Beiträge von Vieltaenzer

    Hallo,
    Vertrag ist Vertrag und Verträge müssen eingehalten werden. Daher wird üblicherweise beim Immobilienkaufvertrag mit reingeschreiben, dass alte Verträge zu übernehmen sind. Dies ist wohl nicht geschehen? Dann hat der alte Vermieter Pech gehabt. Der alte Vermieter muss den Vertrag einhalten, was er aber natürlich nicht kann. Daher wird er schadensersatzpflichtig. Ihr könnt euch eine vergleichbare Wohnung mieten und den Mehraufwand dem alten Vermieter in Rechnung stellen.
    Grüsse

    Gewährleistung ./: Sachmangel


    Gewährleistung ist ggf. zu leisten, wenn der Gegenstand im Laufe seiner Benutzung defekt wird.
    Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ware nicht die versprochenen/üblichen Eigenschaften bei Lieferung hat. In diesem Fall könnte es sich also höchstens um einen Sachmangel handeln. Hierfür muss unabhängig von der Gewährleistung gehaftet werden. Dies muss der Käufer allerdings beweisen, was schwierig werden könnte. Ich würde es entweder aussitzen oder zurückschicken lassen (ohne vorher Geld zurück zu überweisen) und dann mal die Seriennummer vergleichen.

    Ich habe heute 2,-- gespart, hätte aber mehr sparen können (So meine Frau).
    Ich habe den Bus verpasst, da bin ich den Bus hintergelaufen und so die 2,-- gespart. Dies habe ich stolz meiner Frau erzählt. Meine Frau: "Du Dummkopf, wärst Du doch hinter einem Taxi hinterhergelaufen, so hättest Du 20,-- gespart!"

    Hallo,
    die erste Lösung auf gar keinen Fall.
    Kaufmännisch rechnet man mit 30/Tage im Monat, aber insbesondere bei der Zinsrechnung, von daher muß es auch nicht b) sein. Ich würde wie folgt rechnen:
    86*12 (monate) / 52,1.. (Wochen/Jahr).
    Aber dies ist vermutlich auch falsch. Einfach mal, ggf. anonym, den Versciherungsträger anrufen.
    Grüsse
    Jürgen

    Hallo,
    einige kennen sich ja recht gut mit der Flugsuche aus. Ich suche einen Flug Anfang (1-7.ter) September von Berlin (Flughafen egal) nach Hawaii (Flughafen Kahului (OGG) und zurück am 29. September von Kailua-Kona (KOA) nach Berlin. Nach meiner Flugsuchmaschine kostet Hin-Und Rückflug vom gleichen Flughafen (KOA) gute 1000,--, aber der Hinflug zu einem Flughafen alleine fast 2000,--. Wie kann dies sein?
    Hin-und Rückflug vom gleichen Flughafen ist auch sehr ungüstig, wäre ja theoritisch möglich, der zusätzliche Flug von (KOA) nach Kahului (OGG) kostet auch nicht soviel, aber es bleiben dann nur 10 Minuten zum Umsteigen, (Ankunft 19.02, Abflug 19.12 Uhr), was wohl nicht zu schaffen ist. Flüge nach Kailua-Kona (KOA), dass man vor 19 Uhr ankommt und nicht 33 Stunden unterwegs ist, habe ich auch nicht gefunden.
    Gibt es noch eine Alternative?
    Der Flug sollte möglichst nicht länger als 25 Stunden dauern und die Kosten, wenn möglich 1200,-- nicht übersteigen.
    Viele Grüsse und vielen Dank!
    Jürgen

    Angenommen, ein geringfügig Beschäftigter hat mit einem Arbeitgeber mit Sitz in Sachsen einen Arbeitsvertrag, in dem nichts tarifvertragliches geregelt ist. Der Arbeitnehmer arbeitete durch Umzug früher in Thüringen und hat einen Tag in Berlin gearbeitet. Er ist nicht gewerkschaftlich organisiert. Ob der Arbeitgeber im Verband ist, ist nicht bekannt. Der Tarifvertrag ist nicht in dem „Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge“ aufgeführt.
    Damit kein Tarifvertrag gilt, muss dieser im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein, oder muss, damit er gilt, explizit im Arbeitsvertrag auf genommen sein?
    Was spielt möglicherweise noch mit rein? Wer kann hier ggf. Auskunft geben?
    Vielen Dank für eure konstruktiven Hinweise!
    Jürgen

    Hallo,
    danke für eure Mitarbeit, wodurch für mich die Sachlage schon deutlich klarer ist. Der Arbeitnehmer hat immer sorgfältig gearbeitet, hat in letzter Zeit (wo er gearbeitet hat) auch nicht mehr Kritik erhalten als sonst, auch eine Abmahnung ist nicht geschrieben worden und einen Streit oder Meinungsverschiedenheiten gab es auch nicht. Der Arbeitnemer ist jedoch vor mehreren Monaten in einer anderen Stadt gezogen, hat sich erkundigt, ob es dort auch Einsatzmöglichkeiten für ihn gibt, dies wurde bestätigt, er hat dort aber nur einen Einsatz getätigt (nachweisbar) und dorthin auch noch zwei Lohnabrechnungen geschickt bekommen.


    Arbeitsverträge können mündlich geschlossen, müssen aber schriftlich gekündigt werden. Daher ist
    bisher ja nicht mehr passiert, als das der Arbeitnhmer seit kurzem kein Geld bekommen hat. Die Einsätze waren ja sowieso unregelmäßig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen (Arbeits-)Vertrag gibt, woraus keine Rechte ableitbar sind. Aber der Arbeitnehmer hat natürlich auch Pflichten:
    Er muss ja den Arbeitgeber zur Verfügung stehen bzw. seine Arbeitskraft anbieten. Reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer weiterhin zur Verfügung steht? Wer ist hier in der Nachweispflicht?
    Oder muss er seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber aktiv (nachweisbar) anbieten? Wenn ja, welche Form wäre hier geeignet?
    Viele Grüsse
    Jürgen