Also,
ich habe jetzt nicht alles gelesen, und ohne die entsprechende Gerichtsakte ist es immer schwer eine Aussage zu treffen. Es ist durch aus möglich dass es hier zu einer Teilschuld kommt, wenn auch nicht wahrscheinlich! Ich schreibe mal wie ich den Fall sehe, wobei mich einige Angaben von dir wundern, und einige die fehlen:
1) Mit was für einem Rad warst du 40 km/h schnell???
2) Wie war der Abstand zwischen Wagen und Rad in dem Moment wo das Fahrzeug ausgeschert ist?
3) Wo hast du das Fahrzeug getroffen? A-Säule, Kotflügel, etc.
Ansonsten sehe ich die Sache wie folgt:
1) Ein Fahrzeugführer der mit seinem Fahrzeug vergisst einen Abbiegevorgang anzudeuten, der handelt unachtsam, da andere Verkehrsteilnehmer vielleicht nicht unbedingt seine Absicht erkennen, und somit nicht genügend Zeit haben Schaden von sich selber abzuwenden. Somit trifft Ihn eigentlich immer eine Teilschuld. Deswegen fragte ich oben unter 2) nach dem Weg, von erkennen, bis zum Kontakt und deiner Geschwindigkeit.
2) Wenn es sich dabei um Kraftfahrzeug und Fahrrad handelt, ist ja alleine schon die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges bedeutend höher anzusehen als die des Rades, was in der deutschen Rechtsprechung in der Regel schon dazu führt das den Kraftfahrer eine Teilschuld eingestanden wird.
3) Alleine die Tatsache das der Fahrer sagt du hättest quasi tagträumerisch den Boden bewundert, bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h (was ich bei einem Fahrrad viel zu hoch gegriffen finde), bedeutet dies ja, das er dich bemerkt hat, und nachdem was er ausgesagt hat, auch erkannt hat, das du Ihn gar nicht unbedingt wahrgenommen hast. Bedeutet also, Blinker hin, Blinker her, das er quasi verpflichtet gewesen wäre den Abbiegevorgang abzubrechen, da er ja festgestellt hat das du Ihn nicht wahrgenommen hast. Frage also, warum fährt er weiter? Würde also bedeutet, dass er entweder a) dies gar nicht wahrgenommen hat, oder b) es Ihn nicht interessiert hat. Und über letzteres brauchen wir gar nicht zu reden.
4) Ihr habt beide dieselbe Straße befahren, und den Pfeilen entnehme ich, auch in derselben Richtung. Bedeutet also, das du als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr teilgenommen hast, dem gegenüber auch der Unfallgegner die gleiche Sorgfaltspflicht zu walten lassen hat. Sprich du bist unter anderem nicht aus der verkehrten Fahrtrichtung, auf der verkehrten Fahrbahnseite in Ihn rein gefahren. Da hätte er sagen können er hätte dich übersehen. Und du hättest darüber hinaus auch grob Fahrlässig gehandelt. Aber dieser Punkt gilt auch für dich, falls du wirklich quasi mit Augen zu durch die Gegend fährst, kann dir an dem Unfall durchaus eine Mitschuld zugesprochen werden. Aber dies zu Beweisen, und das muß die Gegnerseite, dürfte sehr schwer sein.
5) übrigens hat der ganze Gedankengang mäßig etwas von einem Spurwechsel auf einer zweispurigen Fahrbahn, wo man in der Regel ja um die 50 km/h fährt!
Aber man soll mir erst mal zeigen wo du mit einem durchschnittlichen Rad 40-50 km/h drauf bekommst! Never!
Also, meine Empfehlung: Klagen! Der Fahrer wird meiner Meinung nach diesen Prozess verlieren. Der Richter wir bei zwei gegendsächlichen Aussagen wie hier einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen beauftragen, der wird ein Gegenüberstellung am Unfallort machen und das ganze schön ausrechen und niederschreiben! Und so wie ich das sehe, wirst du danach gewinnen!
MFG
V.