bei einem Studenten-Base-Vertrag müsstest du die Internet-Flat-Rate teoretisch für 20 Euro zubuchen können. Könnte allerdings auch schon eingestellt worden sein.
Beiträge von lovestern
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Base mit zusätzlicher Handysubvention und OHNE SMS-Flat für 25 Euro monatlich => 280 Euro Gutschrift
Base OHNE zusätzlicher Handysubvention und OHNE SMS-Flat für 20 Euro monatlich => 145 Euro GutschriftBeide Verträge unterscheiden sich nur durch die Grundgebühr und durch die unterschiedliche Gutschrift, nicht durch den Leistungsumfang. Die SMS-Flat kann jedoch bei beiden für 5 Euro monatlich dazugebucht werden.
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wie kriegst du über die Kundenwerbung 80 Euro? Ich seh da nur 50 Euro.
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kannm an auch einen direkten Neuvertrag machen bei dir?Wie hoch wäre hier die Auszahlung?
Gruß,
lovestern -
Ich wollte hier keinen Unfrieden stiften. Ich habe nur gemerkt, dass die Frage von "Y2J" missverstanden wurde.
Er hat ja im Prinzip richtig gehandelt und seine Frage an eine alte, gleiche Frage angehängt. -
Die Info damals ist aber auch trotz der damals angegebenen 1-2 Stunden Wartezeit immer noch net gekommen. Von daher ist der Thread ja noch aktuell.
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mich dasselbe für den 2000er Anschluss ohne Teleflat. Danke.
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Mir macht eher Paragraph $68 Abschnitt (2) Bedenken. Heißt dies, dass bei Heirat unser Einkommen zusammengelegt wird und daraus die Einkommens-Grenze berechnet wird?
Zitat(1) Die Rente beträgt
1. 20 vom Hundert des Jahresarbeitsverdienstes für eine Halbwaise,
2. 30 vom Hundert des Jahresarbeitsverdienstes für eine Vollwaise.(2) Einkommen (§§ 18a bis 18e des Vierten Buches) einer über 18 Jahre alten Waise, das mit der Waisenrente zusammentrifft, wird auf die Waisenrente angerechnet. Anrechenbar ist das Einkommen, das das 17,6fache des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. Das nicht anrechenbare Einkommen erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes waisenrentenberechtigte Kind der Berechtigten. Von dem danach verbleibenden anrechenbaren Einkommen werden 40 vom Hundert angerechnet.
(3) Liegen bei einem Kind die Voraussetzungen für mehrere Waisenrenten aus der Unfallversicherung vor, wird nur die höchste Rente gezahlt und bei Renten gleicher Höhe diejenige, die wegen des frühesten Versicherungsfalls zu zahlen ist.
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Habe meine Anfrage gerade an eine andere Berufsgenossenschaft (Elektrotechnik) geschickt, und auch sofort eine kompetente Antwort erhalten.
"die Halbwaisenrente von über 18-jährigen Waisen wird solange gezahlt, wie sich die Halbwaise in einer Ausbildung befindet, höchstens bis zum 27.Lebensjahr.
Angerechnet wird lediglich das eigene Einkommen der Waise, so dass das Gehalt des Ehemannes nicht als Einkommen der Waise zählt und damit auch nicht auf die Waisenrente angerechnet wird. "
Damit kann ich was anfangen, auch wenn ich das von denen nicht schriftlich verlangen kann, da das nicht die zahlende Berufsgenossenschaft ist.