Beiträge von Martyn

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    Original geschrieben von senderlisteffm
    Nicht, daß ich dafür bin, Firmen so lange hängen zu lassen, bis besondere Maßnahmen ergriffen werden. Aber Inkassobüros dienen nur der Bequemlichkeit! Und dann soll das auch der bezahlen, der sie in Anspruch nimmt.


    Und wer meint, daß 6 Euro so behandelt gehören, daß der Kunde nachher 35 Euro zahlen soll, da geht mir die Hutschnur hoch!


    Klar sind Inkassobüros für für den Forerdungsinhaber eine bequeme Sache, aber das ist manchmal auch notwendig, denn wenn sich die Provider selber damit rumschlagen müssten und entweder beim technischen Support sparen würden oder höhere Preise verlagen würden, dann würden auch alle meckern.


    Das 6€ nicht die Welt sind ist wohl war, aber was soll man damit sonst machen. Wenn man die Forderung nicht eintreiben würde oder gar garnicht eintreiben dürfte, dann würden wohl alle irgendwann irgendwelche Kleinbestellungen machen und nicht zahlen. Und so ein Inkassoverfahren ist nunmal mit etwas Aufwand verbunden, der auch bei kleinen Beträgen wie eben 6€ anfällt.


    Wichtig ist nur das ein Rechnugssteller vor der ersten kostenpflichtigen Mahnung eine kostenlose Zahlungserinnerung versendet, wenn er nach eigenen Mahnversuchen die Forderung an ein Inkassounternehmen abtritt und dann dieses Inkassounternehmen die Zahlung fordert ist das völlig legitim.

    Zitat

    Original geschrieben von strikeme
    überweise die 6 € plus verzugszinsen direkt an den gläubiger mit dem zusatz tilgung der hauptforderung und fertig ist ! auf folgender webseite ist eine software zur berechnung der verzugszinsen .

    Für den Fall das der Provider das Inkassounternehmen nicht nur beauftragt hat das Geld einzutreiben sondern seine Forderungen an das Inkassounternehmen abgetreten hat, wird er das Geld garnicht mehr annehmen und direkt zurücküberweisen.

    Zumindest würde es hier aber von den Regionen her passen, zumindest auf alles was bis 2004 aufgebaut worden ist.


    83: Regensburg
    84: Schwandorf
    85: Amberg
    86: Weiden i.d. Oberpfalz
    87,89,89: ab 2005 irgnedwo im Netzbetrieb Nürnberg verteilt


    Die dazugehörigen Rufnummern müssten damals dann z.B. 0179/5983... 0179/5984... 0179/5985... 0179/5986... gewesen sein.


    Das galt übrigens auch wenn keine Cityzone verfügbar war.

    Anders als Mobilfunkprovider und Kreditinstitute sind Webspaceprovider in aller Regel nicht der der Schufa oder anderen Kreditsicherungsanstalten angeschlossen, das heisst Zahlungsunregelmässigekeiten können nicht an die Schufa gemeldet werden, auch wenn sie ein Inkassounternehmen beauftragen.


    Einen Schuafaeintrag würde es erst geben wenn der Webspaceprovider oder das Inkassounternehmen einen gerichtlichen Titel gegen dich erwirkt hätte.

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    Original geschrieben von BlueSonic
    Hallo,


    man beachte mal diese Graphik.
    Scheint ja so, als haette sich mit allen Neuerungen nichts geaendert bei E-Plus. Wo man doch immer liest, dass den meisten Kunden nach wie vor billige Tarife und gute Netzverfuegbarkeit am wichtigsten sind.


    Gruss,
    Michael


    Was E-Plus betrifft gehe ich stark davon aus das nur Befragungsergebnisse klassischer E-Plus Tarife wie Professional, Privat, Time&More, Free&Easy enthalten sind, und die bieten beim besten Willen nicht so attraktiv, wofür man diese Tarife weiterempfelen müsste.

    Zitat

    Original geschrieben von hudakst
    Und bei den Netzen gibts in Österreich ja anscheinend keine wirklichen Unterschiede, die einen dazu treiben sollten, A1 statt one zu nehmen. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren ;)


    Unterschiede in der Gesprächsqualität gibt es schon, von T-Mobile A sollte man auf jeden Fall die Finger lassen, das klingt noch mieser als T-Mobile D. Aber A1 und one sind beide okay.

    Es ist wohl auch so, das gerade im Kreditbereich die Kundenbetreuer keine so weite Entscheidungskompetenz besitzen, und in der Gechäftsführung intressiert es es hauotsächlich das die eigenen Zahlen stimmen, Kundenzufriedenheit steht im Bankenbereicht heutzutage oft erst an zweiter Stelle.