Neue AGB für LOOP: Kein Geld mehr bei Anruf-Umleitungen? 09.02.2004
17:59
Prepaid-Mobilfunkarten von o2 sind für viele Handy-Nutzer attraktiv, weil pro ankommende Gesprächsminute zwei Cent auf das eigene Konto aufgeladen werden. Findige Nutzer leiteten daher gerne Gespräche zu ihrer Genion-Festnetznummer auf ihre LOOP-Karte um und nutzten die xxl-Tarife der Deutschen Telekom zum sogenannten "Aufloopen". Besonders ausgefuchste Zeitgenossen boten sogar bei großen Online-Auktionsbörsen ihr Wissen über das "Aufloopen" oder "aufgeloopte" Karten gegen bares Geld an.
Diesem Treiben möchte o2 mit seinen neuen AGBs nun offensichtlich endgültig einen Riegel vorschieben. Im Punkt 3.5 der AGBs für "Prepaid Mobilfunkdienst-Leistungen (LOOP)" vom Januar 2004 heißt es deshalb:
o2 gewährt dem Kunden als Gegenleistung für eingehende Anrufe ein Gesprächsguthaben durch sogenannte "LOOP Easy Money Minuten". Diese werden nicht für Anrufe gewährt, die infolge einer Anrufumleitung eingehen. Durch eine Anrufumleitung erworbenes Gesprächsguthaben kann von o2 jederzeit gesperrt werden. Jegliche Nutzung eines solchen Guthabens, einschließlich des Verkaufs, ist untersagt. Bei Einschränkung oder Einstellung des Leistungsmerkmals "LOOP Easy Money Minuten" stehen dem Kunden keine Rechtsansprüche zu. Eine Barauszahlung des Guthabens ist generell nicht möglich.
Die neuen AGB scheinen aber noch nicht zu greifen: o2-Kunden berichten uns, dass am letzten Wochenende auch für umgeleitet ankommende Verbindungen noch zwei Cent pro vollendeter Minute gutgeschrieben wurden. Allerdings ist in der jüngsten Vergangenheit verschiedenen LOOP-Kunden die Easy-Money-Funktion ohne Vorwarnung abgeschaltet worden. Dies betraf nicht nur Kunden, die ihre Karten auf mehrere hundert Euro "aufgeladen"" hatten. Angeblich soll es auch schon vorgekommen sein, dass die Easy-Money-Funktion abgeschaltet wurde, obwohl reguläre Telefonate auf der eigentlichen LOOP-Rufnummer eingingen.
SIM-Lock darf nur mit dem offizellen Code aufgehoben werden
Unter Punkt 6 nimmt o2 zur SIM-Sperrung/SIM-Lock Stellung:
Soweit der Kunde mit der LOOP-SIM-Karte für den LOOP-Mobilfunkservice ein Mobilfunkgerät erwirbt, ist dieses für die Dauer von zwei Jahren ab der Aktivierung ausschließlich gemeinsam mit dieser SIM-Karte funktionsfähig ("SIM-Sperrung"). Es ist dem Kunden untersagt, die Aufhebung der SIM-Sperrung selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, sofern o2 ihm den hierfür erforderlichen Code nicht ausdrücklich mitgeteilt hat. Innerhalb der Zwei-Jahres-Frist wird dem Kunden der Code gegen Zahlung des sich aus der jeweils aktuell gültigen Preisliste ergebenen Entgeltes mitgeteilt, danach erfolgt dies kostenlos.
Sperren kosten Geld
Unter Punkt 10 legt o2 noch ein klein wenig nach:
Außer in den gesetzlich geregelten Fällen behält o2 sich also vor, die Inanspruchnahme des LOOP-Mobilfunkservices ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde seinen Pflichten gemäß den Punkten 3.5, 4.1 b), c), f) oder g) nicht folgt. Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweiligen Preisliste ergibt.
Das bedeutet: Wer seine o2-LOOP-Karte durch Umleitungen "aufloopt", könnte dafür eine Sperre verhängt bekommen, die ihn am Ende noch Geld kostet - und sei es "nur" das restliche Kartenguthaben.
Satz 4.1 g) betrifft Call-by-Call-Anbieter, die teilweise LOOP-Karten zum preiswerten Schalten von Festnetzverbindungen zu Mobilfunkverbindungen eingesetzt hatten. Dies kann als eine bizarre Folge der verzerrten Hochpreispolitik bei den offiziellen Festnetz-Zugängen zum Mobilfunknetz gewertet werden.
Widerspruch möglich?
LOOP-Altkunden könnten theoretisch gegen die neuen AGB Widerspruch einlegen. In der Praxis wird ihnen das jedoch wenig nutzen. o2 wird sicherlich seinerseits den Vertrag kündigen und maximal das "reguläre" Kartenrestguthaben (ohne LOOP Easy Money) ausbezahlen. Alle uns bekannten Versuche enttäuschter Kunden, die Funktion "Easy Money" nach einer Sperrung wieder freischalten zu lassen, sind ergebnislos verlaufen.
Henning Gajek
Quelle: teltarif.de