Hallo,
danke für eures regen Interesse. Ich versuche mal eure Fragen zu beantworten
Nach meinem Wissen gilt das Arbeitsrecht gleichermaßen für Vollzeitarbeitnehmer wie für Mini-Jobber. Daß er Arbeitnehmer ist, dürfte daraus zu erkennen sein, daß es für die 1,5 Jahre Lohnabrechnungen und Einkommensbescheinigungen gibt. Der Betrag liegt bei um die 100,-- / Monat. Auf den Entgeltabrechnungen wurden die Arbeitszeiten nicht spezifiziert, dies dürfte aber nach meinem ersten Satz auch nicht notwendig sein. Es ist eine Servicetätigkeit im Einzelhandel. Der Arbeitnehmer wurde auf Zuruf (Anruf: "Können Sie mal?) eingesetzt.
Daher ist der Arbeitnehmer weisungsgebunden, eine Eingliederung liegt nicht vor.
Gibt es wirklich soviele Fälle, dass ein Arbeitgeber den ungekündigten Arbeitnehmer nicht bezahlen muss?
Meine Erfahrung hat gezeigt, vorbereitet in Gesprächen mit Anwälten zu gehen.