genau darauf läufts hinaus, wenn man regelmäßig SMS schickt (deren Beantwortung kann man i.d.R. nicht auf Folge- bzw. Telefoniertage hinausschieben). Und schon ist man am Ende doch beim (fast) vollständigen Monat und gut 95 EUR Kosten.
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Discounter und lange Laufzeiten schließen sich halt irgendwie aus. Diese Lampe ist denen wohl endlich aufgegangen. Wieso muss man immer an Verschwörungen denken, dass T-Mobile Druck gemacht habe, weil der Tarif ach so toll sei. Schaut nach Österreich, da gibts tolle Tarife, und es funktioniert auch.
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Beim AG München wirds sicher trotzdem nix. Der Richter prüft unter allen Aspekten, auch unter denen, auf die der Beklagte nicht eingegangen ist, wenn sich daraus und aus dem Vorgebrachten das geforderte Recht ergeben könnte. Man kann also mit neuen Aspekten argumentieren wie man will, die Richter müssten das alles in den bisherigen Klagen bedacht haben.
AG München sagt, es besteht hier kein SoKü, dann besteht das in deren Augen nunmal nicht. Die Chancen stehen bei anderen Gerichten folglich besser.
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Bleibt abzuwarten, ob das andere Gerichte genauso sehen. Nur hat man dann davon auch nix mehr.
In fünf Jahren können sich die Kunden dann über ein EuGH- oder BGH-Urteil freuen, dass sie womöglich Recht hatten. Super!
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Hab mal mit dem AG München telefoniert:
Das Urteil scheint insoweit falsch von o2 wiedergegeben zu sein, als Sonderrufnummern sehr wohl Vertragsgegenstand sind.
Aber: Das AG München vertritt einhellig die Ansicht, dass es an der notwendigen Abwägung der Interessen scheitert. Die Anwendung des § 314 BGB ist in dem Fall also nicht angemessen, oder anders: die Interessen des Kunden wiegen weniger als die von o2. Und das ist imho der einzige Grund, an dem man das ganze rechtlich korrekt, wenn auch nicht ganz unstreitig, abblitzen lassen kann.
Beim AG München kann man es also vergessen.