na, aber das sollte doch eh klar sein. wenn ich das weis stell ich ihn ja auch nicht ein. wenn ich es hinterher feststelle dann fechte ich an wg irrtum.
Beiträge von nehvada
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habt ihr grade auch probleme mit dem itunes-Store/server? ich will ein iPhone aktivieren, aber iTunes will im sekundentakt mit dem server verbinden und bricht immer wieder ab. oben in der leiste ercheint im wechsel der apfel und die meldung "mit dem iTunes-Store verbinden".
wenn ich das iPhone ausstöpsel kann ich ganz normal in den store um beispielsweise musik zu kaufen.
widerherstellen bringt auch nix. entweder kommt die meldung "falsche sim" oder "keine sim" oder oben genannte einwählversuche wenn die richtige sim drinne ist.
edit: ab und zu kommt auch die meldung "keine sim", obwohl eine drin ist. :confused:
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Bei deiner "Lösung" übersiehst du nur den ganz unwesentlichen (und von elknipso so beschriebenen) Fall, dass der Artikel nach dem Einstellen beschädigt/zerstört wird. Und bezüglich eines Eigenschaftsirrtums wegen vorhander Sachmängel wird es ohnehin schwierig, die Grenze der Verkehrswesentlichkeit zu erreichen.Ganz nebenbei droht bei einer Anfechtung auch noch die Haftung auf einen evtl. Vertrauensschaden des Höchstbietenden.
PS: Es heißt "angefochten"

hab ich doch geschrieben :confused:
Zitatder grund für die beendigung muss allerdings WESENTLICH sein. also nicht "kleine kratzer gefunden" oder "softwarefehler", sondern "ist runter gefallen und kaputt".
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
elknipso:Das predigen Einige inklusive meiner Wenigkeit seit Jahren hier. Ebay täuscht hier geradezu die Verkäufer (wobei es bei ebay mittlerweile entsprechende Hinweise zur Rechtslage gibt, wenn ich mich nicht irre).
Abhilfe: Mit einem Zweitaccount den Höchstbietenden überbieten, dann beenden.

es bedarf keiner halblegalen abhilfen, man muss nur, wie elknipso schon schrieb, unverzüglich dem höchstbietenden den irrtum erklären. sprich; eine mail schreiben "schau mal hier das bild von meinem kaputten Handy/Auto/Fernseher, kann ich jetzt leider nicht mehr verkaufen, bla, bla..." das ist auch keine "chance", sondern wenn die abgabe einer willenserklärung wg. irrtum unverzüglich (=zeitgleich mit beendigung der auktion) angefechtet wird, dann ist das geltend. der grund für die beendigung muss allerdings WESENTLICH sein. also nicht "kleine kratzer gefunden" oder "softwarefehler", sondern "ist runter gefallen und kaputt".
ZitatAlles anzeigenWer sich bei Abgabe einer Willenserklärung (=Einstellen des Angebotes bei eBay) über das Angebot selbst oder seinen Inhalt geirrt hat, kann seine Vertragserklärung anfechten. Es heißt insofern in § 119 BGB:
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1)Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhaltes überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass sie sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2)Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
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ich seh keine bilder
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fürs iPhone wäre mir das auch viel zu umständlich. ich hatte aber dran gedacht einen iPod touch rein zu hängen, der dann dauerhaft da verbleibt.
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auf jeden fall sollte es gründe dafür geben dass die teile schon nach wenigen tagen wieder verkauft werden.
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das habe ich bei uns schon versucht. die meisten sprayer dort wollen nix öffentliches machen, aus angst erkannt zu werden. oder sind so zugekifft dass sie es nicht schnallen......
habe jetzt aber schon 2, 3 kontakte und hoffe dass das klappt

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gerüchte und heisse luft

hoffentlich ist es wahr :cool:
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keine umwege, super easy einzurichten.