Wenn Du eine Uni-Bibliothek mit Zugang zur Datenbank "Juris" hast, kannst Du da mal schauen, dort findet man auch überholte Fassungen von Gesetzen.
Allerdings sicher nicht bis in die 30er-Jahre zurück.
Beiträge von rob251
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Original geschrieben von Marco1234
habe mein mini ende oktober 2009 gekauft, alle neu produzierten und ausgelieferten geräte werden schon mit der modifikation hergestellt.Weiß Du zufällig, seit wann ungefähr die Modifikation ab Werk eingebaut wird?
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Original geschrieben von Qoo2
Aber wenn ich, wie in meinem Beispiel, gar nicht mehr nach links will? Also in 3km rechts abfahre? ( dritte Spur wird zur Abfahrt, Autobahn läuft dannach zweispurig weiter)
Muss ich mich dann dennoch an die Geschwindigkeit in der Mitte orientieren oder kann die Bahn rechts voll ausfahren?Ich weiß nicht genau, ob das Dein Problem trifft, aber vielleicht helfen die §§ 7 und 7a StVO weiter:
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. [...]
(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
[...]§ 7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen
(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren.
[...](3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, so darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht vorbeigefahren werden.
Es kommt also darauf an, ob es ein Ausfädelungsstreifen (dann gilt § 7a Abs. 3), ein optisch abgetrennter, abgehender Fahrstreifen (dann gilt § 7a Abs. 1) oder ein normaler Fahrstreifen (dann gilt § 7 Abs. 2 u. 2a) ist.
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Original geschrieben von FunnyFreak
:confused: Du meinst 2009, oder?
Warum sollte er es nicht vorletzte Woche gekauft haben?
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Versuch das mal:
"Programme"-->"MfE"-->"Mail for Exchange" öffnen und dann "Optionen"-->"Profil löschen"
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Na dann fang ich einfach mal an:
Empfangsprobleme: nein
Kaufdatum: KW 06/2010
PC: 0591463 -
Re: Standardrufnummer zuweisen?
ZitatOriginal geschrieben von jocmueller
Gibt es diese Funktion irgendwo fuer das N97 mini mit der Standardnummer?
Wenn Du einen einzelnen Kontakt öffnest und Dich in dem Bildschirm befindest, wo die Kategorien ("Sprachanruf", "Mitteilung", "E-Mail" etc. ) angezeigt werden, kannst Du über Optionen->Standard für jede Kategorie einen Standard festlegen. Löst das Dein Problem?
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Original geschrieben von SchlaubiHH
Klar Abrechnungszeitraum um einen Tag vorverlegt, aber irgendwie verstehe ich die SMS nicht, schließlich ist es doch egal, wann ich die 40 Euro erreiche oder nicht?Nicht ganz. Wenn Du in der Zeit bis zum 22.03. die 40 Euro erreichst, löst der Airbag aus. Ab dem 22.03. bist Du dann wieder auf 0 und zahlst so lange, bis Du wieder bei 40 Euro bist.
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Original geschrieben von nuego
Wird aber sicher kommen, wenn der Verbraucherschutz davon erföhrt.Da würde ich mir keine allzu großen Hoffnungen machen. Immerhin gab es das mal und wurde dann irgendwann (bei E-Plus afaik mit den AllIn-Tarifen) abgeschafft. Ist ja für den Anbieter durchaus vorteilhaft, wenn der Kunde sein Paket nicht hundertprozentig genau ausnutzen kann und evtl. sogar Folgeminuten in Anspruch nimmt. Verpflichtet dazu ist der Anbieter jedenfalls nicht.