Harte Zeiten für "Auflooper"
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Riesen-Sorry

Davon wußte ich nicht, sonst hätte ich mir wohl meinen Spaß nicht erlaubt

Allerdings hast Recht, dies wäre dir dann "sicher" erspart geblieben.
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Zitat
Original geschrieben von McTristan
bent:
Wohnungseinbruch, mein Telefon benutzt und für über 500 € auf eine Loop-Karte angerufenDies wird aber auch künfitig nicht unterbunden, der direkte Anruf auf eine Loop-Karte. Dafür wird es auch künfitg EM geben.
Was o2 versucht juristisch zu unterbinden ist die Kombination XXL, Genion Home, Loop. Damit werden sie IMHO, wenn es jemand darauf ankommen läßt, u. U. scheitern, denn wenn sie unfähig sind, dieses Spielchen technisch zu unterbinden, werden sie vor Gericht in gehörige Beweisnot kommen.
Gruß
muli
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Ich frage mich, warum o2 das nicht zeitlich einschränkt. z.B. max. 15 Minuten pro Gespräch und max. 60 Minuten pro Tag.
Dann könnte man die Uplooper sicherlich verkraften und die "Normalnutzer" würden sicherlich nicht schlechter fahren.
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Würde es diesen Anreiz (Geldaufladen) nicht geben, würde keiner so krank sein und die ganze Zeit den Hörer neben das Telefon legen - darauf will ich hinaus!
Für mich gehört diese Sache schlicht und einfach verboten oder abgeheftet unter die Kategorie: Dinge die der Mensch nicht braucht. -
O2 wäre das eigentlich egal. Die amchen wg. der Interconnection-Gebühren keinen Verlust. Aber die DTAG macht Verlust und deshalb Druck.
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Ich kann die ganze Diskussion über die angebliche Verwerflichkeit des Up-loopens eigentlich nicht nachvollziehen. Tatsache ist:
1. Solange es nicht durch ein Gesetz verboten ist, ist es nicht illegal.
2. Solange es nicht durch Allgemeine oder besondere Vertragsbedingungen beschränkt ist, ist es nicht vertragswidrig.Das Ausnützen einer Gesetzeslücke -z.B. im Steuerrecht- ist schließlich auch nicht illegal. Der Handlungsbedarf liegt hier beim Gesetzgeber, nicht beim Steuerzahler.
Und über den Vergleich eines Moderators in einem ähnlichen, inzwischen geschlossenen Thread (Diebstahl von Lebensmitteln vor einem Supermarkt), kann ich nur den Kopf schütteln. Da wird eine Straftat mit einer legalen Handlung verglichen und daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass die legale Handlung illegal ist.
O2 hat die Möglichkeit des Uploopens durch technische Maßnahmen verhindert und durch Änderung der Vertragsbedingungen als vertragswidrig eingestuft. Beides ist ihr gutes Recht und die Diskussion wird sich dadurch in der Zukunft sehr bald erledigt haben. Aber diejenigen, die in der Vergangenheit upgeloopt haben (ich gehöre übrigens nicht dazu), haben sich weder straf- noch zivilrechtlich etwas zuschulden kommen lassen.
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Genau so sehe ich das auch. Wenn der Anbieter in seinem eigenen Tarifwirrwarr nicht durchblickt und sich dadurch Lücken ergeben, ist klar der Anbieter gefragt. Und nicht der Kunde, der etwas unter moralischem Aspekt nicht machen sollte. Die Tücke der Tariftricks trifft eben nicht nur den Kunden, sondern ab und zu auch mal den Anbieter.
Außerdem kann es sooo schlimm für den kleinsten NB nicht gewesen sein, wenn o2 Monate braucht, um hier gegen vorzugehen. Oder sind die mit allem so flott...

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Zitat:
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Original geschrieben von Schnabeltasse
Und immer wieder: ...deutsche Sprach, schwere Sprach...Snt
--------------------------------------------------------------------------------spamm lieber nicht so rum, das nervt viel mehr
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Danke ThaFUBU !! so is es .
MFG. Jan -
Also ich weiss garnicht was ihr alle habt. Wenn mich jemand auf meiner O2 Loop Karte anruft und der Anruf durch eine Rufumleitung kommt dann funktioniert alles wunderbar... Habe gerade gestern ein längeres Gespräch geführt
und noch in der selben Nacht die easy money SMS erhalten :top: scheint also doch noch zu funzen
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