Beiträge von Vieltaenzer

    Hallo,
    danke für eures regen Interesse. Ich versuche mal eure Fragen zu beantworten


    Nach meinem Wissen gilt das Arbeitsrecht gleichermaßen für Vollzeitarbeitnehmer wie für Mini-Jobber. Daß er Arbeitnehmer ist, dürfte daraus zu erkennen sein, daß es für die 1,5 Jahre Lohnabrechnungen und Einkommensbescheinigungen gibt. Der Betrag liegt bei um die 100,-- / Monat. Auf den Entgeltabrechnungen wurden die Arbeitszeiten nicht spezifiziert, dies dürfte aber nach meinem ersten Satz auch nicht notwendig sein. Es ist eine Servicetätigkeit im Einzelhandel. Der Arbeitnehmer wurde auf Zuruf (Anruf: "Können Sie mal?) eingesetzt.


    Daher ist der Arbeitnehmer weisungsgebunden, eine Eingliederung liegt nicht vor.


    Gibt es wirklich soviele Fälle, dass ein Arbeitgeber den ungekündigten Arbeitnehmer nicht bezahlen muss?


    Meine Erfahrung hat gezeigt, vorbereitet in Gesprächen mit Anwälten zu gehen.

    Hallo,
    eure Antworten hier sind sehr hilfreich, daher hoffe ich auch diesmal auf konstruktive Antworten:


    Angenommen, jemand hat mündlich ein Arbeitsverhältnis für einen Mini-Job abgeschlossen, wo er unregelmäßig gearbeitet hat, aber regelmäßig jeden Monat einen festen Betrag ca. 1,5 Jahre lang bekommen hat. Wenn nun der Arbeitgeber dem Minijoober keine Arbeit mehr zuweist und und den Arbeitnehmer auch nicht mehr bezahlt und eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder mündlich noch schriftlich ausgesprochen wurde, dann würde ja das Arbeitsverhältnis fortbestehen, da die Kündigung nach § 623 BGB eines Arbeitsvertrages der Schriftform benötigt!?


    Ist es richtig, dass in diesem Fall der Arbeitgeber verpflichtet ist, den den Lohn weiterzuzahlen, bis er gekündigt hat bzw. der Lohn verjährt ist? Angenomen, der letzte Lohn wurde Anfang 2011 gezahlt, der Arbeitgeber vergisst die Kündigung ganz und der Arbeitnehmer reicht Ende 2014 eine Klage ein, muß dann der Arbeitgeber den Lohn für fast vier Jahre nachzahlen, da ja die Verjährungsfrist drei Jahre ab dem Schluß des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden beträgt? Ist dies wohl so richtig oder gibt es hier einen Denkfehler?


    Viele Grüsse und frohe Pfingsten!
    Jürgen

    Wie preisgünstig von Marienbad nach Berlin


    Hallo,
    wie kommen 2 Personen (Besuch) preisgünstig übers Wochenende von Marienbad (Tschechien) nach Berlin und wieder zurück?
    Ich habe auf Mitfahrgelegenheit geschaut, Busverbindungen nicht gefunden und mit der Bahn kostet eine Strecke 145,--
    Gibt es eine Übersichts/Vergleichseite wie bei Flügen auch bei Busverbindungen? Was für Alternativen gibt es noch?
    Vielen Dank und viele Grüsse
    Jürgen

    Hallo,


    danke eurer Antworten in einem anderen Tread komme ich jetzt öfters in den Genuß einer guten Currywurst in Berlin. Nun esse ich aber auch gerne mal einen guten Döner. Das heißt für mich, mit echtem Fleisch, kein Hackfleisch, der Döner ist heiß und das Fleisch wurde frisch abgeschnitten. Schmecken soll er natürlich auch noch. Nun mußte ich feststellen, dass die meisten von mir "besichtigten" Dönerläden mit Hackfleisch arbeiten.


    Ich wohne in Mariendorf, gibt es in Berlin Süden, z.B. Neukölln oder Zentrum einenen Dönerladen, der meine Wünsche erfüllen kann? Außerdem sollte er nicht hochpreisig sein und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Vielen Dank für eure Hilfe!


    Viele Grüsse
    Jürgen

    Hallo,
    ich habe das Glück, gerade einen Mietvertrag für sofort und auch zwei Fahrer, einen Leihwagen und Helfer und meinen alten und neuen Vermiter zeitlich unter einem Hut zu bekommen. Dies hat zur Folge, daß ich Freitag umziehe. Nun stellt sich das Problem, wo der Umzugswagen ( ca. 5 Tonner) geparkt wird. Ein Fahrer holt Donnestag Abend den Wagen, ein anderer fährt in Freitag früh (ab 8 Uhr) zu meiner in eine mehrere Hundert Kilometer entfernte neuen Wohnung. Der Wagen muß Freitag 18 Uhr abgegeben werden. Ich selber habe gar keinen Fühererschein.


    Als ich mich im Vorfeld als ich noch keinen Termin hatte und beim Verkehrsamt erkundigt hatte, hieß es, den Platz, damit ich den Umzugswagen mir gegenöber parken kann, muß ich drei 3 Tage vorher beantragen. ies geht ja nun nicht.
    Ich wohne in einer engen unbelebten Einbahnstraße, wenn ich den Wagen halb auf dem Bürgersteig, halb auf der Straße parke, kommt kein Wagen mehr durch, mir gegenüber sind Einwohnerparkplätze, die ständig belegt sind, 50 m davor ist Halteverbot, wo man eigentlich niemand strört und auch öfters ein LKW steht. Weitere 10 Meter weiter ist eine Fußgängerzone, da steht auch öfters ein LKW und man strört eigentlich auch nicht.


    Ein richtiger Parkplatz ist mehrere 100 m entfernt und eignet sich daher nicht.


    Wo bekomme ich weniger Scherereien bzw. weniger Busßgeld?


    Soll ich einfach das Verkehrsamt anrufen und die nach einer Lösung fragen?


    Wie würdet Ihr dies machen?


    Liebe Grüsse und vielen Dank!


    Jürgen

    Hallo,
    ich suche einen Wagen mit 18 m³. Diese bieten die örtlichen Einwegvermieter nicht an. Es hat mich auch gewundert, daß es mich fast das dreifache kostet, einen größeren Einwegwagen auszuleihen. Da fallen die zusätzlichen Benzinkosten und die "Personalkosten" kaum ins Gewicht.
    Danke für eure Mitarbeit.


    Viele Grüsse
    Jürgen





    P.S.: ich habe nochmals mit beiden gesprochen, der Fahrer ist doch bereit, zumindest den Führerschein mitzugeben und der Leihwagenfirma reicht das Original des Personalausweises bei Abgabe aus.

    Hallo,
    danke für eure zahlreichen Antworten!


    Sebastian hat recht, Faherer B müsste mir die Papiere für die Dauer des halben Umzugs anvertrauen. Faherer B macht im Zielort dann Urlaub und kommt mit der Bahn ein paar Tage später zurück.


    Der Vermieter ist eine kleine Station, wo vor einer Weile der Wagen fürs kommende Wochenende gebucht wurde. Ich habe mehrfach nachgefragt, Kopien werden nicht aktzepiert. Hier jetzt eine andere Firma zu finden am letzten Ende im Monat ist schwierig, und ich muß im Januar raus.


    Ich habe auch schon beide Faherer gefragt, ob sie beiden Touren machen würden.


    Die beste Variante scheint noch das mit der Beglaubigung zu sein, muss dies dann die Verleihfirma aktzeptieren?


    Liebe Grüsse
    Jürgen