Was sollen sie auch groß prüfen, wenn sie anhand eines bestehenden Vertrages doch sofort selber erkennen können, ob jemand zahlungsfähig ist. Es geht ja gerade darum, bei Unbekannten eine Hilfe zu haben, ob man einen Vertrag gewährt oder nicht.
In anderen Bereichen ist es aber durchaus üblich, dass man von der Schufa noch nachträglich Informationen bekommt über Negativeintragungen (z.B. ATU Kundenkarte). Die ist dann ruckzuck futsch, nachdem nachträglich ein Eintrag in die Schufa kommt.
Und, selbst bei einer EV muss man nicht unbedingt unfähig sein, Kleinstbeträge wie im Mobilfunk im Normallfall üblich zu zahlen. Man denke allein an die 900 EUR Pfändungsfreigrenze, die nicht umsonst Dinge des alltäglichen Lebens ermöglichen sollen trotz Überschuldung. Ich wäre also mit der Annahme vorsichtig, dass das schon einen Betrug darstellen würde. EV sagt nur, dass man über keinerlei (pfändbares) Vermögen verfügt.
Betrug wäre es nur im Einzelfall, wenn man in dem Wissen, dass man eh kein Geld hat, ein Geschäft tätigt - das dann aber auch unabhängig von einer EV! Hatte die Tage erst einen, der bei uns deswegen verdonnert wurde, weil er mit der EC-Karte im Unterschriftverfahren (sprich: bloße Einzugsermächtigung) mehrfach zahlte, und vor Gericht einräumte, dass er das ja aus beruflichen Gründen nicht anderes habe machen können. So dämlich muss man allerdings erstmal sein, ansonsten wäre auch hier im Zweifel ein Freispruch rausgekommen.