Nach Base-Kündigung SMS mit Rückrufbitte. Grund?

  • Kann auch sein, dass ich mich irre, aber ich kenne es so, dass eine Urkunde mit einer Unterschrift per Fax nicht gültig ist. Wenn Vertragspartner das so akzeptieren, ist das recht und billig. Aber ich bin mir nicht sicher, ob es rechtlich gleich zu bewerten ist.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Ihr habt recht und unrecht. Ein Fax ist bedingt rechtskräftig. Ein unterschriebenes Fax gilt nach BGB auch als Schriftform. Selbst Gerichte akzeptieren Faxe. Bei Vertragsabschlüssen und Kündigungen gilt allerdings nur ein unterschriebenes Schriftstück im Original als rechtskräftig. Was den Nachweis angeht hatte ich übrigens auch mal von einem Urteil gelesen, dass auch ein Faxbericht als Zustellungsnachweis reicht. Das Empfangsrisiko würde beim Empfänger liegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Schriftform


    Da steht nicht, ob ein unterschriebenes Fax rechtsgültig sein muss.


    Ansonsten hat das, worauf ich hinaus will, chicobonito treffend beschrieben.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • § 127 Abs. 2 BGB


    (2) 1Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. 2Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.

    Jurist (Univ.)

  • ich finde es sehr gut das Base sich auf diesem Weg rückversichert - der Nutzer der Karte könnte ja eventuell was dagegen haben das irgendjemand in seinem Namen kündigt.


    Ich selbst bin mal von jemanden von ner Fortbildung abgemeldet worden, auch die deutsche Telekom hat durch einen Testanruf festgestellt das die vorliegende Kündigung eines Geschäftskundenanschlusses nicht vorgesehen war.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Normalerweise bestaetigt man eine Kuendigung schriftlich; da kann der Kunde ggf. immer noch Widerspruch einlegen, wenn sich jemand einen Scherz erlaubt hat. Aber SMS sind billiger - E-Plus spart wohl gerne das Porto.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Normalerweise bestaetigt man eine Kuendigung schriftlich; da kann der Kunde ggf. immer noch Widerspruch einlegen, wenn sich jemand einen Scherz erlaubt hat. Aber SMS sind billiger - E-Plus spart wohl gerne das Porto.


    Die schriftliche Kündigungsbestätigung (um die ich übrigens auch in meiner Kündigung gebeten hatte) folgt ja noch. Dieses Anrufspielchen ist nur ein "Zwischenschritt".

    Klingt interessant, isses aber nicht.

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