ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
Die ggfs. anfallende Arbeitskleidung übrigens ist in aller Regel eine einmalige Anschaffung und nicht jeden Monat vom Lohn abzuziehen. Insofern zieht dieses Argument für mich nicht, wenn es heißt, der Zusatzverdienst würde durch sowas aufgefressen.
Hier sollte dann wenigstens doch die normale Reglung wie bei normalen Jobs gelten.
Also wenn irgendein Lanzeitarbeitsloser als Beispiel einen Job beim Amtsgericht als Helfer des Protokollführers oder sowas bekommt, und allgemein nur bessere Kleidung vorgeschrieben ist, dann muss er sie natürlich schon privat kaufen, aber er kann sie ja dann auch privat verwenden.
Wenn es aber um richtige Berufskleidung geht, wie z.B. so einen weisse Kleidung für einen Job im Krankhaus, dann hat entweder der Arbeitgeber die Kleidung kostenlos zu stellen oder die Anschaffungskosten voll zu bezahlen.