ZitatOriginal geschrieben von voicestream
Vorsicht !
Der Sendebericht gilt bei Gericht nicht als Sende / Empfangsbestätigung.
Das stimmt. Sowas ist im Zweifel immer mit Vorsicht zu geniesen.
Einschreiben ist bei sowas immer angebracht. Ich nutze sogar die Form "Einschrieben mit Rückschein". Kostet zwar noch mal etwas mehr, aber ist mir bei solchen Sachen am sichersten.
Wenn man dann nachweisen kann, dass etwas beim Empfänger angekommen ist, wird unter den gegebenen Umständen (Du hast das Schreiben ja z.B. passend zur Kündigungsfrist an o2 gesendet) kaum jemand anzweifeln, dass es tatsächlich eine Kündigung war. Und falls o2 dann immernoch behauptet, es wäre aber keine Kündigung des Vertrages gewesen, dann sollen sie bitteschön mal darlegen, was Du denn so wichtiges geschickt hast, dass Du es per Einschreiben gemacht hast. Denn irgendetwas ist ja bei o2 angekommen und dieses Dokument müssen sie ja im Zweifel vorlegen können.
Notiere Dir für den Falle der Fälle trotzdem alle Kontaktaufnahmen (Art, Zeit, Inhalt und ggf. Kontaktpperson).
Gruß, Loco!