Beiträge von rob251

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    Original geschrieben von Jochen
    50 Cent oder 1 Euro für die Fahrkarte, vielleicht 50 oder 100 Stück verkaufen und man hat einen netten "Gewinn" gemacht. Da kommt schnell mehr zusammen, als mit dem Sammeln von Pfandflaschen.


    Danke für Eure Antworten. Ist wohl tatsächlich so. Ich bin mittlerweile auch auf diesen Artikel in einer von mir gewöhnlich nicht gelesenen Zeitung hingewiesen worden.

    Ich besuche öfters Konzerte oder Sportveranstaltung. Nach dem Ende am Ausgang werde ich dann oft von verschiedenen Personen angesprochen, ob ich meine Eintrittskarte noch bräuchte. Diese Leute haben dann meistens schon eine größere Menge solcher gebrauchter Karten in der Hand. Es handelt sich dabei regelmäßig um Kartenformate, die üblicherweise von den großen Kartenagenturen ausgestellt werden, also gedruckt mit Preisangabe und Hologramm etc., außerdem gelten diese Karten meistens als Fahrkarte im Nahverkehr für den Tag der Veranstaltung.


    Kann mir vielleicht jemand sagen, ob diese Leute die Karten eventuell für zwielichtige Zwecke verwenden können oder handelt es sich nur um harmlose "Sammler"? Meine eigene kriminelle Energie reicht leider nicht aus, um mir die Frage selbst abschließend zu beantworten.


    Vielen Dank für Eure Antworten.

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    Original geschrieben von flatie


    Emails ausdrucken --> Anzeige machen --> Anwalt einschalten. Fertig.


    Seine letzte Mail lässt ja zumindest einen kleinen Rest Hoffnung, dass er bereit ist zu kooperieren. Da würde ich eine (ohnehin nicht erfolgsversprechende) Anzeige vielleicht noch ein paar Tage zurückstellen. Kann natürlich gut sein dass der Verkäufer den TE nur vertrösten will, aber wenn er sich tatsächlich noch um das iPhone bemühen will, führen zum jetzigen Zeitpunkt irgendwelche Drohungen mit großer Wahrscheinlichkeit nur dazu, dass der Verkäufer endgültig auf stur stellt.

    Weißt Du denn, wie es am Ende aussehen soll? Vielleicht trifft der Vermieter ja ohnehin Maßnahmen, die eine Geruchsbelästigung verhindern oder vielleicht kommt es am Ende gar nicht zu einer Belästigung.


    Trotzdem schadet es nicht, wenn man sich vorab schon mal über die Handlungsmöglichkeiten informiert. Dabei hilft - wie schon gesagt - der Mieterbund oder ein Rechtsanwalt. Anonsten solltest Du das konstruktive Gespräch mit dem Vermieter suchen.

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    Original geschrieben von Chefkoch85


    1. Es spricht nichts dafür, an der Shell zu tanken. )


    Grundsätzlich würde ich Dir auf jeden Fall Recht geben. Bei uns vor Ort ist es allerdings mittlerweile tatsächlich so, dass die freien Tankstellen regelmäßig immer max. 1 Cent günstiger sind als Shell. Wenn man dann ohnehin im ADAC ist müssen halt andere Faktoren den Ausschlag geben als der Preis und die muss jeder für sich selbst definieren. Bei mir ist es dann die Tatsache, dass die örtliche Shell-Tankstelle über wesentlich mehr Zapfsäulen verfügt als die benachbarte freie und man deshalb auch in Stoßzeiten selten warten muss. Aber auf keinen Fall gehe ich dort hin wegen dieser ominösen neuen Kraftstoffbezeichnungen.

    Soweit ich weiß hat sich da lediglich der Name für die "normalen" (d.h. nicht-V-Power) Kraftstoffe geändert. Bei der örtlichen Shell-Tankstelle hier gibt es jedenfalls nur noch "FuelSave" oder "V-Power".


    Auch wenn es jetzt "FuelSave"-Diesel heißt, habe ich jedoch bisher keinerlei nennenswerte Ersparnis feststellen können. Deshalb halte ich das für eine reine Marketing-Geschichte.

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    Original geschrieben von phone-freak
    Denn auf der Nokia Webseite gibt es keine Spur vom SAR Wert des 6303i. Ich glaube areamobile.de tippt hier nur, nachdem schon der SAR Wert des Vorgängers 1,15 war.


    Der SAR-Wert des 6303i ist 1,11 W/kg. Findet man in der Bedienungsanleitung ganz am Ende. Die Bedienungsanleitung findet man über die Nokia-Website.

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    Original geschrieben von brasax
    Die Markierungen auf der Straße sagen, dass man auf der linken geradeaus, auf der mittleren Spur ist keine Markierung und auf der rechten ein Pfeil nach rechts.


    Darf man dann die Mittlere zum Abbiegen nutzen oder nicht? Meiner Meinung nach ja, da dort keine Markierung angegeben. Weiß das jemand?


    Wenn Du rechts abbiegen willst, musst Du Dich rechtzeitig so weit rechts wie möglich einordnen ( § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO).