ZitatOriginal geschrieben von codekill
Es stellt sich ohnehin die Frage ob der Entzug der Einzugsermächtigung rechtens war. Wenn nicht wird er ohnehin noch Probleme kriegen.
ZitatOriginal geschrieben von handytim
Welchen Tarif hast Du denn? Unter dem Relax 200 kann man sowieso nur per Einzugsermächtigung bezahlen (Seite 47 der Broschüre ).
Ja, das ist die Theorie ..
Aber nur weil im Vertragsverhältnis Lastschrift als Zahlungsmethode vorgesehen wäre, heißt das noch lange nicht, dass man den Widerruf einer Einzugsermächtigung ignorieren darf. Das ist eine ganz andere Sache.
In diesem Fall nehme ich eher an, dass die bei T-Mobile halt eine ziemlich lange Leitung hatten bzw. das im üblichen aktuellen Chaos bei denen untergegangen ist. Vorsätzliches Mißachten des Einzugsermächtigungswiderrufs würde ich T-Mobile erstmal nicht unterstellen wollen ...