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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Genau das Problem sehe ich auch ... und das "übermannt" mich halt.
Hier drohen wirklich die Peinlichkeiten, die ich vermeiden möchte. Wie ich's mache, ist es falsch.
Eine Person mit einem normal ausgebildeten Selbstbewusstsein wird Dir gar nichts übel nehmen, sondern sich eher über Deine nette Geste freuen. So kompliziert ist das gar nicht.
Schnödes Bargeld ist immer ein bisschen problematisch. Aber ein kleines Präsent wird sie schon nicht in den falschen Hals bekommen, keine Angst. Sie ist ja kein Marsmensch oder so.
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Na wenn sie das so verstehen würde wäre das schon fast böswillig. Bisher hab ich das auch noch nicht erlebt, das jemand das so verstanden hätte - und zwar quer durch alle Einkommensschichten. Mit dem Argument dürfte man ja fast gar nix schenken.
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..oder eine schöne Flasche Wein oder was Kulinarisches aus dem Feinkostladen (hochwertiges Olivenöl+Balsamico oder andere Spezialitäten, ansprechend präsentiert natürlich).
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Regelmäßig sind Zusatzoptionen nicht Bestandteil des zugrunde liegenden Basisvertrags, sondern quasi ein eigener Vertrag. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass Optionen in der Regel separat buchbar und mit eigenen Fristen kündbar sind. Paragraphen wirst Du dazu leider kaum welche finden, da Verträge grundsätzlich frei vereinbar sind.
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Du kannst es entweder permanent online lassen, dann ist natürlich auch immer eine Datenverbindung aktiv, was auf die Akkulaufzeit geht. Du kannst aber auch Intervalle einstellen. Das schont dann den Akku, dafür sind Deine Daten immer nur so aktuell wie der letzte Sync zurück liegt.
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Ein entsprechender Datentarif ist auf jedenfall ratsam. In welcher Größenordnung hängt davon ab, ob Du sonst noch Datendienste auf Deinem Gerät nutzt.
Ob Mail for Exchange HTML-Mails anzeigen kann, hängt von der jeweiligen Version ab, die für Dein Gerät freigegeben ist.
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Als Alternative zum bereits genannten Zonzoo fällt mir noch http://www.wirkaufens.de ein, die sind auf jeden Fall auch an größeren Stückzahlen interessiert.
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Original geschrieben von gasmann2000
1. Ein Tacho ist KEINE Pflicht. Zu schnell fahren darf man aber auch ohne Tacho nicht.
Wie ist denn dann § 57 Abs. 1 StVZO zu verstehen?
"Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. "
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Original geschrieben von flashhawk
Wobei man mit >200km/h auch in dem Fall mit Sicherheit eine Mitschuld bekommen würde!
Bekommt man die nicht sogar schon bei >130 km/h (="Richtgeschwindigkeit")?
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Hallo,
ich habe im Kölner Südwesten (PLZ-Bereiche 50935, 50937, 50939) seit zwei Tagen nur noch sporadisch 3G/3.5G. Also fast nur noch GSM. Kann das zufällig noch jemand beobachten?