ZitatOriginal geschrieben von Pankoweit
„mit Hirn“ sieht anders aus. :p
z.B. The Big Bang Theory oder ähnliche Unterhaltung.
Aber keinesfalls Thomas Gottschalk oder Florian Silbereisen oder ähnliche öffentlich-rechtliche Beitragsvernichtung !
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ZitatOriginal geschrieben von Pankoweit
„mit Hirn“ sieht anders aus. :p
z.B. The Big Bang Theory oder ähnliche Unterhaltung.
Aber keinesfalls Thomas Gottschalk oder Florian Silbereisen oder ähnliche öffentlich-rechtliche Beitragsvernichtung !
ZitatOriginal geschrieben von skyrimimi
§ 7 III S. 2 RBStV
In der Tat, so sieht es aus:
"(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten."
Wenn ich monatlich etwas schulde, dann zahle ich monatlich. So einfach ist das nun mal.
Trotzdem Danke für Korrektur meines Halbwissens.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt Die sind warm, wenn nicht sogar heiß, das Kabel selbst hingegen nicht oder deutlich weniger.
Danke !
Anschaulich erklärt.
Hatte damals als Noch-Student einen Vertrag leider nur über 5000€ abgeschlossen. Zahle seit 2 Jahren nix mehr ein. Durch Zinsen sind jetzt aber 4400€ drauf.
Letzte Woche kam die Kündigung.
Die Bausparsumme wäre jetzt erreicht. da ich Anspruch auf ein Darlehen von über 1000€ habe.
Reagiere ich nicht, bekomme ich einen Verrechnungsscheck.
Ich hatte die Beiträge in diesem Thread hier so verstanden, dass ich bis 5000 Angespartem auf der sicheren Seite wäre und mich bis dahin wehren könne.
Habe ich den Begriff "Bausparsumme" evtl. doch falsch interpretiert ?
Sehe diesen Thread erst jetzt.
Ich dachte immer, das Problem läge in einer zu grossen Zahl von Verbrauchern.
Und habe die Problematik daher nie verstanden, denn wenn es Leisten mit 6 Dosen gibt, wieso soll das weniger schlimm sein als 2 Dreier hintereinander ?
Aber Ihr sprecht hier von Widerständen an der Verbindung Dose/Stecker.
Demnach wären also zwei Leisten mit je 5 Meter Zuleitung trotz 10 Meter Gesamtlänge weniger kritisch als 3 Leisten mit je 3 Meter also 9 Meter gesamt ?
Hier ist nochmal der Kollege mit Hirn.
Der auch begriffen hat, wie in Deutschland Demokratie funktioniert.
Wir haben hier in Deutschland bestimmte gesetzliche Regelungen hinsichtlich Fristen, sowohl im Rahmen des Verbraucherschutzes als auch des Steuerrechts.
Wenn nun eine halbstaatliche oder halbseidene "Stelle" ABSICHTLICH mit Datumsangaben betrügt, indem sie z.B. ein Anschreiben mit 10.4. datiert, dieses Schreiben aber erst am 20.4. abschickt (hierzu findet Ihr genug Bemerkungen im Netz, wenn Ihr nur wollt), dann ziehe ich das moralische Recht aus diesem Verhalten, selbige Stelle als Drecksverein zu bezeichnen.
Vor wenigen Beiträgen war ja auch zu lesen, dass dort auch sehr gerne sogar Einschreiben verloren gehen. Muss ich also nicht nochmal extra drauf hinweisen.
Ich kann nicht nachvollziehen, inweit durch derartige Trickserei und Bürgerverarschung die Qualität des Sendungs-Angebots verbessert würde.
So, nun wurde also per Gesetz verankert, dass jeder Haushalt diese Zwangsabgabe zahlen muss. Wenn ich das nicht mache, kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher - so ist das nun mal in der Demokratie. Und wahrscheinlich in einem Königreich oder einer Diktatur ähnlich.
Jedoch WO bitte steht im betreffenden Gesetzestext, dass ich NICHT monatlich zahlen darf ?
Die Lügen in den Schreiben der Einzugsstelle darf ich getrost ignorieren, sofern sie nicht der Gesetzesrealität entsprechen - so ist das nun mal in einer Demokratie !
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Dank des nach wie vor anzugebenden, aber nicht mehr überprüften Empfängernamens kann man sich selbst so die kleine Freude machen, daß man den Empfänger beliebig verunglimpft.
Das geht?
Ich kann da als Empfänger auch "Egon Kartoffel" eintragen? Da wäre mir neu.
Seitdem ich zwangsverpflichtet wurde, steht auf meinen Überweisungsträgern DREIFACH "Zahlung nur unter Vorbehalt". Darauf kam anfangs noch wiederholt eine Belehrung, das dies nicht ginge.
Man könne diese Gebühr nicht unter Vobehalt zahlen.
Denken diese Spinner wirklich, sie könnten jetzt sämtliche Bürgerrechte ausser Kraft setzen ?
Aber das sagt mir, dass doch irgendjemand sich die Überweisungen ansieht.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Mein Tipp: Einzugsermächtigung erteilen und schon hört diese "sinnlose Verschwendung" auf.
Ich vermute mal - angesichts Deiner weiteren Beiträge hier - Du meinst das ernst .
Echt jetzt ?
Diesem Drecksverein freiwillig offiziell zu erlauben, nach eigener Willkür auf MEIN Konto zuzugreifen?
Sachen gibt's !
Ich weiss nicht, ob das folgende schon (oft) angesprochen wurde, aber hier werde ich jedesmal wieder wütend angesichts der Verschwendung.
Die Abzocker zahlen für jeden versendeten Brief dasselbe Porto wie Otto Normalo, also aktuell 62 cents. Das Erstellen eines Überweisungsformulars ist wohl auch kaum völlig umsonst.
Vier oder fünf mal pro Jahr kommt hier so ein Schaice-Brief an, dass ich für das aktuelle Quartal noch 2 Monatsbeiträge zahlen müsse.
Seit 2 Jahren zahlen wir MONATLICH per Dauerauftrag jeweils den aktuellen Monatsbeitrag.
Wir zahlen Strom monatlich, Gas monatlich, Wasser monatlich, Telefon monatlich, Kabel monatlich, etc.
Also zahlen wir SELBSTVERSTÄNDLICH auch die GottschalkEntlohnungsZwangsabzocke MONATLICH.
Es liegt eine Zahlungshistorie vor, nach der lückenlos jeweils zum gleichen Monatstag überwiesen wurde. Daher gibt es keinerlei Anlass für diese regelmässigen Mitteilungen ausser reiner Schikane.
Aber da sie ja nicht normal wirtschaften müssen, sondern mit Zwangsgeld zugeschüttet werden, können sie unsere Abgaben ja sinnlos verprassen .
Wieviel solcher Briefe mögen von da wohl täglich rausgehen ?
Wenn in einem vermieteten Haus statt einer bisher vorhandenen Gastherme eine Brennwertheizung installliert wurde, dann liegt doch eine Modernisierung vor, deren Kosten der Eigentümer wahlweise auf 2 bis 5 Jahre abschreiben kann. Richtig soweit ?
Spielt es jetzt irgendeine Rolle, ob diese Installation völlig freiwillig war, oder ob ein Eingriff sowieso nötig wurde, weil die Gastherme den Geist aufgegeben hatte? DAS könnte man ja dann auch als Instandhaltung auslegen, oder ?
Natürlich muss man dem FA nicht unbedingt den Grund des Einbaus mitteilen, aber falls das FA davon Kenntnis hätte, würde das einen Unterschied machen ?
(Haus ist 40 Jahre alt und schon weit länger als 3 Jahre im Besitz.)
Und die Entscheidung, ob nun Verteilung auf 2 oder 3 oder 4 oder 5 Jahre, darf der Eigentümer völlig willkürlich ohne Angabe von Gründen treffen, oder ?