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Original geschrieben von dejan22
Hi....
habe mir gestern fürs handy die Karten aktualisiert.
Habe dan heute durch den Maploader die Karte für Deutschland runtergeladen.
Habe dann das navi eingeschaltet und die karten waren da.....danach habe ich das programm geschlossen und beim zweiten öffnen des navis waren die karten wieder weg!!!!
Wieso???
Kann mir einer weiterhelfen
Alles anzeigen
Bei mir das gleiche ... echt komisch.
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Re: Vodafone SuperFlat Internet - brauchbar?...
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Original geschrieben von frohni
3000 frei SMS
1500 frei SMS
Aber nur ins VF-Netz so wie ich das verstanden habe?
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mit dem internet dings kann man m.E. nur den WAP-APN nutzen. Also kein Surfen über Nobo oder E-Mails abrufen über den E-Mail client vom Handy.
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MNP möglich an einem bestimmten Termin?
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Original geschrieben von stefanniehaus
Die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen hat man ja. Passt also 
ja steht in 5.2 der mobilcom-AGBh
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Original geschrieben von phonefux
Doch, geht es. Und zwar immer dann, wenn dem Kunden - wie hier in den AGB von Mobilcom - die Möglichkeit eingeräumt wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Steht auch so in dem von dir angeführten Urteil. Nur den (nicht amtlichen) Leitsatz zu lesen, reicht halt meist nicht.
Im übrigen ist hier in den AGB eben gerade keine Pauschale vereinbart, das Urteil also schon gar nicht einschlägig.
die Lektüre des BGB hätte es auch getan;)
§ 309 Nr 5
5.(Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen)
die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn
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a)die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder
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b)dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;
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Original geschrieben von StebuEx
Mobilcom zahlt definitv max. 3 € an die Bank.
Im BAB gibt es auch einen schönen Posten: Erlöse aus Rücklastschriften, wohlgemerkt bei "leistenden" Unternehmen, nicht bei Banken. Das ist ein dreckiges Geschäft. Lernt man vielleicht nicht an der Uni, aber im Leben. Die Diskussion ist eh sinnlos, weil Du offensichtlich keinen Einblick in Kostenstrukturen hast oder hattest, ist jetzt nicht böse gemeint.
Meinst Du mich?!?!?!
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Es geht nicht um die Rücklastgebühr der Bank - sondern von mobilcom. Bank berechnet an mobilcom - und zwar vermutlich beide banken - die kundenbank und die Bank von mobilcom. Und die berechnens dem Kunden. Aber das geht wie oben schon gezeigt nicht über Pauschalen in AGB
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1. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, in denen für die Auflösung des Kundenkontos mit gleichzeitiger Abschlussrechnung, Änderung des Zahlungsmodus, Deaktivierung eines Anschlusses beim Netzbetreiber und Deaktivierung der Mailbox ein - zusätzliches - Entgelt gefordert wird, sind gem. § 9 I, II Nr. 1 AGBG oder § 307 I 1, II Nr. 1 BGB unwirksam.
2. Eine Klausel, mit der eine bestimmte „Bearbeitungsgebühr für Rücklastschrift“ gefordert wird, ist gem. § 11 Nr. 5 lit.b AGBG oder § 309 Nr. 5 lit.b BGB unwirksam.
3. Zur Unwirksamkeit eines Änderungs- und Irrtumsvorbehalts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1716
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Original geschrieben von zendel25
So die 11er FW ist auch fuer den Produkt Code 0586702 ueber NSU verfuegbar.
na dann hoffe ich mal, dass das die woche auch noch online funktioniert...