Hab nachgefragt wegen der spärlichen Infos:
Die Mäuse sind neu, aber es gibt weder Garantie noch Rechnung. Portokosten liegen bei 4,- Eur bei Einzelabnahme.
Ciao,
fredl
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Hab nachgefragt wegen der spärlichen Infos:
Die Mäuse sind neu, aber es gibt weder Garantie noch Rechnung. Portokosten liegen bei 4,- Eur bei Einzelabnahme.
Ciao,
fredl
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von SunnyStar
Das stimmt nicht, definitiv nicht
Die Post ist sogar darauf angewiesen, auf Wunsch des Empfängers, bis zur Öffnung des Paketes und dem "OK" des Kunden zu warten.
Dies ist nicht nur bei der Deutschen Post so.
Auch German Parcel Service oder UPS handhaben das so.
Auch ich mache das mit Nachnahmesendung nur auf diesem Weg und bisher hat es überhaupt keine Probleme deswegen gegeben.
Na dann ruf mal bei der Post an und lass Dich über die aktuelle Rechtslage aufklären. Die Post darf vor Übergabe nicht das Paket durch den Kunden öffnen lassen wegen Briefgeheimnis. Das ist geltendes Recht. Deswegen darf die Post selbst im Falle eines Betruges das Paket im Nachhinein nicht mehr zurücknehmen - das ist ausdrücklich verboten. Auch bei jedem anderen Paketdienst ist das so.
Anders macht es auch gar keinen Sinn, wenn Du mal überlegst. Wenn Du das Paket unter Aufsicht den Postboten öffnest und der es dann zurücknimmt, dann kannst Du doch nachher behaupten, Du hättest es nicht geöffnet und es wäre garnicht bei Dir angekommen. Ergo muß die Post für den Schaden aufkommen, weil das Paket dann offensichtlich auf dem Versandweg (unter der Obhut der Post) aufgemacht wurde. Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, es ist rechtlich so wie ich sage. Der Grund ist einfach, dass der Paketunternehmer ansonsten nicht rechtlich einwandfrei dasteht und immer der Gelackmeierte wäre.
Denk mal drüber nach!
ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar Ich könnte ja auch einen Polizisten oder Staatsanwalt zum Kumpel haben.
Von solchen Fällen geht man einfach mal nicht aus, wobei es vielleicht vereinzelt vorkommt. Wer weiß das schon...
Auch hier liegst Du falsch! Du willst Doch einen Staatsdiener rechtlich nicht mit einem Angestellten vergleichen?
Gruß,
fredl
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von SunnyStar
Kurze Antwort: ja
So hast Du einen Zeugen, falls wirklich nicht die richtige Ware im Paket ist. (auch Beschädigung usw.)
Ciao,
Alex.
Das ist meines Wissens nach nicht richtig. Der Postbote darf Dir das Paket nicht überreichen, bevor Du nicht quittiert hast und das Geld bezahlt hast. Und kein Postbote wird das tun. Du hast unter Umständen zwar einen Zeugen, jedoch ist das Geld erst einmal weg und Du musst es einklagen, falls Du wirklich Ziegelsteine geschickt bekommen hast. Der Postbote darf das Paket nach Öffnung nicht mehr mitnehmen, geschweige denn zurückschicken. Wer garantiert denn dass Du nicht mit dem Postboten unter einer Decke steckst und die Ware austauscht durch einen Ziegelstein? Es ist also vollkommen logisch, warum der Postbote nichts machen darf.
Also ob der Postbote zuguckt, oder ein Freund ist demnach vollkommen egal.
Gruß,
Fredl