Beiträge von Rübennase

    Ich glaube das war ein Mißverständnis, schlechte Schulung o.ä. Wie gesagt, es sind 24h für die Beseitigung, nicht für den Zeitpunkt des Beginns der Entstörung.


    Wenn einem 24h nicht angemessen erscheinen, kann man immer noch kürzere Zeiten gegen entsprechende Entlohnung vereinbaren. Ansonsten bleibt es bei den beiderseits vereinbarten 24h. Irgendwelche Erwartungen zählen da nicht. Übrigens bietet auch Arcor nur 24h. Und Versatel will sich gar nicht erst festlegen...

    Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Sie haben doch unterschrieben, daß wir 24 h nichts machen müssen. Und so lange lassen wir das jetzt auch liegen, morgen fängt jemand an daran zu arbeiten".


    Da steckt ein wahrer Kern drin, verpackt in einer unhöflichen Antwort. Ein normaler Anschluß der T-Com, der mit einem 08/15-Tarif eingerichtet wurde, hat eine Enstörfrist von 24 h, d.h. wenn du eine Störung meldest, hat die T-Com 24 h Zeit diese zu beheben (über Wochenende wird etwas anders gerechnet). Erst dann hast du Anspruch auf Schadenersatz. Sollte die Frist für dich nicht reichen, z.B. weil du geschäftlich auf Telefon und Internet angewiesen bist, kannst du gegen Aufpreis wesentlich kürzere Fristen vereinbaren (machen das eigentlich auch andere?). Meiner Erfahrung nach hängt im Fehlerfall die Geschwindigkeit einer Entstörung sowieso von einigen Zufällen ab, z.B. wann gemeldet (ab mittags sind fast alle Techniker mit Arbeit für den Rest des Tages eingedeckt), ob ein Techniker gerade in der Nähe ist, Art des Fehlers usw.


    Ich bin der Meinung, daß die Servicequalität mit den entsprechenden Mitarbeitern steht und fällt - interne Richtlinien hin oder her. Hier bei mir sind die T-Com Leute wirklich in Ordnung. Aufträge werden pünktlich und korrekt ausgeführt, im Fehlerfall wird sich bemüht. Ich kann da nicht klagen. Von anderen Netzbeteibern kann ich auch die eine oder andere Story erzählen, z.B. von der TK-Anlage und dem Modem, die durch Überspannung bei Schaltarbeiten des Netzbetreibers geröstet wurden und der Netzbetreiber sie nicht ersetzten wollte. Oder der Laden, der beim Wechsel des Betreibers 2 Tage ohne ISDN und DSL war. Oder die Rechnungen des einen Netzbetreibers, die über ein Jahr vorne und hinten nicht stimmten - und ich rede nicht von Cents. Das kann woanders wieder ganz anders aussehen. Man muß vor einem Auftrag halt schauen, was einem wo, für wieviel geboten wird. Das denken kann einem halt keiner abnehmen.


    Rübennase, nur einfacher Kunde

    Tja, warum hat der jetzige Titel-Besitzer nicht einfach den Gerichtsvollzieher in Bewegung gesetzt und sein Geld eingezogen? Warum verzichtet er freiwillig auf eine Menge Geld beim Verkauf des Titels? Ganz einfach, der Schuldner ist unauffindbar oder sein Einkommen ist nicht pfändbar oder er macht eine Privatinsolvenz. Rechne Dir die Chancen, an das Geld vom Titel zu kommen, selber aus.

    Ich möchte mal etwas positives zum Service der Telekom sagen. Ich hatte einen Fehler im ISDN. Beim telefonieren lief alles normal, nur mein Gegenüber hörte mich nicht. Störung gemeldet, am nächsten Tag rief ein Techniker aus der Vermittlungsstelle an. Es war kein Fehler zu finden - hatte sich aufgelöst. Gelegentlich hörte ich beim telefonieren ein Knistern - sonst war alles in Ordnung. In der nächsten Woche war der Fehler wieder da. Störung gemeldet und auf Probleme eingerichtet. Am Nachmittag darauf kam ein Anruf:"Hier XYZ Kabelbautrupp der Telekom. Wir haben in der Straße ABC ein Stück Kabel ausgewechselt. Es sollte jetzt alles in Ordnung sein". Da haben die von einem Tag auf den anderen ein Stück Straße aufgerissen (war um die Ecke - man sah den frischen Sand auf dem Pflaster). Mehr Einsatz kann man wohl kaum erwarten.

    Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Aber: Das Finanzamt ist nicht das "Amt für rechtsverbindliche und gleichzeitig kostenlose Steuerberatung". Das fällt schlicht und einfach nicht in deren Aufgabenbereich.


    Das kommt darauf an, wie du Steuerberatung definierst. Das Finanzamt hat bei der Steuerfestsetzung auch die Pflicht steuersenkende Umstände zu ermitteln. Vergißt du also die Kosten für deine Krankenversicherung in der Steuererklärung, sollte das FA hier aktiv werden und nachfragen.


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    Wenn ich eine rechtsverbindliche Auskunft meines Steuerberaters haben will, muß ich dafür auch bezahlen.


    Die Auskunft eines Steuerberaters bindet das FA nicht und ist auch nicht rechtsverbindlich. Jeder, der bereits einen schlechten Steuerberater hatte, wird dir das bestätigen.


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    Also habe ich bzgl. meines "Dienstleisters" für rechtsverbindliche Auskünfte zum Steuerrecht nach wie vor die Wahl - ich bin also nicht auf das Finanzamt angewiesen, wenn's um rechtsverbindliche Auskünfte zum Steuerrecht geht.


    Das FA ist die Stelle, wo die Anträge zur Steuerhöhe angenommen oder verworfen werden. Nur die Auskunft des FA bindet das FA. Daher ist die Position des FA (rechtsverbindliche Auskunft) zu einer Fragestellung sehr wichtig. Man könnte ggf. je nach Auskunft geplante Dinge anders durchführen. Oder sich schon mal einen Anwalt suchen.


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    Der auskunftgebende Sachbearbeiter des Finanzamtes liefert Dir auch nur eine mögliche Auslegung der Sachlage. Es liegt dann ggf. bei den Finanzgerichten, welche Auslegung die richtige ist.


    Diese Auslegung ist aber für die Steuerhöhe erst einmal die entscheidende. Das Finanzamt wird kaum von sich aus das Gericht gegen die eigenen Steuerbescheide anrufen.


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    (Gerade Dienstkleidung ist - übrigens ähnlich wie Arbeitszimmer in Privatwohnungen - immer eine äußerst diffizile Angelegenheit...


    Eben. Gut wenn man dann eine rechtsverbindliche Auskunft des FA hat.


    Was mich an der Sache auch noch ärgert ist, daß die Höhe der Gebühren vorher nicht feststeht. Wer weiß schon, wie lange das FA für eine Auskunft braucht und ob ein Gegenstandswert ermittelbar ist. Anscheinend kommt übrigens ein großer Teil der Anfragen an das FA von Steuerberatern.

    Kennst Du jemanden mit einer Drehbank (z.B. Modellbauer)? So etwas kann man aus Teflon (PTFE), Nylon o.ä. sehr einfach drehen. Ansonsten die üblichen Verdächtigen: Glaser, Eisenwarenhändler, Baubeschlaghandel, Tischlerbedarf. Messe einfach den Durchmesser der Bohrung im Rohr, Länge des Schaftes und Durchmesser/Dicke des Auflagers und fange an zu telefonieren.


    Alternativ könnte man ein Stück Kunststoff in eine Bohrmaschine einspannen und mit einer Feile auf Maß abdrehen. Dann einfach mit einer Säge abtrennen.