Zum Zweitwohnsitz: Wenn für diesen Haushalt schon ein Inhaber zahlt, musst du nicht noch einmal extra zahlen. Eine Einliegerwohnung etwa gilt aber als separater Haushalt.
Zur Befreiung: Die Befreiuungstatbestände sind ja weitgehend gleich geblieben. Von daher musst du nicht tätig werden, wenn du etwa wegen BaföG-Bezugs befreit bist. Auch wenn die Befreiuung hier ganz offensichtlich den Falschen getroffen hat, wenn ich mir deine Signatur so ansehe. :p