Beiträge von HP-owner

    Liebes Forum,
    ich habe jetzt lange gesucht (hänge ja schon seit über 15 min in der o2-Warteschleife!) , konnte aber nichts zu diesem Thema hier finden.
    Was mich wundert, da dieses Thema doch sicher hier schon angesprochen wurde.


    Wir erhielten Mitte September mehrfach Emails mit einem Angebot von o2 den bestehenden Router gegen eine "HomeBox" auszutauschen. Angebot gültig bis einschliesslich heute, 30. September. Völlig kostenlos - völlig superprima !


    In dem Link aus der Email steht nicht viel brauchbares.


    Da o2 "manchmal" nicht ganz seriös arbeitet, wollte ich fragen, ob man hier irgendwelche Fallstricke beachten muss.

    Re: Re: Hellhörige Wohnung: Erfahrungen?


    Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Ansonsten sind diese Bauten aus den 50er/60er-Jahren halt so. Nach dem Krieg wurd schnell "aus den Schuttresten" hochgezogen und Wohnraum geschaffen und nicht an die Ruhe des Einzelnen gedacht.


    Soll ich das so interpretieren, dass in der Zeit nicht besser gebaut wurde als vor dem Krieg, 20 - 30 Jahre früher ?
    Ich dachte bisher, schlimmer als bei uns (Baujahr ca. 1935) geht es nicht mehr !
    Hier stehen einige Häuer aus derselben Zeit Wand an Wand. Heute reden immer alle Handwerker von "Brandschutzmauer". Bei uns ist jedoch die Wand zum Nachbarhaus keineswegs dicker als unsere Wände IM "eigenen" Haus. Und es scheint nur EINE einzige dünne Wand zu sein, welche beide Häuser VERBINDET. Wie das wohl rechtlich aussieht, wenn da mal was grösseres repariert werden muss ?
    Ich hatte in einem Zimmer mal die Dielen ausgetauscht. Darunter, also zwischen den Stockwerken, war nur grober Bauschutt, wie z.B. halbe Fliesen oder Holzbretter, und nix mit "Schüttung" zur Schallisolierung.


    Anfang der 50er herrschte sicher immer noch grosser Mangel in Deutschland. Aber wurde nicht wenigstens in den 60er dann doch wesentlich besser gebaut als in den 20er oder 30er ?


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    oleR
    Ich sehe nicht wie der mehrfach empfohlene Teppich DIR irgendwas gegen Schnarchen aus der Nebenwohnung helfen würde. Der hilft nur dem Nachbarn unter Dir.
    Helfen könnte das Errichten einer Vorsatzwand (OHNE Berührung zur Nachbarwand !!!), aber das ist eine grössere Aktion und machst Du nicht mal eben so an einem Wochenende.

    Danke puntigamer !


    Aktuell habe ich eine Frage zu "ausserordentlicher Instandsetzung" bei selbstgenutzter Wohnung.


    In der Abrechnung des Verwalters für unser Haus mit Eigentumswohnungen für letztes Jahr gibt es eine Seite "Übersicht über hausnahe Dienstleistungen".


    Dort werden die Gesamt-Lohnkosten aufgelistet und der auf jede Wohnung entfallende Anteil.
    Von diesem Anteil hatte ich bisher immer 20% in Zeile 73 Feld 210 eingetragen.


    Diesmal gibt es erstmals eine weitere Spalte mit Titel "Steuerbescheinigung AO Instandsetzung ´14".


    Zu meiner großen Überraschung schweigt sich Google zu außerordentlicher Instandsetzung fast völlig aus. Wenn überhaupt, finde ich nur Angaben zum Ausland (Südtirol, Schweiz).
    Kann mir bitte mal jemand auf die Sprünge hellfen ?


    Gelten hierfür evtl. andere Prozentzahlen als 20% ?

    Sagt ma, haben wir tatsächlich noch überhaupt keinen Thread hier zu der Katastrophe in Nepal?


    Nun, mein Beitrag wurde ausgelöst durch eine Email von Payback, dass ich Punkte für die Opfer in Nepal spenden solle.
    Gute Idee !
    Nun aber: schon für 500 Punkte könnte ich 5 Liter Trinkwasser spenden.


    Wenn ich mir die 500 Punkte auszahlen lasse, bekomme ich 5 Euro.


    Soll ich das so deuten, dass aufgrund der primitiven bzw. zerstörten Infrastruktur dort kostet es wirklich einen ganzen Euro, um 1 Liter Wasser an den Zielort zu transportieren ?


    Oder gehen hier einige Punkte in der Payback-Verwaltung verlustig?


    "Kaufe" ich nicht mehr als 5 Liter, wenn ich 5 Euro an eine der aktuell in Funk und Fernsehen beworbenen Hilfsorganisationen überweise ?

    Zitat

    Original geschrieben von fran050266
    . Aber wenn dem nicht so wäre könnte ja der Sondereigentumsnutzer die theoretisch abmontieren und sein Verbrauch kann nicht umgelegt werden.


    Interessanter Punkt !
    Trifft jedoch auf unsere Gegebenheiten nicht zu.
    So ist es bei uns mit den Heizkosten. Wir haben EINEN einzigen Zähler, dort wo die Fernwärme ins Haus kommt. Der stellt die Gesamtmenge des ins Haus fliessenden heissen Wassers fest. Auf jedem Heizkörper sitzen Verdunstungsröhrchen. Die werden jährlich abgelesen und daraus die Verteilung der Gesamtkosten untereinander auf die einzelnen Parteien berechnet.


    Beim Trinkwasser dagegen gibt es keine Verteilung der Kosten untereinander. Hier hat jede Wohneinheit einen eigene Wasseruhr kurz hinter der Steigleitung und rechnet DIREKT mit den Wasserwerken ab. Die mechanische Konstruktion ist schwierig zu beschreiben.
    Zunächst geht von der Steigleitung eine etwa 10cm lange Abzweigung ab. Dann kommt ein dickes T-Stück wo in die Sackgasse Wasser zunächst hinein läuft und dann wieder heraus (also innen wohl zwei dünnere Röhrchen). In das Ende der Sackgasse ist das Absperrventil hineingeschraubt.
    Oben drauf sitzt dann die Wasseruhr. In Fliessrichtung erreicht das Wasser also zuerst das Ventil und danach die Wasseruhr. Beide Teile sitzen aber eindeutig HINTER der Abzweigung aus der Steigleitung. Isofern eigentlich eindeutig Sondereigentum. Wenn aber die Wasseruhr hier anders behandelt wird, könnte das doch evtl. auch für das Absperrventil gelten ?

    Wenn in einem Mehrparteienhaus älterer Bauart die Steigleitungen für Wasser durch die einzelnen Wohnungen gehen, bleiben sie ja auch im Bereich der Wohnungen (also im jeweiligen Sondereigentum) Gemeinschaftseigentum.
    Wo aber ist genau die Grenze zum Sondereigentum an den verzweigenden Leitungen innerhalb der Wohnungen ?


    Trotz langem Suchen finde ich immer wieder nur diesen Spruch:


    "Wasser- und Heizleitungen sind nur dann Sondereigentum, wenn die Teilungserklärung das vorsieht und zwar erst ab der ersten Absperrvorrichtung im Bereich des Sondereigentums."


    Wie habe ich das "ab" zu interpretieren ?
    NACH der ersten Absperrvorrichtung oder INKLUSIVE derselbigen ?


    Konkret: Wenn nun in dieser Absperrvorrichtung eine Reperatur nötig wird, weil z.B. das Ventil tropft, zahlt dann die Gemeinschaft oder der Wohnungseigentümer?
    Wer kennt eine Textstelle, die genau dies behandelt ?

    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Offensichtlich nicht. Jetzt ist das schon ganz einfach dort erklärt, aber du scheinst es immer noch nicht begriffen zu haben.
    .....
    Bestes Beispiel ist die KFZ-Steuer. Die schuldest du pro Tag, der das Fahrzeug angemeldet ist, musst sie jedoch jährlich und im Voraus bezahlen.


    Äpfel und Birnen.
    Gern beglichener ZwangsBEITRAG und KFZ-STEUER.


    Die Abzocke ist nunmal KEINE Steuer, wie meine Nachredner auch schon erwähnt haben.


    Ich muss auch Grundsteuer quartalsmässig bezahlen.
    Da habe ich aber auch einen Grund für (pardon my pun !).
    Jenes F.A. hat sogar eine Einzugsermächtigung von mir.


    Aber darum geht es hier nicht. Hier geht es um die GEZ-Abzocke.
    Und GEZ zahlt man - notgedrungen - monatlich. Unter Vorbehalt !