Beiträge von soeren_lawfucker

    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Also einfach mal die Suche benutzen, wurde doch schon zigmal hier erwaehnt und zitiert mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertraegen. Und ein Amtsgericht hat sowieso nichts zu sagen. Aber ein BGH-Urteil schon. Das ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber immernoch rechtlich fuer die Auslegung der BGB-Vorschrift bindend. Und wie immer ist es nicht einfach zu finden, da es im Fall eigentlich nicht um das Widerrufsrecht geht, sondern um die rechtliche Stellung des Postboten als Ueberbringer.
    Was meint ihr warum selbst auch t-mobile oder Vodafone kurz angeschaltete Karten wieder zuruecknehmen, aus reiner Kundenfreundlichkeit? Sicher ist das bei 1&1 etwas problematischer. Aber nicht jeder kennt sich halt aus mit dem Widerrufsrecht....


    meinst du das hier? BGHZ 160, 393


    Gericht: BGH 3. Zivilsenat
    Entscheidungsdatum: 21.10.2004
    Aktenzeichen: III ZR 380/03
    Dokumenttyp: Urteil


    Leitsatz


    1. Wird bei Vertragsschluß oder -anbahnung ein Bote beauftragt, der zwar dem Verbraucher in unmittelbarem persönlichen Kontakt gegenübertritt, jedoch über den Vertragsinhalt und insbesondere über die Beschaffenheit der Vertragsleistung des Unternehmers keine näheren Auskünfte geben kann und soll, steht dies der Annahme eines Fernabsatzvertrages nicht entgegen.


    2. Beauftragt der Unternehmer die Deutsche Post AG mit der Einholung der Unterschrift des Verbrauchers unter das Vertragsformular im Wege des Postident 2-Verfahrens, liegt der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln vor, da der mit der Ausführung betraute Postmitarbeiter keine Auskünfte über Vertragsinhalt und -leistung geben kann und soll.


    Das betrifft aber nur die Frage, ob generell Fernabsatzrecht Anwendung findet und sagt nix über die Frage, ob es nach Ingebrauchnahme erlischt.

    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Also einfach mal die Suche benutzen, wurde doch schon zigmal hier erwaehnt und zitiert mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertraegen.


    Die Prozesssituation ist aber natürlch für den Kunden, wenn er aus dem Vertrag raus will und widerruft schon recht günstig.


    Will der Provider Zahlung muss er den Verbraucher verklagen und wird sich im Regelfall schwer tun.


    Dumm ist nur, wenn man
    a) die Rufnummer reinportiert hat und wieder mitnehmen will
    ODER
    b) der Anbieter einen Schufa-Eintrag wegen Nichtzahlung eintragen lässt. Aber genau darauf bezieht sich das Urteil vom AG Elmshorn und sagt, dass der Provider dass in derartig streitigen Situation bis zur Klärung in der Hauptsache (Entscheidung über die Zahlungsklage gegen den Verbraucher) keinen solchen Eintrag veranlassen darf.

    Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Wenn du wüsstest :D


    Werde morgen das Az mal raussuchen; auch wenn du es im Netz oder bei Juris ggf. nicht finden wirst, da es ein amtsgerichtliches Urteil ist.


    Gericht: AG Elmshorn
    Entscheidungsdatum: 02.06.2005
    Aktenzeichen: 50 C 60/05
    Dokumenttyp: Beschluss

    Normen: § 312d Abs 3 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG


    Einstweilige Verfügung gegen einen Mobilfunkanbieter auf Unterlassung einer negativen Schufa-Meldung nach Widerruf eines Mobilfunkvertrages in Form eines Fernabsatzvertrages



    Orientierungssatz


    2. Zwar ist nach dem Wortlaut des § 312d Abs. 3 BGB vorliegend das Widerrufsrecht des Verbrauchers durch die Ingebrauchnahme erloschen. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift kommt aber eine teleologische Reduktion des § 312d Abs. 3 BGB dahin in Betracht, dass diese Vorschrift nur bei unteilbaren Dienstleistungen gilt, während bei teilbaren Dienstleistungen, wie vorliegend gegeben, ein Widerrufsrecht für die Zukunft erhalten bleibt. Dieses hätte der Verbraucher wirksam ausgeübt und wäre damit zur Zahlung der streitigen Rechnungen, die den Zeitraum nach dem Widerruf betreffen, nicht verpflichtet.

    § 127 Abs. 2 BGB


    (2) 1Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. 2Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.

    Zitat

    Original geschrieben von giles_gs
    in Jena nachwievor nur H im XDA Orbit 2 wenn Datenübertragen werden, sonst 3G


    Auch mein Nokia zeigt 3,5G nur bei aktiven Verbindungen!!


    das ist doch normal?!

    Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Ich brauch aber auch kein HSUPA :-) Hab nichtmals nen Gerät, was das kann. Gute GSM-Abdeckuing mit EDGE und in größteren Ortschaften auch HSDPA reicht doch vollkommen !


    In Dortmund ist O2 HSDPA seit 1-2 Wochen schneller als meine unstabile 4 MBit/s Leitung von der Versatel. Was will ich da mehr ? Ich mach ja kein professionelles Webdesign oder benötige nen schnelles VPN, wo der Upstream wichtig ist ... Und Onlinegames spiele ich auch nicht, so das nen 120ms Ping ausreicht.


    Wobei ich denke, das HSUPA nen Beibrot ist, was sie ohne großen Aufwand aktivieren lässt, wenn man eh den Backbone und die Nodeanbindung verstärkt.


    Denke mal für O2 geht es vor allem um die effiziennte Ausnutzung der Kapazitäten. Zwar werden nicht viele die hohen Upload-Raten brauchen, aber es können eben mehr Nutzer mit einer normalen Upload-Rate versorgt werden.


    http://www.elektroniknet.de/ho…-rueckkanal/druckversion/

    hatte um 0:48 mit O2 kein Glück im UMTS-Netz zu telefonieren - Netz belegt. Um 1:02 gings dann. Regensburg ist halt Studentenstadt mit vielen O2-Kunden.


    Insgesamt ist das Netz mittlerweile aber richtig gut. Trotz D1-Barring in der Innenstadt geht es mittlerweile in fast allen alten Gemäuern und meistens mit HSDPA.

    Zitat

    Original geschrieben von surfathome
    Halte ich für unwahrscheinlich. Das Roaming ist schlichtweg unbezahlbar. 10 GB im Roaming kosten einen dreistelligen Euro-Betrag, wie ich aus internen Quellen weiß.


    v.a. wird die Drosselung ja wohl im APN gemacht und der ist ja von o2

    Zitat

    Original geschrieben von Mathias386
    Regensburg selbst hat offenbar seit heute auch Etsch (obwohl auch 3G verfügbar ist (nur leider kein HSPA)): heute morgen hatte ich noch kein E, nun schon




    Danke, werde mir das dann mal anschauen!


    Kann ich bestätigen! Gestern nachmittag das erste mal in Regensburg das schöne E im Dislplay! Aber nicht sonderlich schnell das ganze.