Beiträge von Mike1977

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    Original geschrieben von southy
    Schade daß hier aus einer anfangs durchaus interessanten Frage (wieso gibt es beim Versuch Gutscheine einzulösen immer wieder Probleme) aufgrund völlig abgedrehten Verhaltens eine Lachnummer wurde. Denn ganz ehrlich: Wenn ich Kassierer wäre und mir käme jemand auf die Tour, da würde ich dann auch antworten: "Dann machen Sie das halt". Was soll man da denn auch sonst noch sagen.


    Schön, dass Du hier solche Behauptungen aufstellst. Erstens solltest Du vielleicht mal erwähnen, dass ein Smiley hinter der Bemerkung "Kamerateam" stand.


    Zweitens wurde die Dame an der Information nur darüber in Kenntnis gesetzt, dass Conrad zur Einlösung gesetzlich verpflichtet ist und wenn Conrad sich weigert die Gutscheine einzulösen sich Conrad ungerechtfertigt bereichert, was strafbar wäre. Ferner wurde die Dame darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Beschwerde bei der Zentrale erfolgt, sowie eine Anzeige bei der Polizei möglich wäre.


    Auf diese Sätze erfolgte der Satz "Dann machen Sie das halt".



    Wer hat denn behauptet, dass Conrad verpflichtet wäre mir irgendwas zu verkaufen?


    Im übrigen natürlich kann man erwähnen, dass juristische Schritte folgen. Was würdest Du denn schreiben "Wenn Sie die Gutscheine nicht einlösen oder ersatzweise auszahlen, dann rauch ich die!"?


    Aber keine Sorge das war das letzte Mal, dass ich solche Dinge hier für alle zugänglich mache, und ich habe den Hinweis jetzt entfernt. Soll sich jeder selbst um seinen Kram kümmern.


    Ich könnte genau behaupten durch deine Äußerung im zweiten Teil bist Du eine Lachnummer, da Du hier Dinge ansprichst, die gar nicht Gegenstand der Diskussion waren.

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    Original geschrieben von fluxxr
    Also Gutscheine versichert zu Conrad schicken oder schreiben die einem die Gutscheine vielleicht auch in der Filiale gut?


    Also ich hatte das letztens telefonisch erfragt. Theoretisch kannst Du die Gutscheine in der Filiale abgeben um diese auf dein Kundenkonto gutschreiben zu lassen, aber die werden dir nicht in der Filiale gut geschrieben sondern auch per Post weitergeleitet.


    Die Gutscheine sollen bei Postversand kopiert werden um einen Nachweis zu haben und man sollte die Gutscheine per Einschreiben schicken um sicher zu gehen.


    Ich weis nicht ob Conrad wenn das Einschreiben nicht ankommt einem wirklich anhand der Kopien einem das Geld gut schreibt. Behaupten können die Damen im Call Center vieles ;-)

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    Original geschrieben von DarioM
    Gutscheine an CONRAD zurücksenden und aufs Kundenkonto gutschreiben lassen, dann auszahlen lassen,


    Aber dann könnte der User damit Gutscheine ordern, wo die Rabatte dann nicht mehr drauf stehen und die Sachen ganz normal in der Filiale einlösen :top: [obwohl er mit dem Guthaben eigentlich wieder online mit Rabattcode ordern könnte^ ^]


    Die überlegung hatte ich auch. Aber es wird in meinem Fall grundsätzlich die Einlösung gegen Prepaidguthaben verweigert. Es wurde seitens der Geschäftstelle keine Alternative genannt außer "dann müssen sie halt was anderes kaufen".

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    Original geschrieben von rmol


    Bei den Krokos wird von ähnlichen Problemen in Leipzig berichtet. In den Kroko-Kleinanzeigen verkauft auch jemand Gutscheine im Nennwert von über 400, finde ich verdächtig.


    Also an 400 Euro Gutscheine kann man schnell kommen.Ich habe genügend Rabatt Codes gefunden und wenn man dann zwei Konten bei Conrad hat z.b. eins auf sich und eins auf die Freundin..


    Conrad hätte genug möglichkeiten dies legal einzuschränken. Da Conrad hierzu zu blöd ist kann Conrad das jetzt nicht auf einem nicht legalem weg versuchen

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    Original geschrieben von DarioM
    Wenn Anweisungen von der Zentrale vorhanden gewesen wären, würde man das Theater in jeder Filiale haben. Dies ist aber nicht der Fall. Im Bundesland neben mir, hatte ich bislang kein Theater, im Gegenteil und die haben ein Terminal und können "unbegrenzt" verkaufen :rolleyes:


    Und genau deshalb regt mich das Verhalten in der Filiale so auf.


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    Original geschrieben von DarioM
    Das Problem liegt daran, dass manche Leute vom Krokofarm übertrieben haben und auf einmal im k€ gekauft haben. Das fällt irgendwann auf, weil auch Behörden aufgrund Geldwäsche Anfragen stellen, wenn die Verkaufsummen in diesem Bereich auf einmal explodieren. Dann hat CONRAD Ärger, weil die nicht von diesen Leuten eine Ausweiskopie vorlegen können. Strafen liegen bei 100k€, wenn man der Handelspartner im Rahmen Geldwäsche nicht zweifelsfrei identifiziert hat.


    Also ich bin selbst gelernter Bankkaufmann, Geldwäsche muss man schon ernst nehmen. Nur wir reden in meinem Fall z.B. von 75 €. Selbst bei 300 € dürften die keine Probleme wegen Geldwäsche bekommen. Es kommt hier mehr auf die Höhe des Geldes an, Geldwäsche wird auch eher mit Bargeld als mit Geschenkgutscheinen betrieben, die Geschenkgutscheine können Online nicht Bar bezahlt werden, d.h. der Geldfluss ist hier nachvollziehbar, dies ist gerade bei Bargeld nicht möglich.


    Und wenn andere Gegenstände bei Conrad in Höhe von 600 € in Bar kaufen können ohne Nachfrage wegen Geldwäsche, dann dürften die nicht willkürlich bei anderen Produkten Probleme machen. Wenn jemand Geldwäsche betreibt, dass ist es dem egal wenn aus 100 € illegales Vermögen nur 80 € legales Vermögen wird, d.h. der kann sich z.B. auch einen Computer bei Conrad kaufen und verkauft den dann günstiger bei Ebay.


    Dann müsste Conrad auch Erklärungen verlangen wenn ein Kunde mit einem 500 € Schein bezahlt weil damit gerne Schwarzgeld aus dem Ausland transportiert wird :cool:.

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    Original geschrieben von fluxxr
    Das Problem wäre für Conrad so einfach zu lösen: Sie müssten nur dafür sorgen, dass man im Onlineshop eine Gutscheine mehr mit Codes kaufen kann. Aber die sind einfach zu unfähig...


    korrekt


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    Original geschrieben von fluxxr
    Nur bei CallNow-Kauf den Ursprung der Gutscheine zu prüfen ist aber auch so eine Sache. Irgendwo ist es verständlich, weil sie da am meisten Verlust machen.


    Conrad kann anscheinend anhand der Gutschein-Nummern nicht herausfinden wer die Gutscheine ursprünglich gekauft hat. Ansonsten kann ich mir das nicht erklären, dass ich irgendwo gelesen hatte (ich glaube in einem anderem Forum), dass ein Kunde seine Kaufbelege in der Filiale einreichen musste weil der Filialleiter dies verlangt hatte. Der Kunde war so "dumm" und hat die Rechnungen vorgelegt wo natürlich die Rabatte drauf standen. Darauf hin hat man ihm die Einlösung für Call Nows verwehrt mit der Begründung der benutzten Rabatt Codes.


    Wir könnten jetzt alle Gutscheine kaufen und die gegenseitig per Hood.de ersteigern was wird dann von Conrad zu diesen Belegen gesagt?


    Oder meine Freundin eröffnet bei Conrad Online ein Konto und bestückt dieses mit den Gutscheinen und kauft sich aus dem Guthaben dann neue Gutscheine. Dann hat sie eine Rechnung ohne Aktions Code drauf.


    Aber Conrad hat hier nicht auf Rabatt Codes verwiesen sondern dass generell keine Einlösung möglich ist gegen Aufladekarten.


    Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass Conrad keinen Verlust machen möchte aber wer diesen "Fehler" im Bestellsystem schon jahrelang mitschleppt und nicht korrigiert der ist entweder unfähig oder möchte das zulassen.


    Nur hier werden alle Kunden unter Generalverdacht gestellt. Und so nach dem Motto "Ach sie haben keinen Kaufbeleg, das ist ja schon komisch" .... ähm bei Geschenkgutscheinen ist gerade das durchaus üblich.

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    Original geschrieben von fragger123
    Naja die Sache mit der Polizei halte ich für deutlich überzogen und wird wohl auch ins Leere laufen...
    Mach dich nicht lächerlich.


    Das hat nichts mit lächerlich machen zu tun. Es handelt sich hier eindeutig um Straftatbestände und aufnehmen muss es die Polizei auf jeden Fall.


    Wie würdest Du es denn nennen wenn Dir jemand 75 € nimmt und damit einfach abhaut?


    Du sagst ja auch nicht "Conrad macht sich lächerlich". Du hast als Kunde sonst keine andere Wahl vor Ort Druck aufzubauen, wirst Du am Ende lauter kann es sein, dass man Dir einfach Hausverbot erteilt. Wenn die Polizei im Laden steht und dann erstmal eine halbe Stunde Aussagen aufnimmt wirst Du ganz schnell die Gutscheine einlösen können ;-).



    Zitat

    Original geschrieben von fragger123 Ich denke schon, dass im Endeffekt die Zentrale die Dinger einlöst.
    Gut wäre vllt, wenn du einen Screenshot vom Zeitpunkt deiner Bestellung mit den Bedingungen hast und gleich beilegst...


    Screenshot? Es sind Gutscheine, besser gesagt Geschenkgutscheine. Es besteht keinerlei Verpflichtung nachzuweisen wie diese Gutscheine erworben wurden.


    Und Einschränkungen müssten auf dem Gutschein stehen nicht im Online Shop! Sonst könnte Conrad heute Abend mal eben im Onlineshop schreiben "Nicht für Elektronikartikel einlösbar" und Du, der den Gutschein vor 6 Monaten erworben hast hat einfach Pech gehabt?


    Es sind Geschenke und dies ist auch ohne Probleme, da die einlösende Person kein Konto bei Conrad hat :o. Und wenn es nur vom Partner geschenkt ist so ist dies unerheblich.


    Wir reden hier schließlich nicht von Beträgen wo man einen Verdacht auf Geldwäsche hätte!

    Ich warte jetzt einfach eine schriftliche Stellungnahme von Conrad ab. Ich denke Conrad wird es sich nicht erlauben einem ein Schriftstück zu schicken welches aussagt, dass Conrad gegen geltendes Recht verstößt.


    Und halte ich so ein Schreiben in Händen kann sich die Conrad Filiale auch nicht mehr rausreden!


    Eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale und damit verbunden eine Negativschlagzeile in den Medien wird sich Conrad bestimmt nicht einfangen wollen.


    Bzw. ich habe denen geschrieben wenn mir beim nächsten Besuch die Einlösung verweigert wird werde ich die Polizei hinzuziehen und Anzeige vor Ort erstatten und die Polizei ist dann auch Zeuge für das Verhalten und dann wird dies entsprechend protokolliert, da hier mehrere Straftaten in Betracht kommen


    1. Ungerechtfertigte Bereicherung, Geld für den Gutschein erhalten und Leistung verweigern!
    2. Betrug (ggf. mit Vorsatz), arglistige Täuschung, Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Gutschein ist uneingeschränkt gültig und Conrad weigert sich dies auch umzusetzen.
    3. Nötigung, durch die Tatsache, dass man unbedingt einen Nachweis verlangt woher die Gutscheine sind und eine Kundenkarte haben wollte.


    Ich denke kein Richter wird Verständnis dafür haben, dass ein Anbieter bei 75 € Gutscheinen dermaßen die Daumenschrauben anlegt. Dann müssten die zukünftig bei jeder Zahlung gerade bei Bargeld verlangen, dass der Käufer zeigt woher er sein Geld hat, es könnte sich ja um Geldwäsche handeln :D:D