Beiträge von engersen

    Zitat

    Original geschrieben von knocker

    Ich hatte Anfang März auch einen Rückläufer erwischt, wo z.B. noch SMS und Telefonnummern im Gerät gespeichert waren. Damals war übrigens kein Aufkleber vorhanden. Das die Technik-Betreuung mittlerweile ab und an mal nachschaut, wundert mich da nicht...


    Das is ja auch ok, aber kein Grund diese Teile klammheimlich an Kunden die Neuware bestellt haben zu senden
    .
    Für solche Rückläufer gibt es einen riesigen Pool, wo es viele Einkäufer für gibt. Oder die Teile könnten doch als B-Ware in den Otto-Shops landen. Oder als B-Ware im otto-onlineshop. Ab inne Kategorie B-Ware, dann 25 Euro runter und es passt wieder. Und weil die techniker schonmal raufgeuckt haben könnte man dann noch ohne technische Mängel dazuschreiben. Auch die teile würden dann weg gehen wie geschnitten brot.


    Engersen

    Zitat

    Original geschrieben von TheBastian
    Naja, auch für diese Prepaidkarte wird es eine kleine Randgruppe geben, die ihren Nutzen daraus zieht. Find ich okay, genauso wie ich mich mittlerweile mit AyYildiz abgefunden habe.
    Gäbe es aber noch nicht http://www.sparruf.de, wäre ich echt sauer, weil ich dann weiterhin nur für Unsummen mit meinen Freunden im B- und NL-Grenzgebiet plaudern könnte. So stelle ich mir ein EUROPA nicht vor!
    Erträgliche 9 Cent ins Belgacom- und KPN-Festnetz sind völlig in Ordnung und auch das Callthrough klappt wunderbar.


    Naja + Kosten für den Rufaufbau zur 0355-Nummer.
    Übrigens gehört der Anbieter zu Phonecaster.de
    Merkt man daran das sie die Seite zu den Kosten, von Phonecaster einfach nur kopiert haben, ohne es in sparruf umzuwandelt *Peinlich*. Gaaaanz unten auf der Seite steht dann auch das bekannte justdigits. Und die Seite ist mindestens genauso primitiv aufgebaut. Naaaaja. Ich weiss ja nicht. Lohnenswert wäre der Dienst dann mal nicht für mich.


    LG Engersen

    Ja, auf Rechnung oder Raten oder so, geht bei erstbestellung nicht. Nur Barzahlung beim Fahrer. Da lies sich das Onlineskript nicht betüddeln und die telefonische Bestellannahme auch nicht.


    Dafür kamen aber die hier bereits erwähnten Briefe auch an mich in 4 facher ausführung. Naja, so will ich dann auch nicht.


    Also habe ich es letztendlich über meine Schwester bestellen müssen.
    Von Zahlung beim Fahrer ohne Prüfungsmöglichkeit halte ich nix. Im Geld annehmen sind die schnell, aber wenn man das Teil dann zurückschickt (zB kompletter Widerruf) dann sind die alle nicht so schnell mit dem Geld zurückgeben.


    Paket ist da, alles original. Nicht geprüft, keine B-Ware, kein Aufkleber o.ä.
    Hätte ich so auch nicht akzeptiert. Hätte ich so ein Paket bekommen hätte ich (wäre der gesamtzustand in ordnung) bei Otto angerufen und gefragt, ob die ein bissl Geld zurücksenden wenn man die B-Ware behält. Ansonsten ganz klar umtauschen und auf Neuware bestehen. Sonst schicken die dann die Ware der anderen Kunden nur um sie los zu werden.


    LG Engersen

    Ja, der Otto. Vertickert der also schon seine eigenen Rückläufer hier. Ich dachte B-Ware gehört nach eBay??? Nun gut.


    Ich habe heut mein Set auch erhalten. Alles Original und ungeöffnet. Also NEU-Ware. Immerhin. Reife Leistung. Und meine nächtlichen Gebete nach dem Zubehör mit dem Klumpfuss wurden erhört. Es gibt Ihn also doch. Danke Cheffe!


    Nun zum Rückgaberecht...
    Ich persönlich habe da ja meine eigene Meinung, die die Ottolaner mit Sicherheit nicht genau so sehen. Also: Das Widerrufs/Rückgaberecht ist ja für Online-Kunden (in dem Fall Otto.de) besser ausgelegt als für den Kauf im Laden.
    Da sind die Rechte des Käufers weiter gedehnt, da dem Käufer das Recht eingeräumt werden muss die Ware zu Prüfen, wie es im Fachhandel möglich wäre. Also Alle Geräte in Betrieb zu nehmen. Wie soll man denn Wissen ob einen das Naviteil oder Handy zusagt wenn man es nicht ausführlich antesten kann? Demnach kann man 14 Tage alles Testen und danach zurückgeben. (Hatte mir erst vor wenigen Wochen ein Anwalt bestätigt). ALLERDINGS kann der Verkäufer dann einen Nutzungsgebühr von der Kaufpreiserstattung abziehen und die Ware anderweitig (z.B. als B-Ware) verkaufen. Der Preis dwer Abzugsfähig ist darf dabei natürlich nicht beliebig sein. Der Preis wird wie folgt berechnet: Tagesmietpreis eines solchen Gerätes im Laden (sagen wir mal zB 9 Euro) x benutzte Tage (zB 6 Tage). Das würde dann ein Abzug von 54 Euro machen, gegen die man auch nicht mehr ankämpfen kann. Aber eine Grundsätzliche Verweigerung der Rücknahme bei Widerrufsrecht in der Frist darf nicht erfolgen. Auch wenn die in Ihren AGBs was anderes Behaupten.


    Alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen. Alle Preise unverbindlich und nur als Rechenbeispiel. Bei Fragen den Apotheker anrufen oder Otto halt. Wenn jemand mehr weiss, oder es halt genauer sagen kann, bitte ich um Wortmeldung.


    LG Engersen

    Zitat

    Original geschrieben von mpfleger
      Reiner01


    ich habe mir bei http://www.nummer-x.de (es gibt natürlich noch andere Firmen, die auch Privatpersonen kostenlose "Premium-Rufnummern" überlassen) eine 0900-er schalten lassen und meine ganzen prepaid-Karten darüber "geleert".


    Viele Grüße
    Marco


    Kommt für mich als Nicht-Gewerbetreibender dann wohl nicht in frage, wenn ich so in die AGB schaue...


    Zitat:6. Die Vergütungszahlungen sind einkommenssteuerpflichtig. Die von NummerX errechneten Vergütungszahlungen werden an den Kunden zuzüglich der gesetzlichen Umsatz-/Mehrwertsteuer abgeführt, wenn NummerX durch den Kunden eine entsprechende Bestätigung des Finanzamtes vorliegt. NummerX weist darauf hin, dass der Kunde für zu Unrecht empfangene Umsatz-/Mehrwertsteuer durch Falschangaben in diesem Vertrag haftet (§ 14 Abs. 3 UstG). Der Kunde erklärt sich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er, sollte er berechtigterweise von NummerX Mehrwertsteuerzahlungen empfangen haben und auch vorsteuerabzugsberechtigt sein, die Mehrwertsteuer selbst an sein zuständiges Finanzamt abführt und seine aus den Vergütungszahlungen NummerX gegebenenfalls entstehenden Einkommenssteuerbelange eigenständig regelt. NummerX ist daher aus der steuerlichen Haftung für die Vergütungszahlungen an den Kunden, sowohl die Einkommens- als auch die Umsatzsteuerpflicht des Kunden betreffend, befreit. Bei Vergütungszahlungen in das Ausland wird die Umsatzsteuer an ausländische Vertragspartner nicht zur Auszahlung gebracht, sondern an das zuständige Finanzamt Oschatz abgeführt.


    Engersen

    Auf jeden Fall scheinen die momentan auf dem Schlauch zu stehen. Letzten Montag bestellt und bis heute kein Pack in sicht.


    Rechnung ist bei Otto schon geschrieben und eine Paketnummer habe ich auch, aber als ich bei Hermes angerufen habe (wegen Abholung im Depot) sagten die mir das das Paket angemeldet ist, aber die es noch nicht von Otto bekommen haben (aktueller Stand von heute). Ist das ein Saftladen... man o man. Und dann noch die Hermes-Schneckenpost zu dem lahmen Otto haufen. Das ist ja eine Kombi... tz tz tz. Und Montags liefern die nicht aus, womit sich alle weiteren Zustellungen ja automatisch einen Tag nach Hinten verschieben.


    Ich bin begeistert. Bin ja nur froh das es mit dem Preis ein schnäppchen ist, sonst würde ich denen Bescheid geben das die es sich anne Backe heften können. Aber dann lass ich mich halt Zeitmäßig noch ein wenig strangulieren.


    Hätte ich das gewusst hätte ich den 24Std-Service genommen. Aber die Dame sagte das es in 3 Tagen da wäre (demnach letzten Donnerstag)...


    Shit happend :mad:


    Engersen

    Ich habe mich mit dem Thema noch nicht näher beschäftigt, aber soweit ich weiss ist vodafone momentan der einzigste im Prepaid-Segment mit UMTS-Offerte. Zumindest hier in Deutschland.


    Wenn ich falsch liege, dann korregiert mich mal schnell :D


    LG Engersen

    Für Probleme mit dem Produkt kann dir der TomTom-Service helfen. Dieser ist der bessere ansprechpartner, wenn mit deren Software etwas nicht stimmt.
    GGF Aktivierungscode bereithalten. Oder Lizenznummer.


    LG Engersen


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