In deinem 2. Link steht:
Werbung mit persönlich adressierten Briefen oder adresslosen Werbewurfsendungen (Werbebriefe, Handzettel, Prospekte etc.) ist grundsätzlich zulässig
Das erscheint mir der Netzanzeige am ehesten vergleichbar (eigentlich finde ich das auch zu weit hergeholt).
D.h. da vermutlich keiner widersprochen hat (=Aufkleber am Briefkasten) darf die Telekom das machen.Nur beim nächsten Mal wird es evtl. schwierig bei denen, die widersprochen haben.
Die Frage wäre, wenn die Telekom sich umbenennt.. In Im besten Netz - Telekom.de. Dann ist es ja ihr Name und dann sollte es auch wieder erlaubt sein..
Viel interssanter finde ich ja, da anscheinend bisher kein Wettbewerber dagegen vorgegangen ist, scheint ja die ganz Republik davon auszugehen, dass die Telekom wirklich das beste Netz hat. Sonst hätte es ja schon eine Unterlassungsverfügung gegeben.
Oder die Telekom hat gehofft, dass es ihr jemand verbietet.. Wäre ja vielleicht noch bessere Werbung..