Beiträge von nehvada

    habt ihr grade auch probleme mit dem itunes-Store/server? ich will ein iPhone aktivieren, aber iTunes will im sekundentakt mit dem server verbinden und bricht immer wieder ab. oben in der leiste ercheint im wechsel der apfel und die meldung "mit dem iTunes-Store verbinden".


    wenn ich das iPhone ausstöpsel kann ich ganz normal in den store um beispielsweise musik zu kaufen.


    widerherstellen bringt auch nix. entweder kommt die meldung "falsche sim" oder "keine sim" oder oben genannte einwählversuche wenn die richtige sim drinne ist.


    edit: ab und zu kommt auch die meldung "keine sim", obwohl eine drin ist. :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Bei deiner "Lösung" übersiehst du nur den ganz unwesentlichen (und von elknipso so beschriebenen) Fall, dass der Artikel nach dem Einstellen beschädigt/zerstört wird. Und bezüglich eines Eigenschaftsirrtums wegen vorhander Sachmängel wird es ohnehin schwierig, die Grenze der Verkehrswesentlichkeit zu erreichen.


    Ganz nebenbei droht bei einer Anfechtung auch noch die Haftung auf einen evtl. Vertrauensschaden des Höchstbietenden.


    PS: Es heißt "angefochten" ;)


    hab ich doch geschrieben :confused:


    Zitat

    der grund für die beendigung muss allerdings WESENTLICH sein. also nicht "kleine kratzer gefunden" oder "softwarefehler", sondern "ist runter gefallen und kaputt".

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
      elknipso:


    Das predigen Einige inklusive meiner Wenigkeit seit Jahren hier. Ebay täuscht hier geradezu die Verkäufer (wobei es bei ebay mittlerweile entsprechende Hinweise zur Rechtslage gibt, wenn ich mich nicht irre).


    Abhilfe: Mit einem Zweitaccount den Höchstbietenden überbieten, dann beenden. ;)


    es bedarf keiner halblegalen abhilfen, man muss nur, wie elknipso schon schrieb, unverzüglich dem höchstbietenden den irrtum erklären. sprich; eine mail schreiben "schau mal hier das bild von meinem kaputten Handy/Auto/Fernseher, kann ich jetzt leider nicht mehr verkaufen, bla, bla..." das ist auch keine "chance", sondern wenn die abgabe einer willenserklärung wg. irrtum unverzüglich (=zeitgleich mit beendigung der auktion) angefechtet wird, dann ist das geltend. der grund für die beendigung muss allerdings WESENTLICH sein. also nicht "kleine kratzer gefunden" oder "softwarefehler", sondern "ist runter gefallen und kaputt".