Beiträge von Rübennase

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Dies ist unzutreffend. ;)


    Nope. :)


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das Halten von Katzen kann vom Vermieter im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung verboten werden, allerdings auch nur bezüglich freilaufender Katzen. Liegt ein solches Verbot jedoch nicht vor, braucht man auch keine Genehmigung einzuholen.


    s.u.


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Gegen in der Wohnung gehaltene Katzen ohne Freilauf kann ein Vermieter hingegen grundsätzlich nichts einwenden; entsprechende Regelungen in Mietverträgen oder Hausordnungen sind unwirksam.


    Nope.


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Informieren muß man in beiden Fällen niemanden - das Halten von Kleintieren in der Mietwohnung (solange es keine Herden sind :D ) gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.


    Für Kleintiere, also alles was üblicherweise in Käfigen oder Glaskästen gehalten wird, gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung, die das Halten zum bestimmungsgemäßen, und somit erlaubten, Gebrauch zählt. Wobei natürlich auch die Menge (30 Hamster wären wohl zuviel) und die Art (giftige Tiere, stark riechende Tiere oder Kakerlaken wären wohl nicht in Ordnung) der Tiere zu beachten sind. Katzen sind aber keine Kleintiere. Und ich hoffe, niemand hält sie in einem Käfig...


    Ob eine Katzen- oder Hundhaltung in der Wohnung zulässig ist, hängt in erster Linie vom Mietvertrag und der konkreten Formulierung der Vereinbarung dort drin ab. Wobei das Fehlen einer Regelung wohl noch die schlechteste Variante für einen Tierhalter ist. Wenn ich mir so durchlese, was Google zu dieser Thematik hergibt, kann man folgende Dinge sagen, die in den meisten Fällen (_nicht_ in allen Fällen) zutreffen sollten:


    - Der Vermieter ist vorher um Erlaubnis zu fragen.
    - Der Mieter hat Anspruch auf eine Zustimmung, wenn sachliche Gründe nicht dagegen sprechen. Sachliche Gründe wären z.B. Allergien eines Nachbarn, eine zu kleine Wohnung oder bereits vorhandene Katzen.
    - Der Vermieter kann Auflagen, wie z.B. nur kastrierte Tiere, maximal 2 Stück, kein Freilauf, machen.



    Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.


    Folgenden Link hierzu finde ich sehr informativ:


    http://www.haus-und-grund-sh.d…oblaetter_tierhaltung.htm


    Auf jeden Fall ist diese Thematik ein Minenfeld. Und es gibt hier auch keine einfachen Antworten. Jeder Richter kann so einen Fall anderes beurteilen. Es kommt einem Glücksspiel nahe. Und mit Tieren spielt man nicht. Jedenfalls nicht so...


    Deshalb meine dringende Empfehlung, vorher mit dem Vermieter zu reden.


    Bye


    Rübennase

    Zitat

    Original geschrieben von Selzi
    Das stimmt nicht ganz - wenn der 3. eines Monats ein Samstag ist (was gestern der Fall war), wird die Frist auf den darauffolgenden Montag (also den 5.) verlängert.


    Hallo,


    es gibt ein LG-Urteil, das obiges aussagt. Ein anderes LG hat geurteilt, daß wenn der Samstag der erste oder zweite Tag ist, er mitzählt.


    Im Gesetz stehen als Frist drei Werktage. Samstage sind Werktage. Und da es meines Wissens nach kein OLG-oder BGH-Urteil dazu gibt, würde ich mich im Ernstfall nicht auf das LG-Urteil verlassen wollen.


    Ach ja, IANAL :)


    Bye


    Rübennase

    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    igel-online: Auch das Sozialamt in Augsburg übernimmt lediglich die Miete für den laufenden Monat sowie den Folgemonat. Ist es denn sicher, daß die Vermieterin sich danach nicht an den Verwandten der pflegebedürftigen Person (in diesem Fall: meiner Kollegin) gütlich halten kann? Ist die Mutter damit aus dem Mietvertrag raus? Ein Link, in dem das genauer beschrieben ist, wäre super.


    So ein Link würde mich auch interessieren. Ich glaube nämlich nicht, daß sich die Frist unter 3 Monate drücken läßt. Zur Klarstellung: Ein Mietvertrag besteht zwischen Mieter und Vermieter. Ob das Sozialamt die Miete übernimmt, spielt da erstmal keine Rolle. Daher sind Ansprüche aller Art der Vermieterin, nur gegenüber der Mieterin geltend zu machen. Die Tochter und das Sozialamt sind da außen vor. Wenn also das Sozialamt (Wieso spielt das denn auf einmal mit? Ich las nur etwas von der Rente) nur 2 von 3 Mieten übernimmt, aus welchen Gründen auch immer, bleibt eine Miete übrig, die von der Mieterin zu tragen ist. Die Vermieterin kann hierfür z.B. auf die Kaution zugreifen, Vermieterpfandrecht anwenden, klagen.


    Mein Tip ist, nochmals mit der Vermieterin zu reden.


    Bye


    Rübennase

    Ich nehme an, ihr wohnt in einer Mietwohnung. Da braucht ihr die Genehmigung des Vermieters zur Katzenhaltung. Wenn ihr noch keine habt, wartet noch mit den holen der Tiere, bis sie vorliegt. Tierheime geben Hunde und Katzen auch nur bei einer vorliegenden Erlaubnis des Vermieters ab.


    Bye


    Rübennase

    Hallo,


    auch ich kann mich Sebastian nur anschließen. So ein Entrümpelungsunternehmen wird wohl die beste Wahl sein. Es kann nicht schaden, mehrere Firmen um ein Angebot (schriftlich und verbindlich) zu bitten. Dabei wertvolle Stücke - das können auch Bilder, Leuchten und Porzellan sein - zu euren Gunsten in den Preis einbringen. Mehrere Gespräche mit Muttern, wo der Notgroschen, Familienschmuck etc. versteckt war, können auch nicht schaden.


    Die Wohnung ist hoffentlich schon schriftlich gekündigt. Falls das ganze bisher nur mündlich abgesprochen war, sofort um schriftliche Bestätigung bitten. Heute ist der letzte Tag für den Zugang einer Kündigung beim Vermieter, wenn man den Monalt Juli in die Frist einrechnen möchte. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten läßt sich nur einvernehmlich verkürzen z.B. wenn vorher ein der Vermieterin genehmer Nachmieter mieten möchte. Die Vermieterin muß sich aber auf nichts einlassen. Es ist auch wichtig mit der Vermieterin den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe zu besprechen. Oft lauern da böse Überraschungen bezüglich der Renovierung.


    Nicht vergessen an die Kündigung der sonstigen Verträge (Telekom, Gas, Strom, Bankkonten, Tageszeitung) zu denken. Eine Vollmacht ist dabei sehr hilfreich. Die Behörden (Meldeamt, Krankenkasse, LVA, evtl. Finanzamt) wollen wir hier auch nicht unerwähnt lassen.


    HTH

    H07RN-F hat nur eine max. Betriebstemperatur von 60 Grad. Also 10 Grad weniger als H05VV-F - das flexible Gegenstück zur NYM (Quelle: Der aktuelle Hösl). Beide Leitungen gibt es z.B. bei http://www.reichelt.de. Ich empfehle, wie schon gesagt, einen Blick in die Anleitung(en). Dort sollten die möglichen Leitungstypen oder zumindest die Temperaturen stehen.


    Bye

    Unser Bauhaus will für einen 4 poligen FI von ABB 31,40 € haben. Ich finde das nicht teuer. Wenn man mehrere Stromkreise über einen FI laufen lassen will, muß man darauf achten, dass sich die vorhandenen Ableitströme nicht auf einen kritischen Wert summieren. So ein einziger Haupt-FI mit 30 mA kann echt übel sein.


    Was für eine Leitung in das Innere gebraucht wird, sollte in der Anleitung des Ofens stehen. Ohne diese Info können wir nur raten.


    Bye