Mit dem Produktcode 0569803 solltest Du auf die 300er FW updaten können. Habe ich jedenfalls gerade gemacht. Besser spät als nie!
Beiträge von rob251
-
-
Zitat
Original geschrieben von walda
Es wird, wie immer bei Amazon, der niedrigste Preis genommen...Tatsächlich? Das wusste ich nicht... Aber dann ist ja alles in Butter.
-
Für alle, die bei Amazon das E72 schon zum Preis von ~418 Euro vorbestellt haben: der Preis wurde mittlerweile um ca. 25 Euro reduziert, also sollte man evtl. die Vorbestellung entsprechend ändern.
-
Zitat
Original geschrieben von James B.
In Köln geht die HSDPA-Aktivierung anscheinend sehr zügig voran.Kann ich bestätigen: Auch weiter südlich, in Sülz entlang des Gürtel zwischen Zülpicher Str. und Zollstock hat E-Plus heute auch HSDPA aktiviert. Allerdings wie überall mit angezogener Handbremse, aber trotzdem ein Fortschritt.
-
Zitat
Original geschrieben von PePeDlr
Und für das E75, und wahrscheinlich allen folgenden neuen E-Series Telefonen, gibt es halt nur noch das neue Mail-Teil, jedenfalls hab ich das alte nicht finden können
Kannst Du beim E75 noch nichtmal über den "Trick", beim Einrichten der Mailbox die Verbindung zum Netz zu verweigern, eine herkömmliche Mailbox einrichten?
-
Zitat
Original geschrieben von oberschwester
habt ihr die Datenverbindung ständig an oder wählt er sich ein und ruft die mails ab?ich habe es so eingestellt, allerdings macht er nichts... habe auch nochmal neu installiert, trotzdem nichts
Ich hatte den Sync immer aktiv. Die Datenverbindung wurde zwar immer gehalten, aber regelmäßig nach einiger Zeit hat er einfach aufgehört, neue Nachrichten zu holen/zu pushen. Es kamen einfach keine an, obwohl im Protokoll immer ein erfolgreicher Sync ausgewiesen wurde.
Ich habe mittlerweile "Nokia EMail" wieder runtergeschmissen und mit dem "alten" Client läufts stabil über IMAP-idle. Bezahlen würde ich für Nokia Messaging unter den derzeitigen Bedingungen sicherlich nicht. Auch wenns schöner anzusehen ist als der normale Client und HTML-Mails anzeigen kann.
-
Zitat
Original geschrieben von gogoundco
Irgendeine Idee woran das liegen kann? (nutze google mail mit vodafone live)
Vielen Dank!Vielleicht hat es was mit dieser Problematik zu tun: Klick ?
-
Zitat
Original geschrieben von Buchungszeichen
2) Du unterstellst, dass die WEG einen schriftlichen Vertrag ausgehandelt habe. Diese Aussage ist falsch. Wir gehören von Anbeginn zur WEG. Uns liegt kein schriftlicher Vertrag vor. Seit ein paar Tagen kennen wir jedoch "eine" Kundennummer der Kabel BW, die angeblich uns zugeordnet ist. Die unterstellte Vertragslaufzeit ist uns unbekannt. Auch dies spricht imo für die Nichtigkeit eines angeblich existenten Vertrages.Eine Eigentümergemeinschaft hat immer einen Verwalter. Und der kann solche Verträge wirksam für die Eingentümergemeinschaft abschließen. Im Zweifelsfall verwahrt der Verwalter dann die Vertragsunterlagen. Hast Du mit dem schon mal darüber gesprochen? Das ist eben das "Problem" mit Eigentümergemeinschaften: Es hängen immer alle gemeinsam mit drin. Das wurde hier aber ja schon gesagt.
Das einzige was Du tatsächlich in Deiner Situation machen kannst, ist die Eigentümergemeinschaft von Deiner Ansicht zu überzeugen und entweder eine Mehrheit zu einer gemeinsamen Kündigung des Kabelvertrags zu bewegen oder versuchen, für Dich mit der Gemeinschaft eine Sonderregelung auszuhandeln.
-
Zitat
Original geschrieben von Daniel_23
Die ganzen Paragraphen nützen hier gar nichts, denn wenn der Verkäufer keine Zahlmöglichkeit bietet :confused:doch, weil sich neben der Widerrufsfrage, wie Dauerposter schon geschrieben hat, durchaus die Frage stellt, ob sich der Verkäufer durch die nicht erfolgte Mitteilung einer Zahlungsmöglichkeit in Annahmeverzug befand. Dann schiede ein Schuldnerverzug logischerweise aus. Schon gar nicht könnte dann der Verkäufer so hohe Mahnkosten für eine Erstmahnung geltend machen. Aber wie immer kommt es auf die Details an...
-
Zitat
Original geschrieben von chung77
Allerdings geht es mir in diesem Fall um die Auszahlung meiner gebrachten Leistung, für nicht genommene Urlaubstage.Wie gesagt: Wenn es nicht irgendwo gesondert vereinbart ist (Arbeisvertrag, Tarifvertrag etc.), ist eine "Ausbezahlung" des Urlaubs nicht möglich. Rein von der gesetzlichen Regelung musst Du den Urlaub entweder rechtzeitig machen (d.h. bis 31.3. des Folgejahres) oder der Anspruch verfällt.
Sowas ist aber meistens etwas komplizierter. Um sichere Infos zu geben müsste man wissen, was genau in Deinem Arbeitsvertrag steht, ob ein Tarifvertrag für Dich gilt, ob es evtl. entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt (gibt es einen Betriebsrat?) und so weiter. Leider(!) kann man sonst wohl keine vernünftige Auskunft geben.
