Beiträge von Saletti

    Ich bin zwar selbst viele Jahre lang Fahrrad gefahren, habe dieses aber vor ca. 10 Jahren mit dem Erwerb eines Führerscheines Klasse 3 aufgegeben :)


    Als Autofahrer und Fußgänger habe ich zum Thema Radfahrer folgende Beobachtung gemacht: Verkehrsregeln, seien es Einbahnstraßen, rote Ampeln, "nur für Fußgänger", Einfahrt verboten oder der ganze Rest, sind für Radfahrer in aller Regel nicht existent.


    Deswegen kann ich mir auch kaum vorstellen, daß Radfahrer sich groß darum kümmern, ob ein Weg nun 3,51m oder nur 3,49m breit ist.




    Die Fragen, die sich daraus ergeben:


    1. Warum macht sich die Landesregierung die Mühe, ein solches Gesetz zu erlassen, das nach allg. Lebenserfahrung nicht beachtet werden wird, da die Überwachung der Einhaltung der neuen Regelung viel zu aufwendig ist? Reine (Steuer)Geldverschwendung.


    2. Warum macht sich jemand die Mühe eine solche Aktion ins Leben zu rufen, wo sich doch am Verhalten der Radfahrer unabhängig von der Gesetzgebung nichts ändern wird?

    Ich habe jetzt zwar keine Tabellen zur Hand, aber gerade bei den Versicherungsprämien erlebt man oft Überraschungen.


    Die Typklassen werden von den Versicherungen nach den Schäden festgesetzt, die dieses Modell in den letzten Jahren verursacht hat. Dabei kommen "typische" Anfängerautos wie z. B. ältere Golf, Polo oder Corsa (gerade mit den leistungsfähigeren Motorisierungen) zumeist wesentlich schlechter weg, als Typen, die von Senioren bevorzugt werden.


    Ein Scorpio, Passat oder Omega sind dann evtl. im Vergleich mit einem Golf GTI gar nicht mal so teuer in der Versicherung.


    Du solltest Dir auf jeden Fall zuerst eine Tabelle von Deiner Versicherung besorgen, aus der hervorgeht, was Du an Versicherungsprämien zahlen mußt. Dabei kannst Du gerade als Anfänger am meisten sparen. Ein paar hundert Euro Anschaffungsmehrkosten bekommst Du da schnell wieder rein. Wichtig ist dann natürlich noch der Spritverbrauch. Die Steuer ist da eher nicht so entscheidend, solange Du keinen außergewöhnlich hubraumstarken Motor oder ein Fahrzeug ohne Kat nimmst.

    Zitat

    Original geschrieben von Melone
    Am ehesten würgt man dem Media Markt einen rein, indem man da nichts kauft!


    Das ist genau meine Meinung :top:


    Ich gebe zwar zu, daß ich regelmäßig den MediaMarkt aufsuche, aber kaufen tue ich dort nur etwas, wenn es wirklich günstig ist.


    Die Tiefstpreisgarantie habe ich noch nie in Anspruch genommen. Wenn ich in der Nähe in einem kleineren Laden ein günstigeres Angebot finde, dann kaufe ich es einfach dort.


    Bayernpeter: Ich denke nicht, daß Du dem MM durch Deine Aktion "einen reingewürgt" hast. Solche Fälle sind einkalkuliert und werden in Kauf genommen, damit der MM ungestraft behaupten kann "Wir sind die billigsten".


    Wem Du damit allerdings einen reingewürgt hast, ist der ungenannte Mitbewerber. (Ich gehe einfach mal davon aus, daß es ein kleinerer Laden war und keine andere Kette) Dieser Mitbewerber ist nämlich gezwungen, seine Preise sehr knapp zu kalkulieren, um gegen die großen Ketten zu bestehen. Und für Läden in Fußgängerzonen wird teilweise eine enorme Pacht verlangt. Und dieser Händler hat jetzt trotz seiner knappen Kalkulation eben keinen Umsatz gemacht. Den hat statt dessen der von Dir so verteufelte MM abgegriffen. Und genau das ist Sinn und Zweck der Tiefstpreisgarantie. Ergo: Du hast dem MM keinen reingewürgt sondern Dich im Gegenteil von ihm manipulieren lassen.


    Wenn der Mitbewerber Deines Vertrauens nämlich Insolvenz anmeldet und künftig keine günstigen Angebote mehr macht, dann kann der MM in aller Seelenruhe die 120 € Mehrpreis einstreichen, da die Tiefstpreisgarantie Dir dann nichts mehr nützt.



    Nur mal so zum Nachdenken ...

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Aber mal ehrlich: Wer hat nach 14 Stunden und 800 KM noch den Nerv, ein Fahrtenbuch penibelst zu führen???? Passt dem Finanzbeamten die kleinste Unstimmigkeit (Flüchtigkeitsfehler z.B.) in Deinem Fahrtenbuch nicht, kann er dieses ablehnen und Du musst das gesamte Jahr pauschal nachversteuern.


    Ganz soviel Macht haben Finanzbeamte dann auch wieder nicht. Gerade offensichtliche Flüchtigkeitsfehler wie falsch abgelesener Tachostand oder Rechenfehler führen nicht zur Ablehnung des gesamten Fahrtenbuches, so lange Du Dich nicht jeden Tag zu Deinen Gunsten "verrechnest". Gefährlicher sind da schon Fahrten zu einem Kunden an Tagen, an denen Du offiziell Urlaub hattest. Auch, wenn Du bei 50.000 Gesamtkilometern nur 500 private angibst, wird jeder Finanzbeamte genauestens nachhaken. Der beliebteste Fehler: Das Fahrtenbuch wird am Ende des Jahres in einem Stück geführt und dies ist am Schriftbild deutlich zu erkennen.


    Wenn Du aber auf jeden Tankbeleg sofort den Kilometerstand notierst (auf Werkstattrechnungen steht der eh meist drauf), dann hast Du schon ein recht starres Gerüst, das wenig Raum für Fehler läßt. Und wenn Du einmal den km-Stand um 100 oder 200 km falsch abliest, dann ist das spätestens nach der nächsten Tankquittung offensichtlich. Im BMF-Schreiben vom 21.01.02 sind die Anforderungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch genannt. Auch gleich wieder mit den obligatorischen Ausnahmen.


    Für elektronische Fahrtenbücher gilt da unter anderem, daß "nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden."

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Ich bin Berufsanfänger und verdiene nicht die Welt. Bin allerdings auf den Geschäftswagen angewiesen, da ich sonst meinen Beruf nicht ausüben könnte.


    Und genau dort hin gehört eine Änderung in dieser Pauschal-Regelung. Mir bleibt sozusagen nichts anderes übrig als Job und Auto.


    Dann rede doch mal mit Deinem Arbeitgeber, ob er Dir nicht ab Januar 2003 die Nutzung des Dienstwagens für Privatfahrten untersagen kann. Da der Wagen dann weniger Kilometer pro Jahr zurücklegt, sinken, die Kosten, die der Arbeitgeber für diesen Wagen tragen muß. Außerdem spart er dann ca. 21% Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung für den entfallenden geldwerten Vorteil. So gesehen sollte es Dir ein leichtes sein, ihn dazu zu überreden.


    Da der Wagen dann nicht mehr privat genutzt würde, wäre selbstverständlich kein geldwerter Vorteil mehr zu versteuern.Du könntest dann selbst entscheiden, ob Du Dir für Privatfahrten einen eigenen PKW anschaffst oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigst.


    Ich habe nie behauptet, daß nur Großverdiener Dienstwagen benutzen. Bei der Ermittlung der Ersparnis von 3.700€ bin ich von einem mittleren Einkommen ausgegangen. Da Du von 51% Abzügen sprichst, kannst Du auch genau ausrechnen, was Dich der Wagen im Jahr nach der Pauschalregelung kostet: 489€ * 12 *0,51 = 2.992,68€. Ich hatte also bei meiner Schätzung sogar zu hoch gegriffen. Und ich bleibe dabei: 3.000 € für uneingeschränkte private Kfz-Nutzung ist ein guter Deal, zumal es sich dabei ja nicht um einen Kleinstwagen handelt.


    Ich habe auch nicht behauptet, daß die Pauschalregelung perfekt ist. Sie ist eine Vereinfachung, die der steuerpflichtige nutzen kann. Und diese Pauschalregelung muß eben alle Fälle abdecken, also zum einen Wagen, die zu 10% privat und zum anderen diejenigen, die zu 90% privat genutzt werden. Daraus folgt, daß jede pauschale Regelung in der Mehrzahl der Fälle zu falschen Ergebnissen führt. Den Fahrern mit einem hohen privaten Anteil kommt das sicherlich entgegen, da sie (ungerechterweise) stärker entlastet werden. Bei Viel-Dienstfahrern schlägt das Pendel natürlich in die andere Richtung aus. Diesen bleibt dann nur noch, auf die Vereinfachungsregelung zu verzichten und ein Fahrtenbuch zu führen. Oder halt auf die private Nutzung eines Dienstwagens zu verzichten.


    Hast Du denn schon einmal nachgerechnet, wieviel geldwerten Vorteil Du versteuern müßtest, wenn Du exakt nach Fahrtenbuch abrechnest? Da Du derzeit kein Fahrtenbuch führst, müßtest Du die privaten und dienstlichen Anteile natürlich schätzen. Die Kosten, die das Fahrzeug verursacht, sollten auch recht genau zu ermitteln sein. Wenn Du bei dieser Überschlagsrechnung auf einen Betrag von deutlich unter 489,00€ kommst, dann mußt Du halt in den sauren Apfel beißen und Dir die Arbeit mit dem Fahrtenbuch machen. Wobei ich immer noch zu einem manuell geführten greifen würde, da mir 1.300,00 € Anschaffungskosten für ein elektronisches einfach zu hoch wären.


    Die Regelung, daß der Listenpreis zum Tage der Erstzulassung zugrunde gelegt wird ist natürlich ausgemachter Blödsinn, der nebenbei bemerkt aber nicht von der aktuellen Regierung verzapft wurde. Zum einen kann es bei alten Fahrzeugen, die bereits abgeschrieben sind, vorkommen, daß der Privatanteil nach der 1%-Regelung die tatsächlich anfallenden Kosten übersteigt. Andererseits ist es auch möglich, einen Mercedes 300SL für >120.000,00€ anzuschaffen und nur nach dem Listenpreis von 1954 von vielleicht 15.000 DM zu versteuern. In beiden Fällen ergibt sich eine völlig unzutreffende Besteuerung. Aber wie gesagt: Niemand wird gezwungen, diese Vereinfachung in Anspruch zu nehmen.

    Re: 50% höhere "Dienstwagensteuer" - wenn überhaupt, wann? Fahrtenbuch als Alternative?


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Aber wie sicher einige mitbekommen haben, ... , plant die Bundesregierung, u.a. die Dienstwagenfahrer, die das Fahrzeug auch privat nutzen ... mit 50% mehr Steuern - salopp gesagt - abzuzocken.


    Abzocken finde ich hier den falschen Ausdruck. Diese Versteuerung des geldwerten Vorteils dient dazu, die Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen privat nutzen dürfen, steuerlich denen gleichzustellen, die dieses Glück nicht haben. Denn durch den Dienstwagen sparst Du erhebliche Beträge für den Unterhalt eines eigenen Wagens. Bzw. der Arbeitnehmer zahlt diese Beträge für Dich - darum werden sie genau wie Arbeitslohn behandelt.


    Bei 489,00 € geldwertem Vorteil pro Monat zahlst Du im Jahr für Dein Auto - je nach Jahreseinkommen - ca. 3.700,00 € an Steuern und Sozialversicherung. Für diesen Betrag hast Du ein 30.000,00€-Auto zu Deiner freien Verfügung - inkl. Anschaffungskosten, Steuer, Versicherung, Sprit, Wartung und Reparaturen. Ich finde, das ist immer noch ein gutes Geschäft für Dich, wenn man überlegt, was für ein Auto man sich für 3.700,00 € im Jahr auf eigene Rechnung finanzieren und unterhalten kann.


    Dieser Wertansatz von 1,5% (derzeit 1%) des Listenpreises ist natürlich ein pauschaler Wertansatz, der die tatsächlich entstehenden Kosten nur in den seltensten Fällen exakt trifft. Wenn Du Dich damit übervorteilt fühlst, hast Du, wie Du richtig erkannt hast, die Möglichkeit, die exakten Kosten für Deine Privatfahrten zu ermitteln und anstelle der Pauschale zu versteuern. Dazu solltest Du natürlich erst einmal überschlagen, ob sich der Aufwand lohnt. Also die voraussichtlichen Kosten (anteilige Anschaffungskosten nicht vergessen) im Verhältnis der voraussichtlich zu fahrenden Kilometer in dienstlich und privat aufteilen und prüfen, ob der private Anteil deutlich unter 489,00 € /Monat liegen wird.


    Mit elektronischen Fahrtenbüchern habe ich keine Erfahrungen. Ich denke allerdings, daß sich mit so einer technischen Lösung falsche Angaben leichter vermeiden lassen. Die Angabe von Fahrtziel (GPS-Koordinaten werden dem Finanzamt nicht reichen) und Zweck der Fahrt wirst Du aber hier auch noch manuell eintragen müssen. Außerdem fallen Anschaffungskosten für Soft- und Hardware (soweit nicht sowieso schon vorhanden) an.


    Fahrtenbücher in Papierform haben den Nachteil, daß sehr gern "vergessen"wird, bei Erreichen eines Fahrtzieles die Angaben von Ziel und km-Stand einzutragen. Eine Rekonstuktion ist dann oft schon nach wenigen Tagen sehr schwierig. Außerdem hat das Finanzamt leider keine Möglichkeit, zu überprüfen, ob das angegebene Fahrtziel korrekt ist, da keine maschinell erfaßten GPS-Koordinaten zur Verfügung stehen. Man ist bei der Gestaltung also etwas flexibler ;)

    Re: Beim M35 ist ständig die Display-Beleuchtung an in der 2phone Station - ist das i.O.?


    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Ist das okay so oder kann das das Handy auf Dauer schaden?



    Auf Deine Frage gab es hier schon keine eindeutige Antwort ;)


    (Hach, macht das Spaß, auch mal einen Newbie auf die Suche zu verweisen :D )


    Ich denke, um die LED solltest Du Dir keine Sorgen machen - aber um den Akku :(