Der Vollständigkeit halber...ein Abiturient hat's jetzt gestanden:
[URL=http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,286628,00.html]Quelle[/URL]
warum man schon kindern sagt, sie sollen nicht immer alles in den mund nehmen
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Zitat
... Zwar werde gegen Ole wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Die Polizei werde der Staatsanwaltschaft aber vorschlagen, auf eine Anklageerhebung zu verzichten. ...
Dies halte ich für sehr falsch. Wenn man diese Leute nicht anzeigt wird doch hoffentlich nicht bald jeder denken, er könne "einfach so" Haschich konsumieren/besitzen.
Was denkt ihr? :confused:
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Zitat
Original geschrieben von noksie
Dies halte ich für sehr falsch. Wenn man diese Leute nicht anzeigt wird doch hoffentlich nicht bald jeder denken, er könne "einfach so" Haschich konsumieren/besitzen.Was denkt ihr? :confused:
also ich bin da nicht ganz so bewandert in diesen themen. aber ist es nicht so, dass für den persönlichen bedarf der besitz von haschisch nicht strafbar ist?
außerdem denke ich, dass es so, wie es jetzt abläuft, in ordnung ist. der schüler hat sich glaubhaft entschuldigt - wohl auch aus eigenen zügen gestellt. es bringt wohl nichts, ihm seine zukunft zu verbauen.
gruß
tom -
Jein, ist so ein zweischneidiges Schwert.
Grundsätzlich gilt erstmal:§29 BtMG
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
aber es gibt da noch den §31a BtMG
1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt
Das heißt aber nicht, dass es nicht strafbar ist!
Erstmal ist es immer strafbar, allerdings wird eben bei geringen Mengen des Eigenverbrauchs von einer Strafverfolgung abgesehen, dass macht es allerdings nicht legal
Gruß
CH -
Das ist mal wieder ein zweischneidiges Schwert:
Einerseits finde ich es OK von dem Jungen, das er sich entschuldigt hat, sowohl öffentlich, als auch Privat.
Es gibt da nur zwei Möglichkeiten:
1) Es wird strafrechtlich verfolgt und seine Zukunft ist ruiniert, für einen Fehler, den er sogar offensichtlich bereut.
2) Man läßt ihn laufen und es folgen Nachahmer. Ich denke aber das dann die Lehrer mehr nachdenken, nach dem Vorfall.
Ich persönlich wollte nicht entscheiden, was besser ist :cool:
Gruß,
Dominik -
Nun ja wenn ein 19 jähriger Abiturient das "lustig" findet ist das eigentlich der beste Beweis dafür das ihm seine allgemeine Hochschulreife (das schließt ja auch eine persönliche Entwicklung mit ein) bislang noch gänzlich fehlt.
Sicher ist es ihm anzurechnen das er sich gestellt und öffentlich entschuldigt hat, aber ich würde mich auch nicht beschweren, wenn er etwas mehr als seine 10 freiwilligen Stunden im Krankenhaus abreißen müsste.
Nein auch ich will dem Jungen nicht die Zukunft versauen, aber wie bereits gesagt in seinem Alter mit seiner Bildung sollte man da doch schon etwas mehr erwarten.
Irgendeine nette Strafe die nicht ins Vorstrafenregister kommt, aber trotzdem empfindlich ist, was weiß ich einfach mal so in die Runde geschmissen 50-70 Std. in einer Stelle für Suchtbetreung.
Ch
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"Ich hielt es anfänglich für einen lustigen Scherz", erklärte der schlaksige Blondschopf, "aber ein Streich ist nur dann lustig, wenn niemand zu Schaden kommt."
Und damit hat er Recht. Selbst gestellt hat er sich übrigens nicht, war aber sofort geständig und zeigt Reue. N paar soziale Stunden als Ersatz oder irgendwelche Sachen, die er an der Schule macht fänd ich trotzdem nicht verkehrt.
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Arbeitet er jetzt nicht freiwillig 10 Stunden in Krankenhaus? Damit wäre der Sühne m. M. nach genüge getan, oder?
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
aber ich würde mich auch nicht beschweren, wenn er etwas mehr als seine 10 freiwilligen Stunden im Krankenhaus abreißen müsste.Dann beschwer Dich nicht:
ZitatAus dem oben verlinkten Spiegel-Artikel
Er habe sich entschlossen, zehn Tage freiwillig in einem Lüneburger Krankenhaus zu arbeiten - "zehn Tage symbolisch für die zehn Lehrer".
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Ich will mich aber beschweren!
Hängt ihn am nächsten Baum auf! Hängt Ihn höher...:D
Gestern in den Nachrichten hieß es er geht für 10 Tage nach der Schule je ne Stunde ins KKH.
Wie auch immer geartet das jetzt aussieht ob nun 10 Tage oder 10 Stunden, die eigentlich Frage ist ja kommt man mit represiven Mitteln weiter.So ist er in der glücklichen Lage den reuvollen Unschuldsengel zu spielen dem das alles ganz furchtbar leid tut.
Ok keinem ist wirklich was passiert (da hat er nochmal Schwein gehabt) von daher sollte ihn nun auch nicht kriminalisieren, aber ich wiederhole gerne noch mal meine Aussage von oben:Jemand in dem Alter und einer solchen Bildung ist in meinen Augen ganz bestimmt nicht "Reif".
Und das sollte er imho auch zu spüren bekommen und nicht mit ein wenig Tränen in den Augen und einem zittrigen "Es tut mir leid" abgehakt sein.Bleibt zu hoffen das er nun was drauß gelernt hat und es ihm wirklich leid tut, in dem Fall würde sogar ich nicht länger eine lebenslange Haftstrafe fordern.

Gruß
CH
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