Beiträge von kues

    Ich meine das hätte ich Anfang des Monats schon mal gelesen, und dann aus Spaß an der Freude den Konfigurator gestartet. Da stand dann nichts mehr von 8000€ Nachlass. Eben habe ich es noch mal probiert. Das Ergebnis war das selbe.

    Vielleicht weil doch schon morgen der 30.09. ist? mal schauen, ob es wieder verlängert wird.

    Aber die Bedingungen sind eindeutig und zuvor beim durchspielen habe ich auch im Konfigurator den Nachlass angezeigt bekommen

    Zitat

    Der Elektrobonus¹ gilt auch für Barkauf oder Leasing.

    […]

    1 Der Toyota Elektrobonus in Höhe von 8.000,00 € (inkl. MwSt.) wird bei Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages als Nachlass von der unverbindlichen Preisempfehlung der Toyota Deutschland GmbH abgezogen. Gültig innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.04.2024-30.09.2024. Die Aktion ist nicht kombinierbar mit anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen. Nur bei teilnehmenden Toyota Händlern.

    Auf den beiden neuen Ostseefähren der TT-Line gibt es ein paar Lademöglichkeiten für eAutos. Muss man anscheinend im voraus mit der Überfahrt buchen (und bezahlen). Anscheinend kostet es pauschal 29€ (nur im Buchungsprozess zusehen): https://www.ttline.com/de/an-b…ahrzeug/#ladesaeule-typ-A


    Edit: Laut dpa Meldung haben Scandlines, Stena Line und TT-Line keine Einschränkungen für eAutos auf ihren Fährlinien, https://www.zeit.de/news/2023-…auf-faehren-ladestationen

    Der Unterschied zwischen "nicht versichert" und "1 Promille der möglichen Schadensumme versichert" ist eher philosophischer Natur. Oder vereinfacht gesagt, rede kein Blech daher.

    Von wegen "nicht versichert": In so gut wie allen Versicherungsverträgen in Deutschland sind Schäden/Fälle aufgrund von Atom/Nuklear (teilweise gibt es Ausnahmen für Nuklearmedizin) ausgeschlossen, sprich nicht versichert: Leben, Haftpflicht, Gebäude, Hausrat etc pp.

    Gerade noch mal die HMD Gründungsinformationen gelesen, da findet sich explizit, dass die von Microsoft übernommenen Rechte Featurephones mit Nokia Branding zu verkaufen in 2024 ablaufen: https://www.hmd.com/en_int/press/hmd-global-founded

    Insofern war wohl Anfang 2023 (als Nokia sein neues Logo vorgestellt hat) schon klar, dass Nokia die Nutzungsrechte am alten Logo/Namen nicht über 2024 hinaus verlängern will.

    HMD hat inzwischen anscheinen alle Nokia Smartphones aus den hauseigenen europäischen Shops entfernt, nur Featurephones mit Nokia Logo werden noch angezeigt.

    Ich habe ein G60 mit Newslettergutschein für 95€ bestellt und kann dann demnächst berichten, in welchem Zustand es „refurbished“ ankommt. Und ob direkt aus Espoo/Helsinki oder von anderem Ort verschickt wird.

    Kam aus einem DHL Lager aus den Niederland natürlich per DHL Zustellung. Das G60 hatte provisorische Schutzfolien auf Display und Rückseite und war verpackt in einem SealedAir Korrvu Select Karton zusammen mit einem USB-C/-C Kabel und einer SIM Nadel. Äußerlich habe ich keinerlei Kratzer oder ähnliches sehen können- vielleicht wurde das Display(glas) und die Rückseite getauscht, wenn es denn wirklich ein Gebrauchtgerät ist.

    Inzwischen hat HMD leider anscheinend keinerlei Smartphones und Tablets mit Nokia Logo mehr (neu oder refurbished) im hauseigenen Shop. :(

    Es dürfen keine Verbrenner mehr zugelassen werden die CO² ausstoßen. Selbstverständlich ist das ein Verbrennerverbot. Das mit "es gibt kein Verbrennerverbot" zu kommentieren ist, als ob ich zu jemandem sage. "Du hast kein Essensverbot. Du darfst nur nichts zu dir nehmen was Kalorien enthält".

    Biogas, bei dessen Verbrennung natürlich auch CO2 entsteht, gilt als CO2 neutral, da Biomasse, die entsprechen CO2 aufgenommen hat, zur Produktion des Biogases genutzt wird. Entsprechende CO2 Neutralität gilt auch für synthetische ‚CO2 freie’ Verbrennerkraftstoffe, Biodiesel etc . Und die (und z.B. auch Biogas) darfst du dann auch 2035 noch in neu zugelassenen Verbrennerautos nutzen.

    Mal davon ab, dass ein Verbrennerneuzulassungsverbot für Autos, die mit fossilem Sprit funktionieren, eben kein allgemeines Verbrennerverbot ist. Einen neuen Motor in ein schon zugelassenes Fahrzeug dürfte man vermutlich nach 2035 auch noch einbauen.

    Und schon zugelassene Verbrenner dürfen auch nach 2035 noch fossile Treibstoffe nutzen- obgleich die vermutlich wegen der CO2 Abgaben dann recht teuer sein dürften.


    Viel strenger ist es bei Heizkesseln geregelt, denn da dürfen selbst Altgeräte nur noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Und das hat nicht etwa die Ampelregierung beschlossen, sondern schon die Vorgängerregierung von CDU/SPD…

    Wenn man diese Zahlen sieht sowie die Halbjahreszahlen vom 1. August:


    "Wolfsburg. Ausblick für das Jahr 2024 bestätigt. Die Volkswagen Group erwartet, dass die Umsatzerlöse des Konzerns das Vorjahr um bis zu 5% übertreffen. Die operative Umsatzrendite für den Konzern und den Bereich Pkw wird voraussichtlich zwischen 6,5 und 7% liegen."


    Dann könnte der Eindruck aufkommen, man redet eine Krise herbei und nutzt seine Lobbymacht, um vor der Bundestagswahl die Politiker zu seinen Gunsten aufzuscheuchen.

    Letzteres wohl auch um Druck aufzubauen. Aber es gibt auch einen Unterschied zwischen VW Group und der Einzelmarke VW wo ja gespart werden soll. Seat, Skoda und Audi als Marken der VW Group sollen deutlich weniger (oder gar keine) Probleme haben.

    Und an der Kernmarke VW hängt auch im wesentlichen das Chinageschäft: https://de.wikipedia.org/wiki/…agen_AG#Wirtschaftszahlen

    Im Vergleich zu Europa/Deutschland macht VW in China pro Fahrzeug grob nur 1/3 an Umsatz, setzt aber etwas mehr Fahrzeuge ab, als in Europa (ohne D). Und in/nach China kann VW nun mal nicht mehr die alten Verbrennermotoren(designs) verkaufen, insofern ändert sich das gesamte Kostengefüge- unabhängig davon, was in D und Europa passiert…

    + nicht *


    Die Gebühr wird in jedem Einzelfall nach folgender Gebührenformel errechnet:

    Gebühr = 1000 + B * t * 5 * (6a1 + a2).

    • 1.000 gibt den Grundbetrag in € an,
    • B bezeichnet die Bandbreite in MHz (min. 10 bis max. 100 MHz),
    • t die Laufzeit der Zuteilung in Jahren (z.B. 10 Jahre),
    • a die Fläche in km² mit einer Differenzierung zwischen der Siedlungs- und Verkehrsfläche (a1) und anderen Flächen

    Ups, ich brauche wohl ne neue Lesebrille. :whistling:

    Also nur 50€ bzw. 300€ pro km2, 10MHz Bandbreite und Jahr plus die 1000€ Grundgebühr für den Antrag. So macht ein Campusnetz natürlich finanziell eher mal Sinn...