Beiträge von Reifel

    Zitat

    Original geschrieben von demichve
      Reifel
    Einstellung der Zahlung auf den Vertrag wird aber auch über kurz oder lang zur Kündigung durch die AL führen...


    Ja, ist mir bewusst. Die Bedingungen sind dahingegend aber eindeutig. Kündigung nur wenn 6 mal kein Regelsparbetrag gezahlt wurde und 2 Monate der schriftlichen Aufforderung zur Zahlung von AL in Verzug. Also ruh ich mich erstmal 6-8 Monate aus, und zahl dann wieder ein.

    Danke für die Infos.


    Ich habe auch ein wenig das Gefühl dass das ohnehin erst einmal nur eine "Pause" ist und früher oder später wieder etwas von der AL kommt.


    Mir war nicht bewusst dass es Urteile dazu gibt, dass man schon vor Erreichen der Bausparsumme Guthaben+Bonuszins heranziehen kann (denn nur dann ist bei mir die Bausparsumme erreicht), aber da muss ich nochmal suchen.

    Ich habe in meinem Fall jetzt einen Zwischenerfolg bei der AL.
    Zur Erinnerung: Ich habe einen dieser Rendite-Verträge mit rückwirkend 4,5%, Bausparsumme ca 6000 EUR.


    Die AL behauptet die Bausparsumme ist erreicht. Das ist sie aber nur mit dem Basiszinssatz. Da ich das Darlehen theoretisch ja abrufen kann, und dann der Bonuszins nicht gezahlt wird, ist die Bausparsumme in diesem Szenario nicht erreicht.


    Einer Bausparsummenerhöhung üm das Doppelte hat die AL mit der Begründung "es sprechen bauspartechnische Gründe, nämlich eine Niedrigzinsphase, dagegen".


    Ich habe daraufhin die AL gebeten das Verfahren ruhen zu lassen, da ich den Ombudsmann anrufen bzw. einen Rechtsbeistand prüfen lassen möchte ob
    a) die Erhöhung der Bausparsumme wirklich mit der Begründung eines Niedrigzinsphase nicht erteilt werden kann (in den AGB steht dass die AL die Erhöhung nur dann ablehnen wird, wenn "bauspartechnische Gründe" dagegensprechen)
    b) eine Kündigung obwohl die Bausparsumme nicht erreicht ist bzw. nur mit Bonuszins erreicht ist, rechtens ist


    Daraufhin hat die AL geschrieben dass sie zwar nach wir vor eine andere Rechtsauffassung hat als meine, aber gegenwärtig von der Kündigung Abstand nimmt. Zahlungen habe ich nun eingestellt damit die Bausparsumme erstmal nicht erreicht wird.


    Den Ombudsmann habe ich noch nicht angerufen, überlege aber trotzdem es zu tun in Hinblick auf Erhöhung der Bausparsumme. Andererseits denke ich lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach

    PSA:
    Ich habe vor 3 Wochen (!!) Postident gemacht.
    Online sehe ich dass die "Probezahlung" vom Referenzkonto da ist, aber Postident fehlt.
    Dann habe ich eine Erinnerung per Email bekommen dass ich doch Postident machen möchte.
    Ich schreibe zurück das sei schon längst gemacht.


    2 Tage später dieselbe Mail wie oben von einem anderen User genannt, man entschuldige sich für die Wartezeit und ob mein Anliegen noch bestehe: NA KLAR!


    Ja, jetzt warten wir mal weiter :) Sauhaufen... Was haben die denn erwartet, dass kein Mensch ein Konto bei denen eröffnen wil wenn die bei Finanztest und sonst überall einsamer Spitzenreiter in den Tabellen sind??

    Ich persönlich spiele bei der AL auf Zeit. Die kriegen von mir keine unterschriebene Erklärung zur Auszahlung, jetzt gehts an den Ombudsmann, dann ruht das Verfahren sowieso.


    In meinem konkreten Fall ist es so, dass die AL kündigen will obwohl die Bausparsumme nicht erreicht ist. Die AL behauptet zwar, dass man die Bonuszinsen die bei Guthabenauszahlung anfallen würden einberechnen muss (und dann wäre die Bausparsumme auch erreicht). Meines Erachtens kann die Bausparkasse aber doch gar nicht wissen ob ich das Darlehen nicht doch abrufen möchte, und die Bonuszinsen würden dann ja nie anfallen, ergo Bausparsumme auch nicht erreicht sein... Mal sehen wie der Ombudsmann das sieht.

    Danke, das was Du da schreibst macht irgendwie Sinn. Obwohl ich denke dass es dabei nicht darum geht "ob es Sinn macht das Darlehen" abzurufen. Klar würde das keiner machen, weil es unwirtschaftlich wäre, aber man könnte es ja laut Bedingungen machen, und Banken drücken auch viel dem Kunden auf, was "unwirtschaftlich" oder unsinnig ist.


    Ich glaube ich probiere es erstmal mit der Erhöhung der Bausparsumme. Lt. Bedinungen ist das ja möglich, und lt. bedingungen wird die AL die Zustimmung nur verwehren wenn "Bauspartechnische Gründe (z.B. unverhältnismässig lange Zeit bis Zuteilung) dagegen sprechen. Das Beispiel dürfte ja kaum tragbar sein, da der Vertrag fast voll bespart ist, und somit jede andere - frühere Verlängerung - zu einer noch viel längeren Zeit bis zur Zuteilung geführt hätte.


    Hab zwar wenig Hoffnungen, aber ein Versuch ist ja wert.

    Danke übrigens für den Hinweis über die Erhöhung der Bausparsumme.


    In den Tarifbedingungen meines Tarifs "easy plus" steht:


    "Nach einer Vertragsdauer von 2 Jahren ist bei Erreichen des Mindestsparguthabens eine abschlussgebührenfreie Erhöhung bis zum maximalen Doppelten der Ursprungssumme möglich."


    Mir ist nicht so ganz klar, ob man das nach genau 2 Jahren machen muss, oder einfach wenn mindestens 2 Jahren....


    Vielleicht sollte ich meinen Brief noch nicht verschicken und stattdessen ganz plump um die Erhöhung der Bausparsumme auf o.g. Grundlage bitten.


    Habe ich einen Denkfehler?

    ALTEN LEIPZIGER BAUSPAR AG


    Ich habe nun einen ähnlichen Fall bei der ALTEN LEIPZIGER BAUSPAR AG.


    Dass ich früher oder später auch eine Ankündigung zur Vertragsauflösung erhalten würde, hatte ich ja schon befürchtet, jetzt war es so weit.


    Neben einem völlig übertriebenen zu Tränen rührenden Schreiben dass man doch im Sinne aller Bausparer handeln solle und wie schwer der Bausparkasse dieser Schritt falle geht es im wesentlichen Darum, dass die Bausparsumme unter Berücksichtigung des Zinsbonus, der bei Auszahlung gewährt wird, überspart sei.


    Interessanter Weise ist die Bausparsumme aber ohne diesen Bonus noch gar nicht erreicht. Darauf habe ich mich jetzt berufen. Die Bausparkasse kann doch gar nicht wissen ob ich das Darlehen nicht doch noch abrufen möchte, und der Bonuszins daher irrelevant wäre. Meines Erachtens - unabhängig von der Diskussion ob auch bei Erreichen der Bausparsumme eine Weiterbesparung möglich sei - ist zum jetzigen Punkt bei Nichterreichen der Bausparsumme noch gar kein Anhaltspunkt für eine Auflösung gegeben.

    Hallo,


    habe bei 1822direkt ein Tagesgeldkonto eröffnet. Ein Depot habe ich gleich miteröffnet, da die Prämie für Kundenwerbung höher ist. Im Begrüssungsschreiben und auf der Webseite findet man eine Aktion, bei der man 100 EUR Aktivierungsprämie erhält:


    100 € Aktivierungsprämie für Sie Sichern Sie sich jetzt 100 Euro.* Einfach Depot eröffnen und 2 Wertpapierkäufe bis 31.12.2014 durchführen. * Teilnahmebedingung für 100 € Aktivierungsprämie Sie erhalten 100 Euro Aktivierungsprämie, wenn Sie bis zum 31.12.2014 mindestens 2 Wertpapierkäufe ausgeführt haben. Ausgenommen sind Sparplanorders und Fondsorders, die über die KAG / den Fondshandel getätigt werden. Teilausführungen einer Order werden nicht separat gewertet, sondern gelten als eine Order. Die Auszahlung erfolgt am 15.01.2015. Das Angebot gilt für Depoteröffnungen ab dem 01.09.2014 bis 30.09.2014 und für Kunden, die in den letzten 12 Monaten noch kein Depot bei der 1822direkt bzw. Frankfurter Sparkasse geführt haben. Hinweis:Die Aktion richtet sich ausschließlich an Kunden mit Interesse an einer aktiven und langfristigen Geschäftsbeziehung zur 1822direkt. Bei Teilnahme an der Aktion zum ausschließlichen Zweck der Prämiengewinnung behält sich die 1822direkt den Ausschluss des jeweiligen Teilnehmers vor. Ein solcher Ausschluss kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ganz offensichtlich keinerlei wirtschaftlich sinnvoller Hintergrund für das Anlageverhalten erkennbar ist und sich das Handelsverhalten des Kunden offensichtlich allein daran orientiert, die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie zu erfüllen. **Das Angebot gilt für Kunden, die in den letzten 12 Monaten kein Depot bei der Frankfurter Sparkasse oder der 1822direkt geführt haben.


    Gut, die Bedingungen sind ein wenig schwammig in Bezug auf die "ausschließlichen Zweck der Prämiengewinnung" formuliert, aber das lässt sich möglicherweise mit ein Paar sinnvollen Käufen sicherlich aushebeln. In dem Anschreiben, welches ich erhalten habe, steht davon z.B. gar ncihts.


    Gibt es Erfahrungswert bei 1822direkt aus möglichen ähnlichen früheren Aktionen? Ich meine, genaugenommen ist das doch einfacher und attraktiver als jede Fondsübertragungsaktion!


    Ich verstehe allerdings nicht vollständig was ich nun kaufen darf. Aktien ja, Fonds nicht wenn über die Fondsgesellschaft bezogen, aber über die Börse ok?