GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zum Zweitwohnsitz: Wenn für diesen Haushalt schon ein Inhaber zahlt, musst du nicht noch einmal extra zahlen. Eine Einliegerwohnung etwa gilt aber als separater Haushalt.


    Zur Befreiung: Die Befreiuungstatbestände sind ja weitgehend gleich geblieben. Von daher musst du nicht tätig werden, wenn du etwa wegen BaföG-Bezugs befreit bist. Auch wenn die Befreiuung hier ganz offensichtlich den Falschen getroffen hat, wenn ich mir deine Signatur so ansehe. :p

  • Zitat

    Original geschrieben von chefkoch01
    Ja, wobei ich mal gespannt bin, ob ich für den Zweitwohnsitz bezahlen muss. Da für diesen eigentlich schon jemand anders zahlt....


    Wenn für den Zweitwohnsitz bereits gezahlt wird, musst du das natürlich nicht noch einmal tun.

  • http://www.swr.de/unternehmen/…=7687256/e29ne0/index.pdf


    Hier mal der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom SWR.


    Wer ist denn für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten zuständig?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    §§ 35 ff. OWiG.


    http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__36.html


    Speziell geht es mir um die nach Gesetz zuständige Verwaltungsbehörde.


    Ist die in einem Gesetz genannt? Gibt es im Internet überhaupt eine Ablichtung eines OWi-Bescheides zur Rundfunkgebühr?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Wer ist denn für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten zuständig?

    Das sind die jeweils zuständigen Ordnungsbehörden, abhängig vom Bundesland. Teilweise sind die "normalen" Ordnungsbehörden zuständig (etwa Gemeinde, kreisfreie Stadt, Landkreis) oder die Ordnungswidrigkeiten rund um die Rundfunkgebühren sind per Rechtsverordnung besonderen Stellen zugewiesen. Den Antrag auf Durchführung des OWi-Verfahrens stellt die jeweilige Rundfunkanstalt selbst oder die GEZ/BSAZD im Namen der Rundfunkanstalt. Wenn sich der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr setzt, geht's zum Amtsrichter.

    Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Speziell geht es mir um die nach Gesetz zuständige Verwaltungsbehörde.

    Wie gesagt, das hängt davon ab, wo die Ordnungswidrigkeit begangen wurde.


  • Naja, wenn es nicht nach § 47 OWiG eingestellt wird, geht es zum Gericht.


    Vielleicht gibt es ja ein Landesmediengesetz, wo eine Landesbehörde als zuständige Verwaltungsbehörde erwähnt wird.

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  • Zitat

    Original geschrieben von chefkoch01


    Drogerie Kette Rossmann zahlt dann auch zukünftig statt ca 35.00߀ dann nun etwas über 400.000€



    Na und? Rossmann hat alleine 2.531 Filialen, ohne sonstige Gebäude wie Lager oder Verwaltung. Man beschäftigt 31.000 Mitarbeiter,hat zig Firmenwagen - da sind 400.000 Euro im Jahr eine geringe Summe.




    Ich selbst habe seit Jahren die reduzierten 5 Euro "für ein internetfähiges Gerät" gezahlt anstatt den Betrag für TV. (Weil ich via Beamer oder 30" Display TV geschaut habe, ohne eigenen Empfänger) :D



    Jetzt machen Sie das Schlupfloch dicht, so ist es nun mal.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Naja, wenn es nicht nach § 47 OWiG eingestellt wird, geht es zum Gericht.

    Nö. Wenn das Bußgeld, dass die zuständige Behörde auferlegt, bezahlt wird, geht es natürlich nicht zum Gericht.

    Zitat

    Vielleicht gibt es ja ein Landesmediengesetz, wo eine Landesbehörde als zuständige Verwaltungsbehörde erwähnt wird.

    Lies doch bitte mal die Beiträge über deinem! ;)

    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Na und? Rossmann hat alleine 2.531 Filialen, ohne sonstige Gebäude wie Lager oder Verwaltung. Man beschäftigt 31.000 Mitarbeiter,hat zig Firmenwagen - da sind 400.000 Euro im Jahr eine geringe Summe.

    Völlig richtig. Die Sparfüche haben überall die Autoradios ausgebaut, damit sie sich die Gebühren sparen. Jetzt können zukünftig die Mitarbeiter beim Ausfahren des Klopapiers wenigstens Radio hören. Bezahlt ist ja eh. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Lies doch bitte mal die Beiträge über deinem! ;)


    Was willst Du mir sagen? Ich habe die gelesen.

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