Ich handhabe das ähnlich wie Kanalratte, allerdings beurteile ich die Situation anders.
Strittige Forderungen dürfen nicht bei der SCHUFA eingetragen werden. Was rechtlich möglich ist, wenn ein Geschäftspartner das trotzdem tut, weiß ich nicht - IANAL.
Jedenfalls würde ich mich von der Androhung asozialen und rechtswidrigen Verhaltens nicht einschüchtern lassen. Im Gegenteil, dann erst recht.
Was ich mir für die Blubberfuzzis wünschen würde, wären ein paar Schlagzeilen, z.B. eine Würdigung unter "Vorsicht, Kunde" in der C'T. Vielleicht merken die was, wenn ihr albernes Proleten-Image völlig in der Wurst ist. Viel Hoffnung habe ich indes nicht, und der Fisch stinkt vom Kopfe her.
Für mich persönlich tut's die ordentliche Kündigung. Wer weiß, wer weiß, vielleicht findet Nullzwei ja bis dahin auf den Pfad der Tugend? Mit einer schriftlich bestätigten Kündigung fühle ich mich jedenfalls am wohlsten, und bei den Bearbeitungszeiten der Münchener ist jetzt gerade der richtige Zeitpunkt, um bis 08/08 eine Bestätigung zu bekommen.