ZitatAlles anzeigenGuten Tag Herr Grünwald,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Über unser Mobilfunknetz geführte Telefonate werden während eines
Abrechnungszeitraumes registriert und anschließend in Rechnung gestellt.
In Ihrem Fall wurde ein Teil Ihrer Gespräche erst zu einem späteren
Zeitpunkt zur Abrechnung übermittelt ? bitte entschuldigen Sie dies.
Die Verbindungen resultieren aus Telekommunikationsleistungen, die wir
für Sie erbracht haben. Die Verjährung bzw. Verwirkungsfrist dieser
Leistungen beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).
Eine Doppelberechnung liegt selbstverständlich nicht vor.
Ich versteh diesen Laden einfach nicht.
Man hat mir aber aus "Kulanzgründen" 10,00 € gutgeschrieben, damit man mich "als Kunden nicht verliert". Einen Fehler sieht o2 aber in keinster Weise.
Dabei hab ich denen nochmal genau vorgerechnet, wie die Rechnung korrekt hätte lauten müssen.