Beiträge von kues

    Ich gehe nicht davon aus, dass sie zur Neige gehen. Allein schon, weil dem iranischen Regime derzeit die Möglichkeiten für die Verwendung ballistischer Raketen genommen werden.

    Es wird sich noch zeigen, ob denn wirklich das Offensivwaffenpotential des Iran von Israel und USA umfangreich zerstört wurde/wird. Der Iran ist wesentlich größer als der Gazastreifen, den Israel trotz Bodentruppeneinsatz in mehreren Jahren nicht komplett kontrollieren konnte.

    Die Frage wird eben sein, ob insbesondere die Revolutionsgarden des Iran nicht doch zumindest mittelfristig quasi einen Guerilla- und/oder Terrorkrieg mit Drohnen und Raketen führen würden/könnten.

    Um Handelsschiffe in der Straße von Hormus anzugreifen braucht es nicht viel- ein paar Schnellboote und kleine Drohnen und/oder Anti-Schiffsraketen.

    2003 hatte Bush auch nach nicht mal 6 Wochen verkündet „Mission Accomplished“. Es halte es für sehr gewagt zu denken, dass der Iran nicht auch daraus gelernt hat seine Kommandostrukturen zu dezentralisieren (spätestens nach dem 12 Tage Krieg 2025). Und sich auf weitere Angriffe Israels und der USA vorzubereiten.

    Joe Kaeser, ehemaliger Vorstandsvorsitzender eines Konzerns, der (auch) Kernkraftanlagen baut.due

    Also meines Wissens nach waren die Kernkraftaktivitäten in das Joint-Venture Frameatom ANP ausgelagert- vergl. Kraftwerk Union Schon 2009 entschied Siemens die Anteile daran abstoßen zu wollen, was dann 2011 (nach dem Fukushima GAU) erfolgte- in beiden Jahren war Käser CFO bei Siemens. Sprich zu seiner Zeit als CEO wurden nur noch konventielle Kraftwerksteile verkauft.

    Die SPD sollte mal wieder an ihre frühere Hauptwählerschaft denken, und das sind die arbeitenden Leute. Es kann nicht sein, dass man, sobald man mindestens 2 Kinder hat, als Arbeiter weniger Geld zur Verfügung hat als ein Empfänger von Bürgergeld.

    Beim Bürgergeld (wie zuvor beim ALG 2/Hartz IV, als auch der der Grundsicherung jetzt) ist die Grundkonstruktion, dass auch Arbeitnehmer komplementär (aufstockend) die Leistung in Anspruch nehmen können. Und ebenso gehört zur Grundkonstruktion, dass Aufstocker mehr Geld zur Verfügung haben als arbeitslose Leistungsbezieher(gemeinschaften).

    Wenn du als Mieter eine Wallbox installieren lässt kannst du die Handwerkerkosten nach § 35a absetzen, also 20% des Arbeitslohns.

    Die Ersparnis ist aber bei deinem mutmaßlichen Spitzensteuersatz von Anfang 30% überschaubar so dass das kein No-Brainer ist sondern für die die das eh machen wollen eine kleine Kostenreduzierung darstellt.

    Die 20% vom §35a sind eine direkte Ermäßigung der fälligen Einkommenssteuer (jeweils gedeckelt nach Absatz 1, 2 und 3). Es ist nicht wie bei Spenden, Sonderausgaben etc. ein Abzug vom zu versteuernden Einkommen, wo quasi erst der individuelle Steuersatz die gesparte Steuer bestimmt.

    Man muss also nur ausreichend Steuern zahlen, um die 20% nach §35a absetzen zu können.

    Die Preisauzeichnung im Supermarkt stellt rechtlich lediglich Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, der Preis an der Kasse ist entscheidend.

    Du kannst aber auch deinerseits an der Kasse ein Preisangebot unterbreiten und bist nicht zum Kauf der Ware verpflichtet wenn die Kassierin das ablehnt.

    Bei systematischen Abweichngen kann ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, dagegen können aber nur Wettbewerber klagen, nicht Kunden.

    Nach Preisangabenverordnung müssen die Preisauszeichnungen im Supermarkt aber auch richtig und vollständig sein. Schon fahrlässige Preisauszeichnungen können eine Ordnungswidrigkeit sein. Systematische Abweichungen dürften wohl den Tatbestand der vorsätzlichen Falschauszeichnung erfüllen…

    https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/index.html

    Die Gesetzesänderung besagt nur, dass Du als eingestellter Vollzeitmitarbeiter nicht einfach zu Deinem Chef gehen kannst, und dann ab morgen nur noch 20h/Woche arbeitest.

    Ermöglicht das aktuelle Gesetz so auch nicht. Mindestens 3 Monate vorher muss der Arbeiternehmer (länger als 6 Monate muss dabei das Arbeitsverhältnis bestehen) seinen Wunsch anmelden und sich grundsätzlich dann mit dem Arbeitgeber einigen.

    Und hat der Arbeitgeber nicht mehr als 15 Mitarbeiter hat der AN keinen Anspruch. Zudem kann der AG betriebliche Gründe angeben, warum dem Teilzeitwunsch nicht entsprochen werden kann.

    „Einfach“ geht da einfach erstmal nicht viel…

    https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html

    Was für ne Frist?
    So wie ich dich verstanden habe handelt es sich um den Widerruf eines Kaufvertrages - für die Rücksendung gibt es keinerlei Frist (auch wenn Amazon sich diesbezüglich eigene Regeln geschrieben hat, die deutschen Gesetze stehen grundsätzlich über den Amazonregeln)

    Wieso sollte es keine Frist für die Rücksendung bei Widerruf geben?

    §357 BGB Absatz 1 ist da ziemlich eindeutig

    Zitat

    Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.

    Wobei eben nach §355 gilt „Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren.“

    Kannst du dir ja ausrechnen aus der Zeit, die das Auto ruht und der typischen Nutzung.

    Wenn du nicht regelmäßig mehr verfährst als in der Ruhezeit nachgeladen werden kann, reicht das aus. Für die meisten Autofahrer trifft das zu.

    Jetzt im Winter dürften es schon mindestens 50 kWh pro Woche sein. Wenn ich mal 2kW als effektive Ladeleistung annehme, dann wäre das schon sehr lang. Erst mal schauen, ob nach ein paar Stunden an Dose oder Stecker thermisch was zu merken ist…

    Zu §14a kenn ich mich zugegebenermaßen nicht mehr im Detail aus, da wir das noch vor dem ganzen Kram umgesetzt haben und Bestandsschutz haben. Ich könnte freiwillig in die Regelung wechseln, würde ca. 100-150 EUR pro Jahr bringen, allerdings ist das ganze Drumherum, naja, nennen wir es "anstregend". Daher habe ich das verworfen.


    Doch, natürlich geht das noch. Warum auch nicht? Die Dose selber ist ja noch kein Verbraucher. Du kannst diese ja auch für ortsveränderliche, kleine Verbraucher nutzen. Kleiner Motor, Holzspalter, Betonmaschine, Kompressor...


    §14a zielt explizit auf Verbraucher ("Verbrauchseinrichtungen") ab, z.B. Wärmepumpe, Wallbox, Speicher...

    Aber rechtlich darf man -trotz CEE Dose- dann eben die (mobile) Wallbox trotzdem nicht einfach in Betrieb nehmen. Ich kann höchstens nach dem Motto handeln „was der Netzbetreiber nicht weiß bzw. beweisen kann“… Aber von einem seriösen Elektriker würde ich auch die Frage erwarten, wozu die CEE Dose denn gut sein soll. Letztendlich dürften die auch rechtlich „cover my ass“ spielen…


    Zitat

    Wie ist die Umsetzung denn konkret geplant? Elektriker? Unserer Erfahrung nach war es recht hilfreich, das Gespräch mit dem Elektriker zu suchen, ggf. liegen hier schon Erfahrungswerte vor. Erleichtert auch die Kommunikaton zum EVU hin, für dich als auch das EVU selber, da die sich nicht mit Endkunden(fragen) rumschlagen dürfen. Ich würde dort mal nachfragen, zwecks generellem Procedere.

    Wie ursprünglich geschrieben, kommt die Sanierung der Garage (Dach neu mit PV, Putz, Garagenelektrik etc). Wobei höchstwahrscheinlich auch die Elektroleitung aus dem Haus zur Garage erneuert werden müsste. Insofern fragen wir natürlich beim Elektriker (der auch die Hauselektrik neu gemacht hatte) an. Da aber nun der E-Auto Kauf vorgezogen wurde (eigentlich auch erst für 2027 geplant), ist/war halt die Frage was ad hoc (oder mit weniger Aufwand) kurzfristig möglich ist.


    Jetzt haben wir eine go-e 11kw und den Q4 hier und probieren am Wochenende mal aus wie Nachladen aus der Schukodose funktioniert.

    Ansonsten kommt Donnerstag wohl das ersten Laden per DC bei Kaufland, Aldi oder Audi dran. Mal schauen wie lange das (vermutlich irgendwo 10-20% bis auf 80%) dauert. Kostet bei allen Grundgebührfrei etwas unter 50ct/kWh. Die örtliche N-Ergie hat die Stadt (P+R und sonstige Parkplätze) mit 22kW zugepflastert (auch 48ct/kWh per App), aber das dauert natürlich dann mit 11kW ein paar Stunden.