Frequenzauktion 2019

  • Allerdings steckt die Karte auch in einem Netgaer Aircard 810 Router (LTE-Cat. 11). Der hebt den Empfang von Edge auf 2 Balken LTE 1800. Habe ich ganz oft gehabt. Deshalb betreibe ich die Telekomkarte (LTE-Max) im Router

    Das glaub ich dir gerne, aber fuer mich und mein Umfeld wuerde ich das im Alltag nicht fuer praktikabel halten.

  • Das glaub ich dir gerne, aber fuer mich und mein Umfeld wuerde ich das im Alltag nicht fuer praktikabel halten.


    Wenn es Du keine andere Möglichkeit hast, dann muss Das halt sein. Ist jetzt aber auch eigentlich nicht mehr notwendig, da die Telekom bei mir LTE 900 eingeschaltet hat. [HR][/HR]Bei mir in der Umgebung sieht es jetzt so aus: Vodafone 20 MHz + 10 MHz + 10 MHz = 40 MHz LTE-Bandbreite, Deutsche Telekom 20 MHz + 10 MHz + 5 MHz = 35 MHz LTE-Bandbreite und Telefonica 10 MHz + 10 MHz = 20 MHz LTE-Bandbreite. Damit ist Vodafone in meiner direkten Umgebung die Nummer 1, Telekom Nummer 2 und Telefonica Nummer 3.


  • Sorry, nochmal kurz OT: Ich habe aber hier 6-8 Leute zu bedienen. Und wenn du nur einen lokalen Anbieter hast, hast du keine andere Wahl! Im Endeffekt bin ich froh, das ich diese Leistung überhaupt bekommen kann.


    Ich kann nur hoffen, das ich vielleicht über die Telekom oder einem anderen Anbieter über 5G dann einen halbwegs bezahlbaren Internetanschluss bekommen, der mir diese Bandbreite dann garantiert und ohne Limit bieten kann. Das ist mein persönlich größter Wunsch an 5G.

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  • Die Bundesnetzagentur hat heute die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion bekanntgegeben. Das Zulassungsverfahren zur Versteigerung ist damit eröffnet.


    https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=1


    Unter Berücksichtigung der Kommentierung sowie unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes werden folgende Versorgungsauflagen mit entsprechenden Qualitätsparametern festgelegt:


    • bis Ende 2022 mindestens 98 % der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s,
    • bis Ende 2022 alle Bundesautobahnen mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 Millisekunden (ms) Latenz,
    • bis Ende 2022 die Bundesstraßen mit Verbindungsfunktionsstufen 0 / 1 mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 ms Latenz,
    • bis Ende 2024 alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s und höchstens 10 ms Latenz,
    • bis Ende 2024 alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
    • bis Ende 2024 die Seehäfen sowie das Kernnetz der Wasserstraßen im Binnenbereich mit mindestens 50 Mbit/s,
    • bis Ende 2022 die Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag mit mindestens 100 Mbit/s,
    • bis Ende 2024 alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s zu versorgen, sowie bis Ende 2022
    • 1.000 „5G-Basisstationen“ und
    • 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“ in Betrieb zu nehmen.


    Für Neueinsteiger gelten abweichende Versorgungsauflagen. Diese haben
    • bis Ende 2023 mindestens 25 % der Haushalte und
    • bis Ende 2025 mindestens 50 % der Haushalte zu versorgen.


    Neueinsteiger, die ausschließlich 3,6-GHz-Frequenzen erwerben, haben
    • bis Ende 2025 mindestens 25 % der Haushalte zu versorgen.


    Neueinsteiger, die 3,6-GHz-Frequenzen erwerben, haben
    • 1.000 „5G-Basisstationen“ zu errichten.

  • 10 MS müsste auch mit 4G möglich sein.
    Ich hatte im September 2018, an einer neuen Telefonica LTE 2CA BTS
    bereits mit der Speedest.net Android App, Werte von 11 MS angezeigt bekommen.
    Daher gehe ich davon aus, das in günstigsten Fällen, bei kaum ausgelasteter Funkzelle auch mal 10 Millisekunden bei LTE möglich sein können.

  • Was kann der Netzbetreiber denn optimieren, um eine möglichst geringe Latenz zu erreichen? Anbindung per Glasfaser wäre klar, was geht außerdem noch?

  • Eigentlich im Widerspruch zur Technologieneutralität, da praktisch nicht erreichbar mit 4G, andersrum ein Wink mit dem Zaunpfahl Richtung Netzbetreiber.


    Zitat

    Die mit den Auflagen verbundenen Qualitätsparameter wie Datenraten und Latenzvorgaben zielen darauf ab, eine zügige Implementierung von 5G-Merkmalen in den Netzen zu erreichen. Hiermit werden die Netze „5G-fähig“. Darüber hinaus soll insbesondere die Auflage hinsichtlich der für 5G-Anwendungen bereitzustellenden Basisstationen fördern, dass der Rollout der fünften Mobilfunkgeneration bundesweit beginnt und die Verbraucher in allen Bundesländern hiervon profitieren.

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