ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Deutscher ist er dann wenn es in seinem Pass steht. Egal wie viel %Blut von irgendwas da drin steckt oder wo er geboren wurde.
Das ist so nicht ganz richtig. Gemäß Art. 116 GG ist derjenige Deutscher, der die deutsche "Staatsangehörigkeit" oder die deutsche "Volkszugehörigkeit" besitzt. Deutscher Volkszugehöriger ist dabei gemäß BVFG derjenige, der "sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird." Um es mal grob simplifizierend zu formulieren: Die Menge der Deutschen im Sinne des GG entspricht in etwa der Vereingungsmenge aus "Passdeutschen" (unabhängig ihrer Abstammung) und "Biodeutschen" (unabhängig ihres Passes).
Was die Staatsangehörigkeit betrifft, so galt auch hier bis 2000 prinzipiell das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), bis dies (damals noch gegen heftigen Widerstand von Union und FDP) von der rot-grünen Schröder-Regierung aus durchsichtigem politischen Kalkül geändert wurde. Wie geplant, wird seitdem die Teilmenge der "Biodeutschen" unter den "Passdeutschen" immer kleiner.