Beiträge von kkrammer

    beides; ich spritze mir selbt Unmenge an Testosteron, aber nur Enanthat, das wirkt über einen Zeitraum von fast 2 Wochen, da spürt man akut gar nichts; für eine unmittelbare Wirkung, wo aber gleichzeitig am nächsten Tag für den Dopingtest die Nachweisgrenze wieder unterschritten ist, muß es Suspension sein (oder eben ein Gel oder Patch), das bringt dann ein bischen was für die Regeneration und hilft gegen den Muskelabbau, Profi-Bodybuilder wird man damit allerdings nicht. Muskelmasse ist für den Radsport allerdings schon auch wichtig, vor allem für Sprints und Bergantritte braucht man auch eine Menge Kraft(-Ausdauer)


    Die angesprochene Leistungssteigerung kann sich ganz banal aus einem Fehler vorher ergeben, wieviel rote Blutkörperchen und Muskelzellvolumen man auch immer hat, ein kleiner Fehler in der Ernährung und die Glukose geht vorzeitig aus und man bricht genauso ein wie ein Natural, sogar umso heftiger, weil man schneller verbrennen kann.
    Am Abend wird er halt eine fette Infusion mit Glukose und etwas Aminosäuren, dazu 10-20 I.E. Insulin gespritzt haben und eine Eigenbluttransfusion (Erythropoesestimulantien wirken viel zu langsam). Kurz vor der Etappe würde ich mir 100mg Testosteron Suspension und Kortikosteroide (ggfs. lokal) injizieren. Was an Amphetaminen heute verwendet wird, weiß ich nicht, ich selbst nehme nur Ephedrin und Koffein, das Brot-und-Butter Zeugs jedes Hobbyisten, aber da haben die Profis sicher modernere Sachen.

    keine Rücktrittsmöglichkeit bei Downloads aller Art, sowohl von Literatur als auch von Software; dazu die BT-Drucks. 14/2658, Seite 41 - 44, in Bezug auf §312d:


    "In den weiteren Spiegelstrichen von Artikel 6 Abs. 3 FARL werden weitere Fälle aufgeführt, in denen den Verträgen ein spekulatives Element innewohnt (z. B. Lotterieverträge) oder in denen die Ware nach Benutzung oder ansonsten wertlos geworden und deshalb ein Widerrufsrecht für den Unternehmer nicht zumutbar ist (z. B. Anfertigungen nach Kundenspezifikationen; Waren, die nicht für eine Rücksendung geeignet sind; entsiegelte Software; Zeitungen und Zeitschriften). Diese Ausnahmen werden in Absatz 2 wörtlich übernommen. Für Zeitschriftenabonnements kann allerdings gemäß §§ 2, 7 Verbraucherkreditgesetz trotzdem ein Widerrufsrecht eingreifen. Nummer 2 greift als Ausnahme für Software und andere Multimedia-Anwendungen nur dann, wenn diese auf einem Datenträger geliefert werden, der versiegelt ist. Werden diese hingegen online zur Verfügung gestellt, besteht keine vergleichbare Möglichkeit, dem Verbraucher eine Rückgabemöglichkeit bis zur Entsiegelung gesetzlich einzuräumen, ohne das berechtigte Interesse des Unternehmers zu verletzen, eine unberechtigte Nutzung der Software oder vergleichbarer Werke zu verhindern. Deshalb besteht bei diesen Werken ein Widerrufsrecht grundsätzlich nicht, da es sich entweder um eine Dienstleistung handelt, bei der das Widerrufsrecht mit Übermittlung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b entfallen kann, weil die Online-Übermittlung auf Veranlassung des Verbrauchers erfolgt ist, oder um eine Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist und das Widerrufsrecht nach Übermittlung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 entfällt. Ein Anwendungsfall dieser Ausnahmen können auch wissenschaftliche oder literarische Werke sein, die als Dateien vertrieben werden. Auch sie können nicht gewissermaßen „rückstandslos“ zurückgegeben werden. Die Rückgabe kann aber auch in anderen Fällen ausgeschlossen sein. Ein solcher Fall kann z. B. bei Heizöl vorkommen. Heizöl muss den hierfür festgelegten DIN-Normen entsprechen, um als Heizöl vertrieben werden zu können. Durch die Vermischung mit im Tank des Kunden vorhandenem Heizöl kann es – je nach dessen Zustand – die nach der DIN-Norm erforderlichen Eigenschaften verlieren. Es ist zudem auch so, dass die DIN-Normen nur die Grundstandards festlegen, im Handel aber zusätzliche Qualitätsstandards eingeführt sind, die mit der Vermischung mit dem Heizöl im Tank des Kunden ebenfalls nicht mehr einzuhalten sind. Deshalb kann der Widerrufsausschluss auch bei Heizöl greifen."

    Zitat

    Original geschrieben von mpbrei
    was kommt dann als nächstes?! partei pro inzest?!


    "Das französische Strafgesetzbuch, der Code pénal français, stellt Inzest nicht mehr unter Strafe. Verschiedene Länder folgen ihm, so wird Inzest heute in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Portugal, der Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einigen anderen lateinamerikanischen Staaten nicht mehr bestraft."
    http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Gesetzeslage_heute


    damit würde sich ein Wertewandel im Strafrecht niederschlagen, der das Menschenrecht der sexuellen Selbstbestimmung höher bewertet als die prüden Moralvorstellungen Konservativer.


    Zur "Pädophilenpartei": ich gestehe, ich bin Kinderschänder, naja, ich wäre es, wenn ich das, was ich in Österreich praktiziere, etwa in New York oder gar in Los Angeles machen würde: eine 14jährige gilt bei uns als sexuell selbstbestimmt, während sie in NY bis 17 oder in LA bis 18 ein "Kind" ist und ich damit ein Vergewaltiger (statutory rape) wäre. Österreich lebt mit den 14 schon seit Jahrzehnten sehr gut, auch wenn einige US-Politiker und Moralwächter einen hochroten Kopf bekommen würden, wenn sie das wüssten. Unerwünschte Teenagerschwangerschaften sind hierzulande auch wesentlich seltener als in den USA.


    Und was wollen die Niederländer? ""So setzen sie sich dafür ein, die gesetzliche Altersgrenze für sexuelle Kontakte von Kindern von derzeit 16 auf 12 Jahre zu senken und schließlich ganz abzuschaffen." http://www.allmystery.de/themen/pr26336


    ersteres ist in einigen Ländern der Erde, zb in Chile, Mexiko oder Paraquy schon lange legal; gar keine Untergrenze gibt es im Oman oder in Saudi Arabien (dafür muß man dort verheiratet sein). Auch in den Niederlanden ist jetzt 12 legal, allerdings nur, wenn der Partner nicht älter als 16 ist. In Österreich ist die Grenze dafür 13.


    Meines Erachtens ist das einfach der Ausdruck eines Wertewandels, genauso wie um die Abschaffung der Strafbarkeit homosexueller Beziehungen lange gerungen wurde (und einige polnische Regierungsmitglieder heute noch beschäftigt), hier war die Grenze in Österreich mal 18, heute ist diese allerdings nach einer Intervention des Verfassungsgerichtshofs auch auf 14 heruntergesetzt.

    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    das sind pro Filiale gerade mal 86.600 Dollar oder grob überschlagen ca. 80.000 Euro. Pro Jahr.


    aber da ist der Ertrag für die Franchisenehmer ja nicht dabei. Es ist doch zu erwarten, daß denen auch etwas übrigbleibt (was auch gut ist). Da wären mal aktuelle Zahlen interessant.

    ob sich immer ein Käufer finden wird, ist so sicher nicht. Aktien werden gerne als Vermögensanlage gekauft (seltener ist der Zweck der Einflußnahme auf das Unternehmen über die HV) und Anlagen dienen dazu, irgendwann einmal aufgezehrt zu werden. Solange sich die finanzielle Potenz der Menschen mit Anlagebedarf (junge) die derjenigen mit Verzehrbedarf (alte) die Waage hält, alles fein. Wenn aber - wie in einigen Jahren zu erwarten ist - die Rentnermenge als Folge des Nachkriegs-Babybooms anschwillt, der Nachwuchs aber immer weniger wird, dann kann es durchaus zu einem Angebotsüberschuß kommen.
    Meiner Meinung nach boomen die Aktienmärkte jetzt überhöht, weil die private Vorsorge ins Bewußtsein breiterer Bevölkerungsschichten dringt, aber sie werden sich unterdurchschnittlich entwicklen, wenn diese neuen Nachfrager im letzten Lebensdrittel wieder raus wollen.